Geldwäscheprävention betrifft längst nicht mehr nur Banken.

3 Fragen an Oliver Boltze, Rechtsanwalt und zertifizierter Geldwäschebeauftragter, Geschäftsführer der Karlsruher Bisonpliance GmbH
Oliver Boltze berät seit vielen Jahren Unternehmen aus dem Finanz- und Nichtfinanzsektor in Fragen der Geldwäsche-Compliance. Im Interview erklärt er, worauf es bei der Prävention wirklich ankommt – und warum Geschäftsleitungen das Thema nicht delegieren sollten.

Herr Boltze, was sind aus Ihrer Sicht aktuell die größten Herausforderungen für Unternehmen beim Thema Geldwäscheprävention – sowohl im Finanz- als auch im Nichtfinanzsektor

Geldwäscheprävention ist heute nicht mehr nur ein Thema für Banken und Versicherungen. Auch Unternehmen im Nichtfinanzsektor – etwa Juweliere, Immobilienmakler oder Leasinggesellschaften – stehen zunehmend im Fokus von Aufsichtsbehörden. Die größte Herausforderung liegt dabei in der praktischen Umsetzung gesetzlicher Anforderungen: Von der Risikoanalyse über die Identifizierung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten bis hin zur Verdachtsmeldung. Vielen Unternehmen fehlt es an spezialisiertem Know-how, klaren Prozessen und oftmals auch an einem systematischen Risikobewusstsein. Das kann nicht nur zu Rechtsverstößen führen, sondern auch zum Reputationsverlust.

Was sind typische Fehler, die Unternehmen in der Praxis machen und wie lassen sie sich vermeiden?

Ein häufiges Problem ist das „Copy & Paste“-Verfahren bei Risikoanalysen oder Verfahrensanweisungen. Diese müssen individuell auf das Geschäftsmodell zugeschnitten sein – ein Juwelier hat andere Risiken als ein Finanzdienstleister. Außerdem werden bei KYC-Prozessen, also Kenne-Deinen-Kunden, oft unzureichende Informationen eingeholt oder nicht dokumentiert, was im Prüfungsfall erhebliche Folgen haben kann. Wichtig ist auch, dass das Thema in der Unternehmensführung verankert ist. Geldwäscheprävention darf kein reines Compliance-Thema bleiben – sie ist eine Führungsaufgabe.

Was empfehlen Sie Unternehmen, die ihre Geldwäsche-Compliance verbessern wollen?

Der erste Schritt ist eine realistische Bestandsaufnahme. Wo stehen wir? Welche Pflichten gelten konkret für unser Unternehmen? Daraus lassen sich sinnvolle Maßnahmen ableiten von der Schulung der Mitarbeitenden über die Einführung von Prüfprozessen bis zur technischen Unterstützung durch digitale Tools. Wichtig ist es, nicht erst zu reagieren, wenn die Aufsicht anklopft. Prävention bedeutet auch, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und daraus zu lernen. Wer Geldwäscheprävention ernst nimmt, schützt nicht nur sich selbst und das Unternehmen, sondern trägt auch zur Integrität des Wirtschaftsstandorts bei.
Geldwäscheprävention: Pflichten aus dem Geldwäschegesetz

Ob Immobilienvermittler, Juweliere, Finanzdienstleister oder Versicherungsvermittler – die Liste der geldwäscherechtlich Verpflichteten wächst stetig, die Anforderungen ebenfalls. Doch was bedeutet das konkret für die Praxis?
In einer zweistündigen Online-Schulung am 14. Oktober, 10 bis 12 Uhr erhalten Sie einen fundierten Überblick über die aktuellen Pflichten aus dem Geldwäschegesetz (GwG) – verständlich, praxisnah und mit Blick auf die kommenden regulatorischen Entwicklungen in Europa. Unser Referent, ein erfahrener Rechtsanwalt und Spezialist für Geldwäscheprävention, gibt Ihnen das Rüstzeug für eine wirksame Umsetzung in Ihrem Unternehmen an die Hand.
Die Schulung beschäftigt sich mit Themen wie:
Überblick über betroffene Branchen und Unternehmen, Sorgfaltspflichten & KYC, wirtschaftlich Berechtigte & PEPs, Risikomanagement in der Praxis, Red Flags & Meldepflichten sowie aktuelle Entwicklungen.
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Sandra Vollmer
IHK Karlsruhe