Allgemeine Informationen zu Ökodesign

Vorgaben für Energieeinsparungen bei energieverbrauchsrelevanten Produkten

Worum geht es bei Ökodesign?

Mit der sogenannten Ökodesign-Richtlinie wurde in der EU das Konzept der umweltgerechten Gestaltung (Eco-Design oder Ökodesign) von Produkten eingeführt. Ziel ist es, die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von bestimmten Produkten über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern. Dafür werden verbindliche Mindestanforderungen an die Produktgestaltung festgelegt, deren Einhaltung mit der CE- Kennzeichnung nachgewiesen werden muss.
Die Ökodesign-Richtlinie wurde 2005 erlassen und im März 2008 durch das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz in deutsches Recht überführt. Konkrete Vorschriften für einzelne Produkte ergeben sich jedoch nicht unmittelbar aus der Richtlinie oder dem Gesetz. Vielmehr werden produktspezifische Ökodesign-Anforderungen erst nach und nach in sogenannten Durchführungsmaßnahmen festgelegt. Diese werden in Form einer Verordnung erlassen und sind damit in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gültig und verbindlich für Hersteller und Importeure: Nur wenn das betroffene Produkt die Ökodesign-Anforderungen erfüllt, darf es die CE-Kennzeichnung tragen und in der EU in Verkehr gebracht werden.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Ökodesign-Richtlinie galt zunächst nur für energiebetriebene Produkte (außer Verkehrsmittel). Dies sind Produkte, denen Energie (Elektrizität, fossiler Treibstoff oder erneuerbare Energiequellen) zugeführt werden muss, damit sie bestimmungsgemäß funktionieren können – wie z.B. Haushalts- und Bürogeräte oder Heizung und Beleuchtung. Auch Produkte zur Erzeugung, Übertragung und Messung von Energie zählen dazu.
Seit einer Neufassung der Ökodesign-Richtlinie und der entsprechenden Änderung des deutschen Gesetzes in Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz gilt Ökodesign auch für andere sogenannte energieverbrauchsrelevante Produkte. Neben den energiebetriebenen Produkten sind damit auch Produkte gemeint, die zwar selbst keine Energie benötigen, aber den Verbrauch von Energie beeinflussen – wie z.B. Fenster und Isoliermaterialien.

Was sind Ökodesign-Anforderungen?

Bei Ökodesign wird prinzipiell der gesamte Produktlebenszyklus betrachtet: von der Auswahl des Rohmaterials über die Nutzungsphase bis hin zur Entsorgung des Produkts. Auch die Umweltauswirkungen werden umfassend gesehen und beziehen Ressourcen und Energieverbrauch, aber auch Emissionen, Abfälle und anderes ein. Diese Aspekte beeinflussen die Produktgestaltung ebenso wie z.B. sicherheitstechnische Erfordernisse.

Was müssen die Verantwortlichen tun?

Der Hersteller eines betroffenen Produktes muss folgende Schritte erledigen:
  • Berücksichtigung der in den Durchführungsmaßnahmen festgelegten Ökodesign-Anforderungen bei der Produktentwicklung
  • Durchführung einer Konformitätsbewertung und Erstellung technischer Unterlagen
  • Ausstellung einer Konformitätserklärung und Anbringen der CE-Kennzeichnung auf dem Produkt
  • Anbringen eventuell weiterer vorgeschriebener Informationen (z.B. Codes, Piktogramme) auf dem Produkt
  • Aufbewahrung der Unterlagen zur Konformitätsbewertung und der abgegebenen Konformitätserklärungen bis zehn Jahre nach Produktionsende
  • Vorlage der Unterlagen auf Anforderung der zuständigen Marktüberwachungsbehörde
  • Bereitstellung zusätzlicher Informationen für die Verbraucher (falls vorgeschrieben).
Ist der Hersteller nicht im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassen, so hat der Importeur die Pflicht, sicherzustellen, dass das in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Produkt den Ökodesign-Anforderungen entspricht.
Den genauen Umsetzungsstand für die einzelnen Produktgruppen finden Sie unter nebenstehendem Link (Umsetzungsstand). Dort finden Sie alle Durchführungsverordnungen mit aktuellem Stand sowie die Verbrauchskennzeichnungsverordnungen.
Quelle: DIHK