Bundeskabinett beschließt Maßnahmen gegen den Fahrermangel

Das Bundeskabinett hat eine Änderungsverordnung zur Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung sowie weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Ziel ist es, den Berufszugang zu erleichtern und die Gewinnung von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern, auch aus dem Ausland, langfristig zu unterstützen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
  • Mehrsprachige Prüfung: Die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation soll künftig neben Deutsch auch in acht weiteren Sprachen abgelegt werden können: Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.
  • Anerkennung ausländischer Führerscheine: Führerscheine aus der Ukraine und Montenegro sollen künftig prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können.
  • Erweiterung des Sprachenkatalogs: Für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung werden Ukrainisch und Kurmandschi als weitere Prüfungssprachen aufgenommen.
  • EU-weit umgetauschte Führerscheine: Führerscheine aus Drittstaaten, die bereits in einem EU-Mitgliedstaat umgetauscht wurden, sollen künftig auch in Deutschland anerkannt werden.
  • Kürzere praktische Prüfung: Die Dauer der praktischen Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation soll von derzeit 210 auf 120 Minuten reduziert werden.
Das Inkrafttreten der Änderungsverordnung ist noch im Laufe dieses Jahres vorgesehen.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr