Umweltverträglichkeitsprüfung: Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV )

Am 11. Dezember 2024 hat die Bundesregierung die Neufassung der UVPVwV beschlossen. Sie will damit gesetzliche Änderungen und aktuelle Rechtsprechungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPs) umsetzen und zudem Sicherheit und Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren verbessern. Der Bundesrat muss der Verwaltungsvorschrift noch zustimmen.
Im Vergleich zum Referentenentwurf vom 19.09.2023 wurde der Kabinettsentwurf teilweise angepasst. So wurden Ausführungen zur Berücksichtigung des § 13 Bundes-Klimaschutzgesetzes abgeschwächt, von denen Unternehmen eine erhebliche Ausweitung der UVP-Pflicht befürchteten. Damit setzt die Bundesregierung teilweise Empfehlungen aus der DIHK-Stellungnahme vom 13. Oktober 2023 um.
Ergänzt wurden zudem Auslegungen zu den neuen § 14c UVPG (Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau) und § 14d UVPG (Bau von Radwegen an Bundesstraßen). Weiterhin beinhaltet der Regierungsentwurf allerdings Auslegungen, die nach Einschätzungen von Unternehmen Aufwand und Häufigkeit von UVPs steigern werden.
Der Kabinettsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme übermittelt. Der Bundesrat kann die Verwaltungsvorschrift noch ändern, sie ablehnen oder ihr zustimmen.
Den Regierungsentwurf und weitere Drucksachen finden Sie auf den Seiten des Bundesrates: Link
Quelle: DIHK (angepasst)
Hinweis:
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