Ökodesign: Austausch mit Europäischer Kommission zum Right to Repair zeigt Wichtigkeit der DIHK-Arbeit

Europäische Kommission deutet Anpassungen an
 
Anpassungen für bessere Lesbarkeit und leichteres Verständnis 
Bei einem Termin mit Policy Officern aus der Europäischen Kommission hat die DIHK die Chance genutzt, erneut unsere Position zum Right to Repair (Recht auf Reparatur) zu vertreten und einige offene Fragen zu klären. Das Gespräch bot die Gelegenheit auf die Schwierigkeiten von KMUs mit der Fülle anstehender Gesetzesvorhaben hinzuweisen.  
Im Austausch wurde klar, dass die DIHK-Stellungnahme nicht nur bekannt war, sondern auch viele unserer Kritikpunkte, wie die wiederholten Verweise auf die nicht finalisierte Ökodesignverordnung oder die unklaren Akteursdefinitionen auch im Rat von Mitgliedsstaaten kritisiert wurden. Gut zu sehen ist, dass die die Kommission den Änderungsvorschlägen entgegenkommen will und Anpassungen vorgenommen werden sollen.  
Außerdem wird über eine ausführlichere Anleitung und Erklärung zum Right to Repair nachgedacht, die eine Übersicht über die unterschiedlichen Zeiträume bieten soll, in denen die Reparaturleistung bereitgestellt werden muss.
 
Sorgen vor subsidiärer Händlerhaftung laut Kommission unbegründet 
Unsere Gesprächspartner waren bemüht, Sorgen vor einer subsidiären Händlerhaftung zu zerstreuen und betonten, dass dies eine sehr entfernte Möglichkeit darstellt, da Händler in der Verantwortungskette an letzter Stelle stehen würden. In diesem Zusammenhang wurde auch darauf hingewiesen, dass Mechanismen zur Marktaufsicht gestärkt wurden, um Unregelmäßigkeiten zu identifizieren.
 
Weitere Entwicklungen 
Für das geplante Reparaturformular, das Kunden beim Hersteller anfragen können, um Angebote zu vergleichen, wird eine Standardvorlage zur Verfügung gestellt. Das würde Unternehmen die Umsetzung zumindest etwas erleichtern.  
Als problematisch angesehen werden muss allerdings das Konzept, dass neue Produktkategorien relativ automatisch mit einem Eintrag in die Ökodesignverordnung auch unter das Right to Repair fallen. Hier sollten Unternehmen regelmäßig die „Have your say“ Plattform der Kommission besuchen, um frühzeitig von neuen Initiativen zu erfahren und sich aktiv in den Prozess einzubringen.  
Die geplante Reparaturplattform, ist auf nationaler Ebene geplant. Der Erfolg dieser Maßnahme hängt sehr von der konkreten Umsetzung ab, könnte aber durchaus Potenzial für die Kundenbindung auf lokaler und regionaler Ebene haben.  
Für das allgemeine Verständnis war es interessant zu erfahren, wieso die Entscheidung fiel, wiederholt bei Zeiträumen auf die nicht-finalisierte Ökodesignverordnung zu verweisen. Das bietet langfristig aus Sicht der Kommission den Vorteil, dass bei Neuerungen nur ein Gesetz aktualisiert werden muss. 
 
Ausblick  
Insgesamt verfolgt die Europäische Kommission mit dem Gesetzesvorschlag das Ziel den Reparaturmarkt zu stärken und versteht es als Chance für Unternehmen, sich nachhaltiger zu positionieren. Konstruktive Gespräche, wie dieses, geben Hoffnung, dass die DIHK-Perspektive geschätzt wird und die Berücksichtigung der Interessen von KMUs mehr Gehör findet.
 
Hintergrund
Quelle: DIHK