Meldestelle für hinweisgebende Personen nach § 34d Abs. 12 GewO

Meldestelle der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe für Bereich der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit gemäß §§ 11a, 34d GewO und der Versicherungsvermittlungsverordnung: Verstöße die sich auf die oben genannte aufsichtsrechtliche Zuständigkeit über Versicherungsvermittler beziehen, können gemäß § 34d Abs. 12 GewO der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe gemeldet werden.

Wie kann die Meldung erfolgen?

Per Post

Industrie- und Handelskammer Karlsruhe
Isabell Amann
Lammstraße 13-17
76133 Karlsruhe

Per E-Mail

Per Telefon

Die Telefonnummer finden Sie im Kontaktmodul

Hinweis für Hinweisgeber

Die Meldung kann auch anonym per Post oder telefonisch abgegeben werden. Bitte achten Sie in diesem Fall selbst darauf, dass Ihr Name oder andere Anhaltspunkte zu Ihrer Identität nicht erkennbar sind (zum Beispiel im Telefon-Display).

Hinweis für Verbraucher

Verbraucherbeschwerden können über diese Meldestelle nicht entgegengenommen werden. Die Hinweisgeberstelle ist so genannten Whistleblowern vorbehalten, also Personen, die über ein besonderes, internes Wissen von Unternehmen verfügen, weil sie zum Beispiel dort angestellt sind oder in einem sonstigen Vertrags- oder Vertrauensverhältnis zu dem Unternehmen stehen.