Info-Veranstaltung für Darlehensvermittler zum neuen
§ 34k GewO

Zum 20.11.2026 wird eine neue Erlaubnis-und Registrierungspflicht für Darlehensvermittler nach § 34k GewO eingeführt.
Handlungsbedarf entsteht dann auch für Darlehensvermittler, die bereits über eine entsprechende Erlaubnis nach § 34c GewO verfügen.
Der neue § 34k GewO ist die deutsche Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225. Ziel ist ein höheres Verbraucherschutzniveau bei Konsumentenkrediten.
Die Einführung wirft viele Fragen auf, insbesondere: Wer ist betroffen? Gibt es eine Übergangsfrist? Was passiert mit der bisherigen Erlaubnis? Und ab wann besteht Handlungsbedarf?
Nutzen Sie die Gelegenheit und melden Sie sich zu einer unserer Info-Veranstaltungen an. Hier können Sie uns auch gerne Ihre Fragen stellen.

Die Termine im Überblick

Präsenz

22. Oktober | 16-17:30 Uhr (vor Ort in der IHK Karlsruhe)
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3. November | 16-17:30 Uhr (vor Ort in Baden-Baden, im Palais Biron)
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12. November | 16-17:30 Uhr (vor Ort in der IHK Karlsruhe)
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Virtuell

16. Oktober | 11-12 Uhr
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5. November | 16-17 Uhr
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