Land: Strategien gegen Hochwasser, Starkregen und Wassermangel verabschiedet

Das Land verstärkt seine Anstrengungen, um die Menschen in Baden-Württemberg noch besser vor Hochwasser, Starkregen und Wassermangel zu schützen. Das Kabinett billigte die Pläne von Umweltministerin Thekla Walker zur Weiterentwicklung der Landes-Hochwasserstrategie und zum Umgang mit Wassermangel am 19. Juli 2022. Damit reagiert das Land auf die Zunahme von Extremwetterereignissen in Folge des Klimawandels.
Mit der überarbeiteten Hochwasserstrategie und der neu erarbeiteten Wassermangelstrategie sollen die Handlungserfordernisse zum Umgang mit diesen Wetter-Extremen aufgezeigt werden.

Das 10 Punkte-Programm der aktualisierten Hochwasserstrategie

Die Weiterentwicklung der  Hochwasserstrategie zeigt die zentralen Handlungserfordernisse auf, die unter besonderer Berücksichtigung der Hochwasserereignisse 2021 im Ahrtal und in Nordrhein-Westfalen sowie durch vermehrt auftretende Starkregenereignisse abgeleitet wurden. Die wesentlichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sind:
  • Die Datengrundlagen müssen im Hinblick auf die Gefährdung durch Hochwasser verbessert werden. Aktuell sind die Informationsgrundlagen vor allem an kleineren Gewässern ungenügend. Besonders hier ist die Hochwassergefahr durch häufigere Starkregenereignisse deutlich angestiegen –  kleine Bäche können sich in reißende Ströme verwandeln.
  • Die hydrologischen Kennwerte sind im regelmäßigen Turnus zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Diese werden zum Beispiel für die Bemessung und Sicherheitsausführung von Hochwasserschutzeinrichtungen sowie für die Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten benötigt.
  • Die Kommunikation zwischen Innenministerium und Umweltministerium wird weiter konsequent verbessert, die Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft und der sogenannten „Gefahrenabwehr“ wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste intensiviert. Hierzu wurde bereits die Einrichtung eines runden Tischs vereinbart. Die auf den Wetterwarnungen basierenden Abflussvorhersagen an Pegeln müssen künftig sehr viel stärker in Flächeninformationen umgesetzt werden. Ziel ist es, künftig auch für kleinere Einzugsgebiete konkretere Vorhersagen bereitstellen zu können.
  • Kommunen sollen das Starkregenrisikomanagement verstärkt in Angriff nehmen, um die Risiken von lokalen Starkregenereignissen und Sturzfluten weiter zu verringern. Das kommunale Starkregenrisikomanagement (dazu gibt es bereits seit 2016 einen Leitfaden) wird hinsichtlich der zusätzlichen Gefährdung durch Geschiebe (Gesteinsmaterial, das von einem Fluss oder Gletscher abwärts transportiert worden ist) und Erosion weiterentwickelt.
  • Technische Hochwasserschutzmaßnahmen leisten einen zentralen Beitrag, insbesondere bei häufigen und mittleren Hochwassern. Technische Maßnahmen sollen nun zügig umgesetzt werden, um einen adäquaten Schutz zu bieten und Risiken zu mindern.

Wesentliche Maßnahmen im Umgang mit Wassermangel

Durch den fortschreitenden Klimawandel werden laut baden-württembergischen Umweltminsiterium in Baden-Württemberg Trockenperioden mit sommerlichem Wassermangel häufiger und auch länger anhaltend auftreten. Eine nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource Wasser und die Steuerung von Wassernutzungen müssen vorausgeplant und vorsorgende Maßnahmen zum Schutz ergriffen werden. Der in der Wassermangelstrategie entwickelte 12-Punkte-Plan adressiert insbesondere folgende Handlungserfordernisse:
  • Kernelement der Wassermangelstrategie ist die Einrichtung eines Niedrigwasser-Informations-Zentrums (NIZ). In diesem sollen die benötigten Informations- und Datengrundlagen mit erweiterten Prognosen und kleinräumigen Wasserbilanzen aufgebaut werden. Damit wird landesweit eine wesentliche Datengrundlage bei Wassermangelsituationen sowie zum verfügbaren Wasserdargebot (gibt die Wassermenge an, die in einem Gebiet für eine bestimmte Zeit an Grund- und Oberflächenwasser vorhanden ist) bereitgestellt.
  • Daneben ist das gewässerkundliche Messnetz (Oberflächengewässer und Grundwasser) zu überarbeiten, da die Informationsgrundlagen vor allem an kleineren Gewässern und im Grundwasser ungenügend sind. Gerade für kleine Gewässer und bei Grundwasser ist die Vulnerabilität gegenüber Wassermangel und Niedrigwasser stark gestiegen.
  • Die Zusammenarbeit mit anderen Ressorts für ein verbessertes Wassermangelmanagement wird intensiviert, um die Umsetzung des prioritären Handlungsbedarfs gemeinsam voranzubringen. Der Wasserrückhalt in der Fläche und die Grundwasserneubildung werden verstärkt.

Zukunftsstrategie Wasser und Boden

Aufgrund des Klimawandels wird Wasser auch in Baden-Württemberg zu einem immer knapperen Gut. Aus diesem Grund hat die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag die sogenannte  „Zukunftsstrategie Wasser und Boden“ aufgenommen. In dieser sollen Konzepte und Lösungen entwickelt und umgesetzt werden, um alte und neue Interessen und Nutzungen mit den ökologischen Anforderungen in Einklang zu bringen, insbesondere in der Landwirtschaft.
Die nun erarbeiteten Pläne zum Umgang mit Wassermangelstrategie sowie die aktualisierte Hochwasserstrategie sind wichtige Teile dieser Zukunftsstrategie.
 

Land veröffentlicht neues Hochwasserportal

Das Land hat ein neues Hochwasserportal veröffentlicht. Auf dem neuen Hochwasserportal des Landes https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/ können wichtige Informationen zum Thema Hochwasser und Starkregen, Risiken, Vorsorge und Schadensvermeidung abgerufen und Flussgebietsbroschüren heruntergeladen werden. Durch die aufgezeigten Handlungsfelder sollen die Risiken durch Hochwasser und Starkregen verringert werden.
 
Im neuen  Hochwasserportal des Landes finden sich auch informative Flussgebietsbroschüren, die das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit den Regierungspräsidien herausgegeben hat.
 
Die neuen  Broschüren mit dem Titel „Hochwasserrisiken gemeinsam begegnen“ gibt es für die Teileinzugsgebiete  Alpenrhein/Bodensee (PDF)Donau (PDF)Hochrhein (PDF)Main (PDF)Neckar (PDF) und  Oberrhein (PDF) . Sie sollen über die Risiken durch Hochwasser und Starkregen in der jeweiligen Region aufklären, beschreiben Maßnahmen, wie Gefahren eingedämmt wurden, und zeigen auf, wo noch Handlungsbedarf besteht.
 
Das neue Hochwasserportal Baden-Württemberg informiert dabei auch über die zentralen Themen der Hochwasserstrategie des Landes.
 
Im Hochwasserportal Baden-Württemberg finden sich Informationen zum Thema aufbereitet für unterschiedliche Zielgruppen wie Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen oder Kulturinstitutionen.
 
Weitere Informationen finden sich hier:



Landesplattform für Hochwasser: Digitale Hochwassergefahrenkarten, Hochwasserrisikokarten, Hochwasserrisikobewertungskarten, etc.

Mit der Plattform https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de hat das Land ein Tool geschaffen, in dem Unternehmen konkret über die Hochwassergefahren informieren können und zugleich Informationen z. B. zu
  • Vorsorge,
  • Flächenmanagement,
  • Maßnahmenplanung,
  • Nachsorge,
  • Krisenmanagement,
  • Starkregen,
  • Etc.
erhalten und in den jeweilligen Publikationen weitere Informationen abrufen können.
 
Die Landesplattform bietet insbesondere die Möglichkeit digital folgende auf das Land Baden-Württemberg bezogene Kartendienste abzurufen:
 
Hochwassergefahrenkarten: Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) liefern für die relevanten Gewässer, d. h. über 11.000 km Gewässer, konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung, wenn sich ein 10-jährliches, 50-jährliches, 100-jährliches und ein extremes Hochwasser ereignen. Somit sind sie die Grundlage für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes sowie für Bürgerinnen und Bürger, die Schutzmaßnahmen planen oder optimieren. Auch für die Kommunal- und Regionalplanung spielen die Gefahrenkarten eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es, wichtige Retentionsräume zu schützen und neue Risiken durch zusätzliche Siedlungsflächen zu verhindern. Bereiche, die statistisch einmal in hundert Jahren überflutet werden, sind per Gesetz als „Überschwemmungsgebiete“ festgesetzt. Dort gelten gemäß Bundesrecht besondere Vorschriften für alle Nutzer dieser Flächen.
Die interaktive Hochwassergefahrenkarte im UDO (Umwelt-Daten und -Karten Online) zeigt die bekannten Gefahren durch Hochwasser im gesamten Landesgebiet. Darüber hinaus besteht mit der Hochwasserrisikomanagement-Abfrage die Möglichkeit, die Überflutungstiefen an einem Punkt für die unterschiedlichen Hochwasserszenarien und alle verfügbaren Informationen der Hochwasserrisikomanagementplanung abzurufen.
Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/hochwassergefahrenkarten  
 
Hochwasserrisikokarten: Die Hochwasserrisikokarten (HWRK) bauen auf den Gefahrenkarten auf. Sie stellen dar, welche „Schutzgüter" in den Gebieten liegen, die jeweils mit geringer, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit von Hochwasser betroffen sind. Schutzgüter sind „menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kulturgüter“ und „Wirtschaftliche Tätigkeiten“. Steckbriefe für jede Gemeinde ergänzen die Risikokarten. Darin werden die betroffenen Nutzungen flächenmäßig bilanziert und die gefährdeten Objekte konkret benannt. Die Risikokarten und Steckbriefe sind dadurch ein wichtiger Schritt bei der Hochwasserrisikomanagementplanung. Sie bilden die Grundlage, um Risiken in einem Einzugsgebiet zu beurteilen und den Handlungsbedarf zu ermitteln. Die Steckbriefe der Gemeinden sind als Anhang III in den zugehörigen Maßnahmenberichten zu finden.
 
Hochwasserrisikobewertungskarten: Die vom Land Baden-Württemberg erstellten Risikobewertungskarten ermöglichen den Kommunen und anderen Akteuren, bestehende Risiken durch Hochwasser nicht nur zu erkennen, sondern auch einzustufen. Die Kommunen erhalten damit wichtige Anhaltspunkte für die Dringlichkeit einzelner Maßnahmen und insbesondere für ihre Krisenmanagementplanung. Sie können alle in den Karten und in den sogenannten verbalen Risikobeschreibungen enthaltenen Informationen in ihrer Risikoanalyse ergänzen und vertiefen.
Die Risikobewertungskarten enthalten Schlussfolgerungen aus den Hochwassergefahren und -risikokarten sowie den Hochwasserrisikosteckbriefen.
Sie beschreiben und bewerten für jedes Projektgebiet die Risiken für die vier Schutzgüter. Dargestellt sind:
• für das Schutzgut „menschliche Gesundheit“: Siedlungsgebiete und Verkehrsflächen
• für das Schutzgut „Umwelt“: Wasserschutzgebietszonen I/II und III und Natura 2000-Gebiete sowie IE-Betriebe als Objekte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt ausgehen kann, und ausgewiesene Badestellen
• für das Schutzgut „Kulturerbe“: relevante Kulturgüter als gefährdete Objekte
• für das Schutzgut „wirtschaftliche Tätigkeiten“: Industrie und Gewerbegebiete
 
Informationen zum betrieblichen Hochwasserrisikomanagement können Unternehmen hier abrufen:
 
Weitere umfangreiche Informationen ergeben sich aus der Plattform des Landes: https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de

Hochwasserschutz in der Wirtschaft: Merkblatt der IHK Karlsruhe zum betrieblichen Hochwasserschutz

Die IHK Karlsruhe hat ein Merkblatt zu „Hochwasserschutz in der Wirtschaft: Pflichten beachten, Gefährdung ermitteln, Vorsorge und Nachsorge betreiben“ veröffentlicht, das der regionalen Wirtschaft als erste Hilfestellung bei der Umsetzung des betrieblichen Hochwasserschutzes und der Hochwasserrisikomanagementplanung Oberrhein dienen soll.
Unternehmen, die im Einzugsgebiet des nördlichen Oberrheins und dessen Nebenflüsse angesiedelt sind, können in hochwassergefährdeten Bereichen liegen. Aber auch Unternehmen, die mit ihrem Betriebsgelände fern von fließenden Gewässern angesiedelt sind, können von einer Überflutungsgefahr z. B. durch Starkregen betroffen sein.
Dabei gilt: Hochwasser sind Naturereignisse, die nicht verhindert werden können.
Hochwasserereignisse können große finanzielle Schäden im Unternehmen verursachen. Je nachdem, wie groß ein baulicher, technischer, organisatorischer oder sonstiger Schaden im Unternehmen nach einem Hochwasserereignis ist, kann der Betriebsablauf ggf. für einen längeren Zeitraum unterbrochen sein.
Die frühzeitige betriebliche Hochwassernotfallplanung kann daher für Unternehmen essentiell sein: Sie kann dazu beitragen, dass die Gefahren eingegrenzt werden, Hochwasserschäden gemindert werden können und der Betriebsablauf nach einem Hochwasserereignis bald wieder aufgenommen werden kann.
Dazu ist es erforderlich, dass Unternehmen einen umfassenden, realistischen und auf ihren Betrieb zugeschnittenen Hochwassernotfallplan erstellen.
Grundlage für den Notfallplan bildet – neben der internen Rechtscompliance - eine individuell und konkret auf den Betrieb bezogene Hochwasserrisikoabschätzung mit allen Faktoren, Elementen und Kriterien, die für den einzelnen Betrieb relevant sind und analysiert werden sollten.
Auf Basis der Ergebnisse der erfolgten Hochwasserrisikoabschätzung kann sodann – der auf die betriebseigene Rechtscompliance abgestimmte – Notfallplan mit Vorsorge- und Nachsorgemaßnahmen erstellt und im Unternehmen umgesetzt werden. Dabei sollte auch finanzielle Schadensvorsorge (z. B. Versicherung) betrieben werden.
Um ihren Unternehmen beim betrieblichen Hochwasserschutzes, der Hochwasserrisikomanagementplanung Oberrhein sowie beim Starkregenschutz eine erste Hilfestellung zu geben, hat die IHK Karlsruhe zahlreiche Informationen in einem Merkblatt zusammengestellt: Neben einem allgemeinen Überblick über gesetzliche Pflichten im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz (z. B. EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Störfallverordnung, etc.) werden im Merkblatt Hinweise für die Abschätzung von Hochwasserrisiken (z. B. Hochwassergefahrenkarten einsehen, Einstufung als Überschwemmungsgebiet prüfen, Starkregengefahr) gegeben. Zudem werden Beispiele für die Erstellung eines betrieblichen Hochwassernotfallplanes (z. B. Krisenstab festlegen, Kommunikationswege, Entscheidungswege, Verantwortlichkeiten bestimmen) geliefert.
Das Merkblatt steht zum Download bereit. Weitere Informationen zum betrieblichen Hochwasserschutz finden Sie auch unter der eigens im IHK-Internetauftritt unter „Umwelt“ eingerichteten Internetrubrik zum Hochwasserschutz im Unternehmen (vgl. nebenstehenden Link).

Hochwasserrisikomanagementplan Oberrhein veröffentlicht

Das Umweltministerium (UM) hat am 22. Dezember 2015 (neben weiteren Hochwasserrisikomanagementplänen) den Hochwasserrisikomanagementplan Oberrhein zur Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie veröffentlicht, der bestimmte Hochwasserrisikomanagementmaßnahmen vorsieht, die – neben Kommunen, Behörden, Bürgern, etc. - auch Unternehmen betreffen können.
Betroffen sein können z. B. IVU-Betriebe und (IVU- und Nicht-IVU-)Betriebe mit VAwS/AwSV-Anlagen sowie Wirtschaftsunternehmen im Allgemeinen zur Hochwasser-Eigenvorsorge, für die im Maßnahmenberichtsentwurf bestimmten Hochwasservorsorgemaßnahmen vorgesehen sind.
Insgesamt hat das UM  Hochwasserrisikomanagementpläne für die sechs Bearbeitungsgebiete Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar, Main und Donau veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg können auf der eigens vom UM zum Hochwasserrisikomanagement eingerichteten Homepage unter www.hochwasser-bw.de abgerufen werden.
1. Hintergrund: EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie
Mit Inkrafttreten der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) am 26. November 2007 wurden die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet bis Dezember 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne aufzustellen.
Ziel der Richtlinie ist es, die Hochwasserrisiken für die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern. Mit dem am 1. März 2010 in Kraft getretenen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wurde die europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in nationales Recht überführt.
2. Maßnahmen und Projektgebiete
Im nun veröffentlichten Hochwasserrisikomanagementplan Oberrhein wurden die auf Basis von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erarbeiteten Maßnahmenberichte für das Bearbeitungsgebiet Oberrhein zusammengefasst sowie weitere Maßnahmen auf Landeseben damit verbunden.
Die Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagementplanes Oberrhein und deren Rangfolge zur Erreichung der Ziele ergeben sich unter anderem aus Kapitel 6 des Plans (ab Seite 100 ff.).
Weitere Informationen zur konkreten Maßnahmenplanung ergeben sich insbesondere aus den Maßnahmenberichten zu den einzelnen Projektgebieten. Aus den Maßnahmenberichten ergeben sich konkrete Informationen zu Maßnahmen für Unternehmen sowohl aus dem Textteil des Maßnahmenberichts selbst als insbesondere auch aus dem Anhang II des jeweiligen Maßnahmenberichts zu Maßnahmen nicht-kommunaler Akteure.
Betroffen von Maßnahmen sind z. B. IVU-Betriebe und (IVU- und Nicht-IVU-)Betriebe mit VAwS/AwSV-Anlagen sowie Wirtschaftsunternehmen im Allgemeinen, für die im Maßnahmenberichtsentwurf bestimmten Hochwasservorsorgemaßnahmen vorgesehen sind.
Zur Hochwasserrisikomanagementplanung wurde das Bearbeitungsgebiet Oberrhein in verschiedene Projektgebiete aufgeteilt.
Diese sind:
Der Kammerbezirk der IHK Karlsruhe liegt in den Projektgebieten 9A und 9B.
Die beiden Maßnahmenberichte zu den Projektgebieten 9A und 9B führen die Schritte und Projekte auf, um in diesen Gebieten das Hochwasserrisiko für die vier Schutzgüter
  • menschliche Gesundheit,
  • Umwelt,
  • Kulturerbe und
  • wirtschaftliche Tätigkeiten
zu verringern und benennt die für die Umsetzung jeweils Verantwortlichen mit Angabe des für die Umsetzung vorgesehen Zeitraums.
Dabei müssten Unternehmen prüfen, in welchem Projektgebiet diese angesiedelt sind, um sodann im entsprechenden Maßnahmenbericht und insbesondere dessen Anhang II feststellen zu können, ob sie von etwaig geplanten Maßnahmen in den Projektgebieten betroffen sein könnten.
Bei den Maßnahmen handelt es sich beispielsweise um folgenden Maßnahmen, die auf Basis landesweit vorgesehener Maßnahmen, festgelegt wurden:
  • R 16 – Information von IVU-Betrieben und Verifizierung der betrieblichen Aktivitäten zur Hochwassergefahrenabwehr (durch RP, Gewerbeaufsicht)
  • R 17 – Überwachung VAwS/AwSV bei IVU-Betrieben (durch Gewerbeaufsicht, RP (VAwS bei IVU-Betrieben)
  • R 22 – Überwachung VAwS/AwSV (soweit nicht R 17) (durch die untere Wasserbehörde)
  • R 28 – Überarbeitung von Betriebsanweisungen bzw. Erstellung/ Überarbeitung von Konzepten für das Hochwasserrisikomanagement in IVU-Betrieben (durch IVU-Betrieb)
  • R 29 – Eigenvorsorge Wirtschaftsunternehmen (durch Eigentümer/ Nutzer)
Bei den jeweiligen Maßnahmen werden Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen gegeben, Hinweise zur Umsetzung, durch wen die Umsetzung erfolgt (z. B. zuständige Behörde bei Überwachung der Maßnahmen), welche Oberziele bestehen, welche Priorität die Maßnahme hat, bis wann sie umgesetzt sein muss und welche Schutzgüter der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie damit geschützt werden sollen.
Weitere Informationen für Unternehmen ergeben sich direkt aus dem Anhang II des jeweiligen Maßnahmenberichts: Maßnahmen nicht-kommunaler Akteure sowie aus dem Textteil des Maßnahmenberichts. Weitere Maßnahmen ergeben sich zudem aus Kapitel 6 des Plans (ab Seite 100 ff.) sowie aus dem Textteil der Maßnahmenberichten des entsprechenden Projektgebietes.
Umsetzung des EU-HOchwasserrisikomanagements

Bewirtschaftungsplan Oberrhein und Hochwasserrisikomanagementplan Oberrhein veröffentlicht

Das Umweltministerium (UM) hat am 22. Dezember 2015 den neuen Bewirtschaftungsplan Oberrhein (neben weiteren Bewirtschaftungsplänen) und den Hochwasserrisikomanagementplan Oberrhein (neben weiteren Hochwasserrisikomanagementplänen) veröffentlicht.
1. Neuer Bewirtschaftungsplan Oberrhein (Zweiter Bewirtschaftungszyklus)
Das Umweltministerium (UM) hat am 22. Dezember 2015 den neuen Bewirtschaftungsplan Oberrhein für den zweiten Bewirtschaftungszyklus (2016 bis 2021) zur weiteren Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie veröffentlicht. Damit wurde der bisherige Bewirtschaftungsplan Oberrhein aus dem Jahr 2009 fortgeschrieben und aktualisiert. Daneben hat das UM weitere Bewirtschaftungspläne für die Bearbeitungsgebiete Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Neckar, Main und Donau veröffentlicht.
Der neue Bewirtschaftungsplan enthält Maßnahmen, die auch Unternehmen betreffen können. Betroffen sein können z. B. Wasserkraftbetreiber, industrielle Einleiter, industrielle Kläranlagenbetreiber, industrielle Abwasserbehandlungsanlagenbetreiber.
Hintergrund zur EU-Wasserrahmenrichtlinie: Ziel der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist die Erreichung eines guten Zustandes der europäischen Gewässer. Dabei werden in Bezug auf die Bewirtschaftungspläne der ökologische und chemische Zustand der Oberflächengewässer sowie der chemische und mengenmäßige Zustand des Grundwassers umfassend und flächendeckend zu untersucht und zu bewertet. Auf Grundlage der erhobenen Daten werden in den Gewässern Defizite und deren Ursachen identifiziert und basierend darauf Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands abgeleitet und schrittweise umgesetzt.
Die Bewirtschaftungspläne enthalten für die Bearbeitungsgebiete sowohl die konkreten Umweltziele als auch die Maßnahmen/Maßnahmentypen zur Beseitigung der identifizierten Defizite. Wesentliche Schwerpunkte der zugehörigen Maßnahmenprogramme sind die Verbesserung der Durchgängigkeit für Fische und begleitende gewässerökologische Maßnahmen wie z. B. die Renaturierung von Flussabschnitten. Weiterhin sind Maßnahmen zur Verringerung der stofflichen Gewässerbelastungen durch z. B. Punktquellen und diffuse Quellen vorgesehen.
Das Maßnahmenprogramm des Bewirtschaftungsplanes Oberrhein ergibt sich unter anderem aus Kapitel 7 des Plans. Weitere Informationen ergeben sich aus den Begleitdokumentationen der einzelnen Teilbearbeitungsgebiete (TBG).
Das Bearbeitungsgebiet (BG) Oberrhein ist unterteilt in 7 Teilbearbeitungsgebiete (TBG) und 45 Flusswasserkörper (FWK), 17 Seewasserkörper (SWK) und 17 Grundwasserkörper (GWK, davon zwei nur teilweise im BG Oberrhein):
Bei den 7 Teilbearbeitungsgebieten (TBG) handelt es sich um die folgenden TBGs:
  • TBG 30: Kander – Möhlin
  • TBG 31: Elz – Dreisam
  • TBG 32: Kinzig/ Schutter
  • TBG 33: Acher – Rench
  • TBG 34: Murg – Alb
  • TBG 35: Pfinz – Saalbach – Kraichbach
  • TBG 36: Oberrhein unterhalb Neckarmündung
Der Kammerbezirk Karlsruhe liegt in den TBG 33, 34 und 35.
Dabei müssten Unternehmen prüfen, in welchem TBG diese angesiedelt sind, um sodann feststellen zu können, ob sie von etwaig geplanten Maßnahmen in den TBGs betroffen sein könnten.
2. Hochwasserrisikomanagementplan Oberrhein
Zugleich hat das UM am 22. Dezember 2015 (neben weiteren Hochwasserrisikomanagementplänen) den Hochwasserrisikomanagementplan Oberrhein zur Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie veröffentlicht, der bestimmte Hochwasserrisikomanagementmaßnahmen vorsieht, die – neben Kommunen, Behörden, Bürgern, etc. - auch Unternehmen betreffen können. Betroffen sein können z. B. IVU-Betriebe und (IVU- und Nicht-IVU-)Betriebe mit VAwS/AwSV-Anlagen sowie Wirtschaftsunternehmen im Allgemeinen zur Hochwasser-Eigenvorsorge, für die im Maßnahmenberichtsentwurf bestimmten Hochwasservorsorgemaßnahmen vorgesehen sind.
Insgesamt hat das UM  Hochwasserrisikomanagementpläne für die sechs Bearbeitungsgebiete Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar, Main und Donau veröffentlicht. Weitere Informationen dazu erhalten Sie der eigens vom UM zum Hochwasserrisikomanagement eingerichteten Homepage unter www.hochwasser-bw.de.  
Die Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagementplanes Oberrhein und deren Rangfolge zur Erreichung der Ziele ergeben sich unter anderem aus Kapitel 6 des Plans (ab Seite 100 ff.). Weitere Informationen zur regionalen Maßnahmenplanung ergeben sich insbesondere aus den Maßnahmenberichten zu den einzelnen Projektgebieten. Aus den Maßnahmenberichten ergeben sich konkrete Informationen zu Maßnahmen für Unternehmen sowohl aus dem Textteil des Maßnahmenberichts selbst als insbesondere auch aus dem Anhang II des jeweiligen Maßnahmenberichts zu Maßnahmen nicht-kommunaler Akteure.
Dabei handelt es sich beispielsweise um folgenden Maßnahmen, die auf Basis landesweit vorgesehener Maßnahmen, festgelegt wurden:
  • R 16 – Information von IVU-Betrieben und Verifizierung der betrieblichen Aktivitäten zur Hochwassergefahrenabwehr (durch RP, Gewerbeaufsicht)
  • R 17 – Überwachung VAwS/AwSV bei IVU-Betrieben (durch Gewerbeaufsicht, RP (VAwS bei IVU-Betrieben)
  • R 22 – Überwachung VAwS/AwSV (soweit nicht R 17) (durch die untere Wasserbehörde)
  • R 28 – Überarbeitung von Betriebsanweisungen bzw. Erstellung/ Überarbeitung von Konzepten für das Hochwasserrisikomanagement in IVU-Betrieben (durch IVU-Betrieb)
  • R 29 – Eigenvorsorge Wirtschaftsunternehmen (durch Eigentümer/ Nutzer)
Weitere Maßnahmen ergeben sich aus Kapitel 6 des Plans (ab Seite 100 ff.) sowie aus den Maßnahmenberichten des entsprechenden Projektgebietes und dessen Anhang II.
Zur Hochwasserrisikomanagementplanung wurde das Bearbeitungsgebiet Oberrhein in verschiedene Projektgebiete aufgeteilt.
Diese sind:
  • Projektgebiet 5 - Elz / Wiese bis Leopoldskanal
  • Projektgebiet 6 - Dreisam
  • Projektgebiet 7 - Kinzig / Schutter
  • Projektgebiet 8 - Acher / Rench
  • Projektgebiet 9A - Nördlicher Oberrhein, Teilgebiet Rheinebene
  • Projektgebiet 9B - Nördlicher Oberrhein, Teilgebiet Bergland mit Weschnitz
Der Kammerbezirk der IHK Karlsruhe liegt in den Projektgebieten 9A und 9B.
Dabei müssten Unternehmen prüfen, in welchem Projektgebiet diese angesiedelt sind, um sodann im entsprechenden Maßnahmenbericht und insbesondere dessen Anhang II feststellen zu können, ob sie von etwaig geplanten Maßnahmen in den Projektgebieten betroffen sein könnten.

Hochwassergefahrenkarten „Nördlicher Oberrhein“ veröffentlicht – Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie bis 2015

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 23.01.2013 die Hochwassergefahrenkarten für das Gebiet „Nördlicher Oberrhein“ veröffentlicht. Damit treten diese Gefahrenkarten hinsichtlich bestimmter Festlegungen gemäß § 77 ff. Landeswassergesetz mit der Auslegung bei den Gemeinden in Kraft und geben Aufschluss über Überflutungsfläche und Überflutungstiefe in den potenziellen (bislang in den Gefahrenkarten veröffentlichten) Hochwassergebieten.
I. Hintergrund
Die EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie sieht vor, dass in Baden-Württemberg alle Hochwassergefahrenkarten (HWGK) bis 22.12.2013 von den zuständigen Behörden erstellt worden sein müssen. Die Hochwassergefahrenkarten zeigen in den potenziellen Hochwassergebieten auf, mit welchen Überflutungsflächen und –tiefen bei einem Hochwasser zu rechnen ist.
Auf Basis der Hochwassergefahrenkarten werden von den zuständigen Behörden Hochwasserrisikokarten (HWRK) erstellt. Diese müssen ebenfalls bis 22.12.2013 in ganz Baden-Württemberg erstellt sein. In den Hochwasserrisikokarten wird festgelegt, welches Hochwasserrisiko für bestimmte Schutzgüter (gemäß der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie) besteht.
Bei den Schutzgütern handelt es sich um:
  • Wirtschaftliche Tätigkeiten
  • Umwelt
  • Menschliche Gesundheit
  • Kulturgüter
Auf Grundlage der Hochwasserrisikokarten sollen für diese vier Schutzgüter Hochwasserrisikomanagementpläne mit der Verpflichtung zur Umsetzung von bestimmten Maßnahmen erstellt werden. Diese Verpflichtung betrifft bestimmte Unternehmen, Kommunen, Bürger, etc.
II. Hochwassergefahrenkarten für das Gebiet „Nördlicher Oberrhein“ veröffentlicht
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 23.1.2013 die Hochwassergefahrenkarten „Nördlicher Oberrhein“ veröffentlicht. Konkret sind das die Hochwassergefahrenkarten von der Rheinstrecke von Iffezheim bis nach Mannheim.
1. Gebiet „Nördlicher Oberrhein“: Gefahrenkarten
Aus unserem Kammerbezirk liegen insofern nun die Hochwassergefahrenkarten für die am Rhein angesiedelten Gemeinden vor, weitere Gefahrenkarten werden noch folgen.
Aus der im Link beigefügten „Interaktiven Gefahrenkarte“ kann aufgrund der rosa Markierung festgestellt werden, für welche Gemeinden und Städte (wie z. B. Karlsruhe, Rastatt, Ubstadt-Weiher) bereits Gefahrenkarten vorliegen und somit mit der Auslegung in den Gemeinden in Bezug auf bestimmte wasserrechtliche Festlegungen in Kraft treten werden. Durch Heranzoomen der jeweiligen Flächen in den Gemeinden können die Überflutungsflächen und –tiefen ausgemacht werden.
Sobald die Gefahrenkarten bei den Gemeinden ausgelegt werden, treten sie hinsichtlich bestimmter wasserrechtlicher Festlegungen (z. B. Überschwemmungsgebiet bei HQ-100-Gebiet im Außenbereich) in Kraft.
2. Auswirkungen auf Unternehmen
Mit der Veröffentlichung der Hochwassergefahrenkarten können sich für die Unternehmen, die von den Karten betroffen sein sollten, rechtliche Konsequenzen ergeben. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Gebiet als HQ100-Gebiet eingestuft wurde, d. h. als Gebiet mit der Gefahr eines 100-jährigen Hochwassers:
Konkrete Auswirkungen können sich ergeben für:
Bauleitplanung/ Baugenehmigungsverfahren
In der Bauleitplanung bzw. im Baugenehmigungsverfahren können sich ggf. Konsequenzen ergeben, da eine Betriebserweiterung – je nachdem, in welche Hochwasserkategorie ein potenzielles Hochwassergebiet fällt - nicht mehr ohne weiteres möglich sein könnte. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Gebiet als HQ100-Gebiet eingestuft wurde, d. h. als Gebiet mit der Gefahr eines 100-jährigen Hochwassers.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Auswirkungen im Außenbereich für Überschwemmungsgebiete gemäß § 77 Landeswassergesetz und den Auswirkungen im Innenbereich für hochwassergefährdete Gebiete gemäß § 80 Landeswassergesetz.
Festlegung von Überschwemmungsgebieten
In Baden-Württemberg kann ein Gebiet aus zwei Gründen als Überschwemmungsgebiet eingestuft werden:
(1) Gemäß § 77 Abs. 1 Landeswassergesetz gelten die folgenden Gebiete im Außenbereich – aufgrund bestimmter Feststellungen in der durch die Behörde veröffentlichen Hochwassergefahrenkarte - direkt als Überschwemmungsgebiet, ohne dass es einer weiteren Festsetzung bedarf, wenn es sich dabei handelt um:
  1. Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern,
  2. Gebiete, die bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis (HQ100) überschwemmt oder durchflossen werden, und
  3. Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.
Kernbereich des Überschwemmungsgebietes ist der Teil oder sind die Teile des Gebietes, der/ die bei einem zehnjährigen Hochwasser überschwemmt oder durchflossen werden würde/n, § 77 Abs. 2 Landeswassergesetz.
Die Genehmigung von Vorhaben in Überschwemmungsgebieten richtet sich nach § 78 Landeswassergesetz.
ABER:
Mit der Genehmigung eines Flächennutzungsplanes oder der Bekanntmachung eines Bebauungsplanes in diesem Gebiet treten die Rechtswirkungen nach § 77 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 78 Landeswassergesetz außer Kraft, § 78a Abs. 1 Landeswassergesetz.
Dies gilt nicht für per Rechtsverordnung ausgewiesene Überschwemmungsgebiete, § 78a Abs. 2 Landeswassergesetz.
(2) Ein Gebiet ist aufgrund Rechtsverordnung des Landes als Überschwemmungsgebiet einzustufen. Das Land hat hier bereits Festsetzungen getroffen und hat gemäß § 76 Abs. 2 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz noch bis 22.12.2013 die Möglichkeit, weitere Überschwemmungsgebiete per Rechtsverordnung festzulegen.
Festlegung von hochwassergefährdeten Gebieten
Gemäß § 80 Landeswassergesetz sind hochwassergefährdete Gebiete im baurechtlichen Innenbereich Flächen, die
  • bei einem hundertjährigen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen werden, und für die es keine oder geringere als gegen hundertjährige Hochwasserereignisse erforderliche Schutzmaßnahmen bestehen oder
  • die bei einem größeren als einem hundertjährigen Hochwasserereignis bei Versagen oder Überströmen der vorhandenen Schutzeinrichtungen überflutet werden; dies gilt jedoch nur bis zur Grenze des Gebietes, das bei einem hundertjährigen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen würde.
Die hochwassergefährdeten Gebiete werden fachtechnisch abgegrenzt und werden bei den Wasserbehörden und bei den Gemeinden ausliegenden Karten dargestellt, § 80 Abs. 1 Landeswassergesetz.
Die Gemeinden können in diesen Gebieten durch Rechtsverordnung oder im Einzelfall zum Schutz der Umwelt und zur Abwehr von Gefahren eigene Regelungen treffen, § 80 Abs. 2 Landeswassergesetz.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
In gemäß § 80 Landeswassergesetz bestehenden hochwassergefährdeten Gebieten können sich für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen je nach Einstufung der Anlage in die jeweilige Gefährdungsstufe bzw. in die jeweilige Wassergefährdungsklasse, bestimmte Verbote und Hochwassersicherungspflichten gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) ergeben.
Für die VAwS-Anlagen in IVU-Betrieben sind zudem bestimmte Maßnahmen vorgesehen, die sich aus dem abrufbaren Hochwasserrisikomanagement-Maßnahmenkonzept des Landes (Link nebenstehend) ergibt.
Beispiele:
  • Maßnahme Nr. R16:
Information der IVU-Betriebe durch Gewerbeaufsicht und Verifizierung der betrieblichen Aktivitäten zur Hochwassergefahrenabwehr
  • Maßnahme Nr. R17: 
Überwachung VAwS bei IVU-Betrieben durch Gewerbeaufsicht
Weitere Auswirkungen
Für bestimmte Akteure (wie z. B. Kommunen, bestimmte Unternehmen, etc.) in Hochwassergebieten,  für die ein bestimmtes Hochwasserrisiko besteht, kann z. B. eine Pflicht zu Erarbeitung von Alarm- und Einsatzplänen bestehen.
Dies ergibt sich z. B. aus dem als Link abrufbaren Hochwasserrisikomanagement-Maßnahmenkonzept des Landes (Link nebenstehend), das für die einzelnen Regionen im jeweiligen zu erstellenden Hochwasserrisikomanagementplan noch umgesetzt werden soll.
Beispiele:
  • Maßnahme Nr. R27 (Betreiber IVU-Anlage)
  • Maßnahme Nr. R29 (Wirtschaftsunternehmen)
III. Hochwasserrisikokarten und Hochwasserrisikomanagementpläne – welche Maßnahmen sind zu erwarten?
Die Hochwasserrisikokarten, die auf Basis der Hochwassergefahrenkarten erstellt werden, und in denen das jeweilige Hochwasserrisiko pro Schutzgut
  • Wirtschaftliche Tätigkeit,
  • Umwelt,
  • Menschliche Gesundheit und
  • Kulturgut
dargestellt werden soll, sollen bis 22.12.2013 fertiggestellt sein.
Auf Basis der Hochwasserrisikokarten sollen Maßnahmen in den Hochwasserrisikomanagementplänen für alle Verpflichteten erarbeitet werden – so auch für Unternehmen. Im Einzelnen können diese Maßnahmen bereits aus dem Maßnahmenkonzept des Landes (Link nebenstehend) herausgelesen werden, die nunmehr im Rahmen eines Managementplanes auf die einzelnen Regionen „heruntergebrochen“ werden sollen:
Für Unternehmen kommen u. a. die folgenden Maßnahmen in Betracht:
  • Maßnahme Nr. R 28
Verpflichtet: Betreiber von IVU-Betriebe
Maßnahme: Überarbeitung von Betriebsanweisungen, etc.
  • Maßnahme Nr. R29
Verpflichtet: Eigentümer/ Nutzer Wirtschaftsunternehmen
Maßnahmen Eigenvorsorge Wirtschaftsunternehmen: Analyse der objektspezifischen Hochwasserrisiken einschließlich notwendiger Ver- und Entsorgungsinfrastruktur hinsichtlich möglicher wirtschaftlicher Schäden
Die Hochwasserrisikomanagementpläne werden, wenn sie fertiggestellt sind, von der zuständigen Behörde öffentlich ausgelegt werden.
Die jeweiligen Kommunen und Städte werden auf Basis der Karten jeweils einen Hochwasserrisikosteckbrief erstellen, in dem konkret dargelegt wird, für welche Schutzgüter mit Hochwasserrisiken – gering/ mittel/ hoch – gerechnet wird.
In den nicht obligatorischen Hochwasserrisikobewertungskarten, die in dem Verantwortungsbereich der jeweiligen Kommunen liegen, können die Kommunen das Hochwasserrisiko der Schutzgüter einer weitergehenden Bewertung unterziehen.
IV. Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ergeben sich unter nebenstehendem Link www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de sowie den zum Download bereitgestellten Leitfaden zum Hochwasserrisikomanagement.

Unternehmen sollten frühzeitig mit Hochwasserschutz beginnen

Hochwasser ist ein Ereignis, das sehr plötzlich eintritt und gravierende Schäden in Unternehmen anrichten kann. Daher ist es wichtig, daß Unternehmen, die in potenziellen Hochwassergebieten angesiedelt sind, bereits frühzeitig zu ihrem eigenen Schutz vor finanziellen Schäden dem Hochwasser wirksam vorbeugen. Hierfür sind zahlreiche Maßnahmen erforderlich, die bereits im Vorhinein getroffen werden müssen.
1. Liegt mein Unternehmen in einem Hochwassergebiet?
Die Kenntnis über die bestehende Hochwassergefahr ist zur Beurteilung der erforderlichen Maßnahmen einer zielgerichteten Hochwasservorsorge unerlässlich. Anhand der Hochwassergefahrenkarten erhalten Unternehmen die entsprechenden Informationen, um die entsprechende Vorsorge bei der Bauplanung, dem Gebäudeschutz, Verhaltensvorsorge sowie der Risikovorsorge mittels Hochwasserversicherung durchführen zu können.
Die Hochwassergefahrenkarten sind derzeit in Arbeit und werden von den vier  Regierungspräsidien in Baden-Württemberg jeweils für ihren Regierungsbezirk erstellt, d. h. für den Kammerbezirk ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Im Rahmen der Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie sollen die Karten im Jahr 2013 veröffentlich und an die EU gemeldet werden.
Weitere Informationen – auch zum Bearbeitungsstand der Hochwassergefahrenkarten durch das  Regierungspräsidium Karlsruhe – erhalten Sie auf der Homepage des Umweltministeriums unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de, der Link steht rechts bereit.
2. Vorsorgemaßnahmen
Anbei erhalten Sie einen Überblick über einige wichtige zu treffende Hochwasservorsorgemaßnahmen im Unternehmen.
a) Frühzeitige Alarm- und Einsatzplanung im Betrieb
Die frühzeitige Alarm- und Einsatzplanung im Betrieb ist für eine gute Vorbereitung auf eine mögliche Hochwassergefahr unerlässlich. Nur wenn bestimmte Abläufe bereits im Vorhinein festgeschrieben sind, kann eine gute Einsatzplanung im Hochwassergefahrenfall auch effektiv vonstatten gehen.
In einem Alarmplan werden die verschiedensten Hochwasserszenarien durchgeplant und zusammengefasst, so dass sie alarmmäßig abgerufen werden können und nach Plan ohne weiteren Handlungsbedarf von Seiten der Einsatzleitung ablaufen können. In den Einsatzplänen werden die taktischen Entscheidungen und die Strategie der Einsatzleitung sowie die Umsetzung durch Maßnahmen und Handlungsanweisungen vorbereitet. Beide Pläne werden miteinander verknüpft und ergeben einen Alarm- und Einsatzplan.
Im Wege der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Baden-Württemberg bis 2015 sollen Unternehmen zudem bestimmte Maßnahmen gegen Hochwasser im Betrieb umsetzen wie z. B. die Alarm – und Einsatzplanung.
b) bauliche Vorsorgemaßnahmen und Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Auch bauliche Vorsorgemaßnahmen gegen Hochwasser sind wichtig. Durch angepasstes Bauen kann zum Schutz vor Hochwasser viel erreicht werden.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben hochwassersicher geführt werden.
c) Versicherung
Der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung für finanzielle Schäden an z. B. Gebäuden und Fahrzeugen durch Hochwasser sollte in Betracht gezogen werden. Dabei sollte beachtet werden, dass nicht jede Gebäudeversicherung auch zwingend Hochwasserschäden beinhaltet.
3. Hochwasservorhersage und – warnung beachten
Aktuelle Informationen zur Hochwassersituation liefert die Hochwasser-Vorhersage-Zentrale Baden-Württemberg  unter rechts stehendem Link, deren Warnregionen den Stadt- und Landkreisen entsprechen.