Krisen-Compliance in mittelständischen Unternehmen

Schlauer krisen: Was Krisen-Compliance kann
Herrscht eine Krise, herrscht immer eine Ausnahmesituation. Hier gelten andere Regeln als im Alltagsgeschäft! Jetzt kommt es darauf an, schnell und durchdacht die richtigen Schritte zu gehen, um eine Insolvenz oder straf- bzw. haftungsrechtliche Konsequenzen abzuwenden.
Um die richtigen Schritte und seine Pflichten zu kennen und mögliche Chancen ergreifen zu können, braucht ein Unternehmen die entsprechende Wissens- und Methodenbasis. Und genau hier setzt die Krisen-Compliance an. Sie wirkt präventiv und zeigt – sollte es doch zu einer Krise kommen – die regelkonformen Schritte und Handlungsspielräume auf. Denn so vielfältig die Gründe für eine Krise sind, so vielfältig sind auch die Haftungsrisiken, die sich daraus ergeben.
Ganz vorn bei den Risiken: Die Insolvenzverschleppung
Häufig droht die Krise durch einen Liquiditätsengpass, der zur Zahlungsunfähigkeit führen kann. Tritt bei einem Unternehmen Zahlungsunfähigkeit ein, wird bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter gemäß § 17 InsO automatisch eine Insolvenzantragspflicht ausgelöst. Die verantwortlichen Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer und Vorstände sind dazu verpflichtet, unverzüglich, in zulässigen Fällen spätestens aber innerhalb einer Drei-Wochen-Frist, einen Insolvenzantrag zu stellen. Aufgabe der Krisen-Compliance ist es, die Insolvenzgründe zu überwachen, zu prüfen und zu dokumentieren. Neben der Insolvenzverschleppung gibt es vom Bankrott bis zum Eingehungsbetrug weitere Risiken, denen Geschäftsführer oder Vorstände eines Unternehmens in einer akuten Krise ausgesetzt sind. Festzuhalten ist, dass die Verantwortlichen in der Krise viele insolvenz- und gesellschaftsrechtlichen Pflichten zu beachten haben. Die Krisen-Compliance zeigt hier die richtigen Schritte auf. So können vor allem unwissentliche Pflichtverstöße vermieden und das Haftungsrisiko der Geschäftsleitungsorgane oder des Aufsichtsrates sehr deutlich reduziert werden.
Das Ruder rechtzeitig rumreißen
Doch damit es gar nicht erst zu einer Krise kommt, sorgt die Krisen-Compliance in Verbindung mit dem Risikomanagement und einem Frühwarnsystem dafür, dass im Vorfeld noch ausreichend strategischer, personeller der organisatorischer Handlungsspielraum bleibt. Das Frühwarnsystem ist seit dem 1. Januar 2021 in § 1 StaRUG gesetzlich verankert. Es verpflichtet Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter und Überwachungsorgane zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement. Das Frühwarnsystem wacht fortlaufend über die Entwicklungen und schlägt Alarm, wenn sich für ein Unternehmen eine Krise anbahnt. Im Fokus der Prävention steht die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Schon beim kleinsten Anzeichen einer drohenden Krise, sollte die Liquidität des Unternehmens professionell geprüft werden. Darüber hinaus sorgen durchdachte Strategien und Notfallpläne dafür, dass in turbulenten Zeiten wohlüberlegte und für das Unternehmen überlebenswichtige Entscheidungen mit kühlem Kopf getroffen werden können.
Quelle: THE MAK`ED TEAM, Unternehmensberatung für den Mittelstand und erfahrener Compliance-Partner, mit Standorten in Karlsruhe und Nürnberg. www.the-maked-team.com