Kreislaufwirtschaft im Überblick

Die Kreislaufwirtschaft kann im Rahmen eines Produktzyklus alle beteiligten Unternehmen betreffen. Doch was genau bedeutet Kreislaufwirtschaft eigentlich und welche Auswirkungen können auf Unternehmen zukommen? Wir geben Ihnen dazu einen ersten kurzen Überblick.

A. Definition der EU zu „Kreislaufwirtschaft – Circular Economy“

Gemäß Definition der EU ist Kreislaufwirtschaft – Circular Economy im Rahmen des EU Green Deals:
„Die Kreislaufwirtschaft ist ein Modell der Produktion und des Verbrauchs, bei dem bestehende Materialien und Produkte so lange wie möglich geteilt, geleast, wiederverwendet, repariert, aufgearbeitet und recycelt werden. Auf diese Weise wird der Lebenszyklus der Produkte verlängert. In der Praxis bedeutet dies, dass Abfälle auf ein Minimum reduziert werden. Nachdem ein Produkt das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat, verbleiben die Ressourcen und Materialien so weit wie möglich in der Wirtschaft. Sie werden also immer wieder produktiv weiterverwendet, um weiterhin Wertschöpfung zu generieren (…)“
Weitere Informationen der EU zur Begriffsdefinition der Kreislaufwirtschaft sind hier abrufbar: Kreislaufwirtschaft: Definition und Vorteile | Aktuelles | Europäisches Parlament (europa.eu)

B. Umsetzung der Kreislaufwirtschaft

I. Umsetzung in der EU

Zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft in der EU hat diese im Rahmen des EU Green Deals insbesondere am 11.3.2020 den EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft veröffentlicht, auf Basis dessen und weiterer Strategien des EU Green Deals verschiedene legislative Maßnahmen der EU erfolgen sollen.
Ziele des Aktionsplanes Kreislaufwirtschaft sind insbesondere:
  • Die im Plan genannten Initiativen sollen insbesondere darauf abzielen, einen starken und kohärenten Rahmen für die Produktpolitik zu schaffen, durch den nachhaltige Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zur Norm werden, und die Verbrauchsmuster so zu verändern, dass von vornherein kein Abfall erzeugt wird.
  • Der neue Rahmen für die Produktpolitik soll schrittweise eingeführt werden, wobei zentrale Produktwertschöpfungsketten vorrangig behandelt werden. Diese zentralen Produktwertschöpfungsketten sind:
    • Elektronik und IKT,
    • Batterien und Fahrzeuge,
    • Verpackungen,
    • Kunststoffe,
    • Textilien,
    • Bauwirtschaft und Gebäude
    • Lebensmittel, Wasser und Nährstoffe
  • Weitere Maßnahmen sollen darauf abzielen, Abfälle zu verringern und sicherzustellen, dass die EU über einen gut funktionierenden Binnenmarkt für hochwertige Sekundärrohstoffe verfügt.
  • Darüber hinaus soll es für die EU leichter werden, die Verantwortung für ihre Abfälle zu übernehmen.
Die geplanten Schlüsselmaßnahmen im Rahmen des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft sind im Anhang zum Aktionsplan aufgeführt.
Schlüsselmaßnahmen des Aktionsplan Kreislaufwirtschaft sind beispielsweise:

1. (Rechts-)Rahmen für eine nachhaltige Produktpolitik, z. B.:

  • Legislativvorschlag für eine Initiative für eine nachhaltige Produktpolitik
  • Legislative und nichtlegislative Maßnahmen zur Schaffung eines neuen „Rechts auf Reparatur“
  • Überprüfung der Richtlinie über Industrieemissionen‚ einschließlich der Einbeziehung von Verfahren der Kreislaufwirtschaft in künftige Referenzdokumente zu den besten verfügbaren Techniken

2. Zentrale Produktwertschöpfungsketten, z. B.

  • Überprüfung der Richtlinie über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und Leitfäden zur Klärung ihrer Verbindungen zu REACH und Ökodesign-Anforderungen
  • Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen für Batterien
  • Überprüfung der Vorschriften für Altfahrzeuge
  • Überprüfung der Vorschriften für die ordnungsgemäße Behandlung von Altölen
  • Überprüfung zur Verschärfung der grundlegenden Anforderungen an Verpackungen und zur Verringerung von (übertrieben aufwendigen) Verpackungen sowie von Verpackungsabfällen
  • Verbindliche Anforderungen an den Gehalt an recyceltem Kunststoff und Maßnahmen zur Verringerung von Kunststoffabfällen für wichtige Produkte wie Verpackungen, Baustoffe und Fahrzeuge
  • Beschränkung des gezielten Zusatzes von Mikroplastik und Maßnahmen zur Verringerung der unbeabsichtigten Freisetzung von Mikroplastik
  • Politikrahmen für biobasierte Kunststoffe und biologisch abbaubare oder kompostierbare Kunststoffe

3. Weniger Abfall, mehr Wert, z. B.

  • Zielvorgaben für die Abfallreduzierung bei bestimmten Abfallströmen und andere Maßnahmen zur Abfallvermeidung
  • EU-weit harmonisiertes Modell für die getrennte Sammlung von Abfällen und die Kennzeichnung zur Erleichterung der getrennten Sammlung
  • Methoden zur Ermittlung und Minimierung des Vorhandenseins besorgniserregender Stoffe in recycelten Materialien und daraus hergestellten Erzeugnissen
  • Harmonisierte Informationssysteme für das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe
  • Festlegung des Rahmens für die Entwicklung weiterer EU-weiter Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft und für Nebenprodukte
  • Überarbeitung der Vorschriften für die Verbringung von Abfällen

4. Bereichsübergreifende Maßnahmen, z. B.

  • Verbesserung der Mess-, Modellierungs- und Politikinstrumente zur Nutzung von Synergien zwischen der Kreislaufwirtschaft und dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel auf EU- und nationaler Ebene

5. Führende Anstrengungen auf globaler Ebene, z. B.

  • Vorschlag für eine Globale Allianz für die Kreislaufwirtschaft und Aufnahme von Gesprächen über ein internationales Übereinkommen über die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
Weitere Informationen der EU zum Thema sind hier abrufbar:

II. Kreislaufwirtschaft im Produktdesign und im Produktionsprozess

Im Rahmen des Designs nachhaltiger Produkte sollen gemäß dem EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft u. a. die folgenden Aspekte und Maßnahmen geprüft werden: 
  • Verbesserung der Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten, Umgang mit dem Vorhandensein gefährlicher Chemikalien in Produkten sowie Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten;
  • Erhöhung des Rezyklatanteils in Produkten bei gleichzeitiger Gewährleistung von deren Leistung und Sicherheit;
  • Ermöglichung der Wiederaufarbeitung und eines hochwertigen Recyclings; 
  • Einführung eines Verbots der Vernichtung unverkaufter, nicht verderblicher Waren
  • Mobilisierung des Potenzials der Digitalisierung von Produktinformationen, mit Lösungen wie digitale Produktpässe, Markierungen und Wasserzeichen;
Das Kreislaufprinzip in Produktionsprozessen ist ein weiterer Baustein des EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft; angedachte Maßnahme ist z. B. die Prüfung von Optionen zur weiteren Förderung des Kreislaufprinzips in industriellen Prozessen im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie über Industrieemissionen‚ einschließlich der Einbeziehung von Verfahren der Kreislaufwirtschaft in künftige Referenzdokumente zu den besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter).

III. Zusätzliche Maßnahmen durch die Bundesregierung

Zusätzlich plant die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen und Vorgaben, wie z. B.
  • eine nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie;
  • neue Regelungen zur Retourenvernichtung,
  • Mindestrezyklatquote für bestimmte Produkte,
  • Neuerungen im Verpackungsgesetz.
Informationen der IHK zum Thema finden Sie hier: Weitere Informationen der Bundesregierung sind im Koalitionsvertrag einsehbar.

C. Auswirkungen der Kreislaufwirtschaft auf Unternehmen

Für Unternehmen (wie z. B. Hersteller, Importeur, Inverkehrbringer, Vertreiber, Formulierer, Lieferant) können die neuen Entwicklungen und Vorgaben in der Kreislaufwirtschaft auf Basis des EU Green Deals Auswirkungen haben auf z. B.
  • das Produktdesign (z. B. Stoffe/ Gemische; ggf. Vorgabe für Rezyklateinsatz; Ausbaufähigkeit bestimmter Elemente etc.),
  • die Produktionstechniken (z. B. BVTs / immissionsschutzrechtliche IED-Richtlinie),
  • umweltrechtliches Lieferkettenmanagement (z. B. REACH; SCIP; abfallrechtliche Produktverantwortlichkeiten etc.)
  • Vertrieb (z. B. Maßnahmen gegen Vernichtung unverkaufter bestimmter Produkte)
  • Nutzung des Produktes (z. B. Reparierbarkeit etc.),
  • Recyclingfähigkeit des Produktes,
  • Recycling,
  • Bestimmung des Abfallendes/ ggf. neue Vorgaben für das Abfallende,
  • Produktkreislauf,
Insgesamt soll zudem – so die Pläne der EU - der Abfall reduziert werden und ggf. neue Formen des Recyclings zusätzlich hinzukommen.

D. Informationen von EU, Bund und Land zum Thema