"Recht auf Reparatur" für viele Betriebe schwer umzusetzen

Die Europäische Kommission hat am 22. März den Gesetzesvorschlag zum "Right to Repair" dem Europaparlament vorgelegt, mit dem eine Reihe von zusätzlichen Verpflichtungen für Unternehmen einhergeht. DIHK-Präsident Peter Adrian verweist auf die damit verbundenen großen Herausforderungen.
"Natürlich unterstützt die Wirtschaft einen effizienten Umgang mit Ressourcen und damit auch das Ziel einer Kreislaufwirtschaft", kommentiert Adrian die Zielrichtung des Vorschlags.
Allerdings bedeuteten die Verlängerung des Anspruchs auf Reparatur, das dadurch notwendige längere Vorhalten von Ersatzteilen oder die Rücknahme von fehlerhaften Geräten logistische und finanzielle Belastungen für die deutsche Wirtschaft.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen Zeit
Sehr viele Unternehmen seien derzeit betrieblich nicht in der Lage, den Anspruch auf Reparatur in der Praxis umzusetzen, so der DIHK-Präsident. Daher sollte die EU nach seiner Einschätzung viel stärker auf Freiwilligkeit und auf Anreize für Unternehmen setzen.
"Gerade mittlere und kleinere Unternehmen brauchen ausreichend Zeit für die Anpassung. Und die Politik darf sie nicht mit zusätzlichen bürokratischen Anforderungen überfordern". Denn wenn neue Vorgaben in der betrieblichen Praxis nicht umsetzbar seien, trage das gerade nicht zu einer ressourcensparenden Kreislaufwirtschaft bei.
Quelle: DIHK