Förderung für Betriebliches Mobilitätsmanagement
KMU können ab sofort wieder Förderanträge im Rahmen des Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) stellen. Die Förderung unterstützt Vorhaben zur Umsetzung im Jahr 2027.
Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU nach EU-Definition. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2026 um 23:59 Uhr. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Fördermöglichkeiten
Initialförderung: Qualifizierte Erstberatung für KMU ohne oder mit wenig Erfahrung im Mobilitätsmanagement, von der Bestandsaufnahme bis zum individuellen Mobilitätskonzept.
Breitenförderung: Förderung konkreter Maßnahmen auf Grundlage eines bereits vorhandenen Mobilitätskonzepts, z. B. Lastenräder, Radabstellanlagen, Ladesäulen, E-Fahrzeuge, Mobilitätsaktionstage oder digitale Mobilitätslösungen.
Weitere Informationen:
Alle Informationen zu den Förderaufrufen sowie Begleithinweise zum Förderprogramm und zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement finden Sie auf der Internetseite der Initiative „mobil gewinnt“ unter:
www.mobil-gewinnt.de/Initialfoerderung
www.mobil-gewinnt.de/Initialfoerderung
Quelle: mobil gewinnt