Informationspflichten für Antragstellern der Zweitschrift für die Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK“
- Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung
- Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Quelle der Daten
- Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
- Betroffenenrechte
- Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber Antragstellern der Zweitschrift für die Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK / Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK“ gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person).
Für die bessere Lesbarkeit des Textes wird auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Durchführung der Ausstellung einer Zweitschrift des Prüfungszeugnisses durch die IHK Karlsruhe.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung
IHK Karlsruhe
Lammstraße 13 – 17
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 174-0
Telefax: 0721 174-290
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de
Vertreten durch: Präsident und Hauptgeschäftsführer
Lammstraße 13 – 17
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 174-0
Telefax: 0721 174-290
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de
Vertreten durch: Präsident und Hauptgeschäftsführer
Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten
IHK Karlsruhe
Datenschutzbeauftragte
Lammstraße 13 – 17
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 174-0
Telefax: 0721 174-290
E-Mail: datenschutz@karlsruhe.ihk.de
Datenschutzbeauftragte
Lammstraße 13 – 17
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 174-0
Telefax: 0721 174-290
E-Mail: datenschutz@karlsruhe.ihk.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Quelle der Daten
Ihre Daten werden zur Abwicklung der Ausstellung einer Zweitschrift verarbeitet.
Sofern Sie als Rechnungsempfänger betroffen sind, werden Ihre Daten zur Rechnungserstellung verarbeitet.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe b, e i.V.m. Abs. 3 S. 1 lit.b DSGVO i.V.m. § 2 Abs. 1 FinVermV i.V.m. §§ 2, 12 Abs. 4 der Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK.
Folgende Daten werden erhoben:
- Nachname
- Vorname
- Geburtsname
- Anschrift
- Telefonnummer (freiwillig)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Prüfungsdatum
- Angaben zur Prüfung
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- innerhalb der IHK Karlsruhe an die zur Bearbeitung Ihres Antrags zuständigen Ansprechpartner aus dem Team Vermittler und Immobilienwirtschaft,
- Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK Karlsruhe zur Zahlungsabwicklung.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei uns so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Abwicklung der Ausstellung der Zweitschrift des Prüfungszeugnisses erforderlich ist. Im Übrigen liegt ein Löschkonzept vor.
Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO: Sie haben das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die auf Grund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO (Datenverarbeitung, die erforderlich ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde; auf der Grundlage einer Interessensabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen, dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DSGVO, soweit zutreffend. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Für den Fall, dass Sie einer Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke widersprechen, werden wir Ihre personenbezogenen Daten für diese Zwecke nicht weiterverarbeiten. Diese gilt auch für das Profiling, soweit es mit einer solchen Direktwerbung in Verbindung steht.
Sollte eine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt worden sein, können Sie diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit uns gegenüber widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Sofern Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Karlsruhe, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte:
IHK Karlsruhe
Datenschutzbeauftragte
Lammstr. 13 – 17
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 174-0
Fax: 0721 174-290
E-Mail: datenschutz@karlsruhe.ihk.de.
Datenschutzbeauftragte
Lammstr. 13 – 17
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 174-0
Fax: 0721 174-290
E-Mail: datenschutz@karlsruhe.ihk.de.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes wenden.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die IHK Karlsruhe benötigt Ihre Daten zur Ausstellung einer Zweitschrift des Prüfungszeugnisses. Insofern sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den oben genannten Rechtsgrundlagen. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.