IHK-Magazin WIMA
Nr. 7098280
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QR-Codes für die Verpackungsverordnung

Ab 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Jede Verpackung braucht Informationen zu Material, Entsorgung und Hersteller. Das betrifft alle — Großhersteller, Online-Händler, Amazon-Verkäufer, Logistiker. Eine Herausforderung: Bei statischen QR-Codes kann jede Änderung einen Neudruck erforderlich machen. Das verursacht Kosten und kann dazu führen, dass bereits produzierte Verpackungsbestände nicht mehr verwendet werden können.
Dynamische QR-Codes können hier eine praktikable Lösung sein. Der aufgedruckte Code bleibt gleich, während die dahinterliegenden Informationen digital aktualisiert werden können. Änderungen bei Materialien, Lieferanten oder rechtlichen Anforderungen lassen sich so nachträglich einpflegen, ohne dass die Verpackung selbst neu gestaltet oder gedruckt werden muss.
Unternehmen können QR-Codes damit bereits frühzeitig in ihre Verpackungsprozesse integrieren und fehlende Informationen später ergänzen, sobald diese beispielsweise von Lieferanten vorliegen.
1. PPWR-Zielseite
Auf einer digitalen Zielseite können relevante Angaben zur Verpackung hinterlegt werden, etwa Verpackungs-ID, Verpackungsart, ZSVR-Kategorie, Systembeteiligungspflicht, Material, Gewichte und Kontaktdaten. Ergänzend lassen sich Textbausteine, Absätze, Trennlinien, Piktogramme oder Dateien einbinden. Die Informationen können mehrsprachig bereitgestellt werden.
2. Externe Datei**
Alternativ kann der QR-Code direkt auf eine Datei verlinken, etwa eine Konformitätserklärung, ein Sicherheitsdatenblatt oder ein anderes relevantes Dokument. Wird die Datei aktualisiert, kann die neue Version digital hinterlegt werden.
3. Eigene Website**
Unternehmen mit bestehenden Informationsseiten oder Landing Pages können den QR-Code auch auf eine eigene URL führen. Diese kann bei Bedarf angepasst werden, ohne den QR-Code auf der Verpackung zu ändern.
Ein Beispiel-QR-Code kann zeigen, wie eine solche PPWR-Zielseite in der Praxis aussehen könnte. Gestaltungselemente wie Farben, Formate, Logos oder QR-Code-Designs lassen sich je nach Bedarf anpassen.
Für die Vorbereitung auf die neuen Anforderungen kann ein strukturierter Leitfaden hilfreich sein. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung unterstützt Unternehmen dabei, Verpackungen zu erfassen, Zuständigkeiten zu klären und notwendige Informationen rechtzeitig einzuholen. Dazu können beispielsweise eine Inventarliste, ein Formular zur Lieferantenabfrage sowie eine priorisierte To-do-Liste bis zum 12. August 2026 gehören.
Eine Verpackungsdatenbank ermöglicht es, Verpackungsinformationen zentral und fortlaufend zu dokumentieren. Dazu zählen unter anderem Verpackungsart, ZSVR-Kategorie, Systembeteiligungspflicht, Materialangaben und weitere relevante Daten. Im- und Exportfunktionen sowie gemeinsame Zugänge für Mitarbeitende können die interne Abstimmung erleichtern.
Neben dem einzelnen QR-Code können auch vollständige Etiketten erstellt werden, beispielsweise mit Recycling-Piktogrammen, Sicherheitshinweisen, Icons oder Firmenlogo. Die Dateien können je nach Anwendung als PNG, SVG oder PDF exportiert oder für den professionellen Druck vorbereitet werden.
Weitere Informationen: www.ppwr-qrcode.de
Julia Harth
IHK Karlsruhe
Bereich Umwelt