Baden-Württembergische Bewirtschaftungspläne für Rhein (2022 – 2027) gemäß EU-WRRL veröffentlicht

Das baden-württembergische Umweltministerium hat am 22.12.2022 hat Baden-Württemberg die Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete Rhein und Donau gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den kommenden Bewirtschaftungszyklus 2022-2027 veröffentlicht.
Ziel der EU-WRRL ist es, einen guten Zustand der europäischen Gewässer zu erreichen und ihre ökologische Funktionsfähigkeit wiederherzustellen. Wesentliches Instrument hierfür sind die Bewirtschaftungspläne und die dazugehörenden Maßnahmenprogramme, die jeweils für einen Zeitraum von sechs Jahren erstellt werden. Für den dritten Zyklus wurden die bestehenden Bewirtschaftungspläne aktualisiert. So fließen zum Beispiel in die Pläne neue Erkenntnisse aus Studien zur Abwasserbehandlung und Gewässerstruktur ein. Auch wurden die Pläne vereinheitlicht und harmonisiert.
Ein wichtiges Handlungsfeld bis 2027 ist, in den baden-württembergischen Gewässern aquatische Lebensräume zu schaffen und miteinander zu vernetzen. Dazu sieht das Maßnahmenprogramm „Hydromorphologie“ insgesamt rund 1500 Maßnahmen vor, um so die Durchgängigkeit in den Gewässern und eine ausreichende Mindestwasserführung herzustellen. Zudem sollen mit einem Maßnahmenumfang von insgesamt etwa 1500 Kilometern die Struktur der Gewässer verbessert werden.
Damit weniger Nährstoffe aus der Landwirtschaft und der Abwasserbehandlung in die Gewässer gelangen, sind auch in den kommenden sechs Jahren weitere Maßnahmen notwendig. Dazu gehört neben einem geringen Eintrag von Phosphor und Phosphat in Flüsse und Seen auch den Nitrateintrag möglichst zu verringern. Das Maßnahmenprogramm „Punktquellen“ sieht dafür rund 450 Maßnahmen an kommunalen Kläranlagen und ungefähr 110 Maßnahmen an Regenwasseranlagen vor. An Belastungsschwerpunkten sollen zudem Konzeptionen entwickelt werden.
Um die Gewässerqualität weiter zu verbessern, enthält das Maßnahmenprogramm „diffuse Quellen landwirtschaftliche Maßnahmen nach der sogenannten SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung) oder des FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl). Zudem unterstützt die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union in der jeweiligen Förderperiode eine umweltgerechtere Landbewirtschaftung. Einen wichtigen Beitrag, um diffuse Einträge weiter zu reduzieren, liefert die seit 2019 im baden-württembergischen Wassergesetz geltende weitergehende Regelung zum Gewässerrandstreifen.
Begleitet wurden die Erstellung der Bewirtschaftungspläne durch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der aktualisierte Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm für das baden-württembergische Rheineinzugsgebiet ist auf der Homepage des Umweltministeriums abrufbar: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/wasser-und-boden/blaues-gut/europaeische-wasserrahmenrichtlinie/dritter-bewirtschaftungszyklus/bewirtschaftungsplaene/