Extremwetterereignisse einfach.überblickt
Ein Extremwetterereignis wie Hochwasser kann jede Person und jedes Unternehmen treffen. Das gilt nicht nur in der Nähe von Gewässern, sondern auch hinter Hochwasserschutzanlagen wie Dämmen, falls diese überflutet werden oder brechen. Und auch fernab der Gewässer kann es beispielsweise durch Starkregen zu Überflutungen kommen. Davon abgesehen spielt der Klimawandel eine immer größere Rolle und kann Dürre- und Hitzeperioden nach sich ziehen mit verheerenden Folgen für Menschen und Natur. Unternehmen sollten deshalb Maßnahmen zur Eigenvorsorge ergreifen und sich rechtzeitig informieren.
- Vorsorge - frühzeitig betreiben und stetig überprüfen
- Hochwasser
- „Meine Pegel“-App - lassen Sie sich benachrichtigen
- Starkregen
- Klimawandel und Extremwetter - Strategien und Kooperationen
- Dürre - wenn Wassermangel zum Problem wird
- Informationsmaterialien - für noch mehr Wissen (chronologisch)
- Unwetterwarnungen - aktuell informiert
- Weiterführende Portale - Tools für die richtige Vorbereitung
- Nachsorge
Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen zusammengestellt sowie nach Themen geordnet, um Sie hierbei bestmöglich vorzubereiten und zu unterstützen.
Vorsorge - frühzeitig betreiben und stetig überprüfen
Unternehmen sollten auf Hochwasser vorbereitet sein. Dazu sollten Unternehmen bereits frühzeitig Notfallmaßnahmen planen und einen Mitarbeiterkrisenstab einrichten. Dies sollte auch dann bereits geschehen bevor ein Hochwasserereignis überhaupt konkret wird. Wichtig in diesem Zusammenhang sind auch regelmäßige Notfallübungen im Betrieb.
Allgemeine Präventionsmaßnahmen
Jedes Unternehmen sollte in jedem Fall Einblick in die relevanten Karten zu Hochwasser und Starkregen seines Betriebsgeländes nehmen und seine sonstigen Hochwasserrisiken abschätzen (zum Beispiel infolge von hohen Grundwasserständen, topographischer Lage, Erfahrungen aus Starkregen).
Von Zeit zu Zeit sollte hinterfragt werden, ob der gegebenenfalls vorhandene Schutz gegen Überschwemmungen ausreicht. Unter Umständen verbietet das Wasserrecht sogar, auf dem Betriebsgelände weiter zu bauen oder Gebäude zu erweitern. Denn in allen Gebieten, die von einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasser überschwemmt werden können, gelten grundsätzlich Bau- und Erweiterungsverbote nach § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz. Ausnahmen davon werden an hohe Anforderungen geknüpft.
Deshalb sollten sich alle Unternehmen frühzeitig informieren und organisatorische und gegebenenfalls technische Vorsorgemaßnahmen treffen. Dabei gilt der Grundsatz: „Handeln, bevor es zu spät ist!“. Dazu sind insbesondere folgende Bausteine zu empfehlen:
- Für ein angemessenes Risikobewusstsein im Unternehmen sorgen (weder Sorglosigkeit noch Panikmache)
- Verantwortliche benennen, die sich im Betrieb um das Thema kümmern und deren Empfehlungen ernst nehmen
- Informationen beschaffen über den Grad der Betroffenheit - auch im Hinblick auf die Zufahrtswege und die lokale Infrastruktur (zum Beispiel ein möglicher Ausfall von Strom oder Telefon)
- Das Unternehmen auf mögliche Schwachstellen überprüfen, beispielsweise mit Hilfe von Checklisten
- Abklären, welche Vorsorge- und Schutzmaßnahmen die jeweilige Kommune und unter Umständen die eigenen Nachbarn planen und umsetzen
- Organisatorische Vorkehrungen treffen, kurzfristig in Form eines ersten Zeitplans mit einer To-do-Liste
- Prüfen, ob technische oder bauliche Maßnahmen in Frage kommen - hierzu deren Kosten mit der drohenden Schadenshöhe vergleichen
- Regelmäßig testen, ob das innerbetriebliche Krisenmanagement funktioniert (zum Beispiel mittels Alarmübungen)
- Den Sachversicherer kontaktieren im Hinblick auf ausreichenden Versicherungsschutz
Was ist zu welchem Zeitpunkt zu tun?
Im Hochwasserfall sollte sich daher schnell ein Krisenstab einrichten, der die nötigen Informationen sammelt, bewertet und nötige Maßnahmen wie den Aufbau mobiler Schutzwände oder die Auslagerung von Gefahrstoffen einleitet und die Kommunikation mit Externen wie der Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Ver- und Entsorgern oder Kommunen bzw. Behörden sicherstellt. Wichtig kann dabei auch die Bevorratung von mobilen Schutzeinrichtungen, Aufbau von Know-how zu ihrer Nutzung, regelmäßige Überprüfung und Wartung sein sowie die Bevorratung von Pumpen und Schläuchen, um im Fall einer Leckage Flüssigkeiten aus beschädigten Behältern absaugen zu können. Zudem sollte finanzielle Vorsorge (z. B. durch Versicherung) gegen potenzielle Schäden getroffen werden.
Wenn ein Hochwasserereignis schon konkret in Sicht ist, sind zahlreiche Maßnahmen erforderlich.
Einige dieser Maßnahmen könnten beispielsweise sein:
- Verfolgen der aktuellen Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen
- Schutz von Menschenleben als oberste Priorität
- Abstellen des elektrischen Stroms und der Heizung in überflutungsgefährdeten Räumen (Stromschlaggefahr!)
- Abstellen der Gas- und Wasserzufuhr, Schließung von Rückstauklappen
- Ausräumen von hochwassergefährdeten Räumen, vor allem Entfernung der elektrischen Geräte
- Kontrolle der Standfestigkeit von Öltanks; bei Gefahr eines Aufschwimmens Auffüllung mit sauberem Wasser
- Auslagern von Chemikalien und gefährlichen Stoffen
- Abdichten von Türen, Fenstern, Abflussöffnungen
- Befüllen von Sandsäcken zu ca. 2/3 und Stapelung im Verbund wie eine Ziegelsteinmauer
- evtl. kontrollierte Flutung von Räumen mit sauberem Wasser, sofern die Standsicherheit gewährleistet ist
- Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Gefahrenzone
- Absichern von Kommunikationsmöglichkeiten (Aufladen von Handys und deren Ersatzakkus, batteriebetriebene Radios)
- Kunden- und Lieferantenmanagement ggf. weiter aufrecht erhalten
- Wichtige Dokumente griffbereit aus Gefahrenzone bringen
- Sofern vorhanden, Aufbau von mobilen Hochwasserschutzeinrichtungen
Wenn das Hochwasser das Betriebsgelände erreicht, sollte u. a. gelten:
- Keller und Tiefgaragen nicht mehr betreten wegen Überflutungs- und Stromschlaggefahr
-
Wasserkontakt vermeiden aufgrund hoher Fließgeschwindigkeiten und Verunreinigungen
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Uferbereiche nicht betreten im Hinblick auf Überspülungs- und Abbruchsgefahr
-
Überflutete Straßen nicht befahren
-
Feuerwehr und Versorgungsbetrieb informieren im Fall von Gasgeruch
-
Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen
Beim Rückgang und Abfließen des Hochwassers dürfen Keller nicht zu früh leer gepumpt werden, da ansonsten auf Grund des fehlenden Gegendrucks dauerhafte Beschädigungen am Mauerwerk, Beeinträchtigungen der Standfestigkeit des Gebäudes oder dessen Aufschwimmen drohen.
Weiterführende Informationen finden sich zum Beispiel unter:
Informationen, Hochwassergefahrenkarten und Publikationen des Landes
Schutzmaßnahmen im Betrieb
Hochwasserschutzfibel
Informationen, Hochwassergefahrenkarten und Publikationen des Landes
Schutzmaßnahmen im Betrieb
Hochwasserschutzfibel
Planungsphase - Beispielfragen für einen besseren Überblick
Mögliche (nicht abschließende) Beispiele für potenzielle Maßnahmen (ohne Festlegung der Abfolge der Maßnahmen):
- Ist Notfallplan aktuell und auf neustem Stand? Ist Notfallplan auf aktuelle Rechtscompliance abgestimmt?
- Sind Hochwasser-Vorwarnzeiten noch aktuell? Ist der zeitliche Ablauf des Notfallplanes aktuell?
- Krisenstab für Hochwasserereignis: Sind Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten, Entscheidungswege, Informationswege im Betrieb samt zeitlicher Zielplanung festgelegt und aktuell (z. B. falls Mitarbeiter aus Krisenstab ausgeschieden: anderen Mitarbeiter für Krisenstab benennen)?
- Sind bauliche, technische und organisatorische (Schutz-)Maßnahmen festgelegt und aktuell?
- Technischer Hochwasserschutz im Betrieb (feste bauliche Schutzmaßnahmen, mobile Schutzwände) gewartet und einsatzbereit? Sind zuständige Personen mit Funktionsweise vertraut?
- Ist eine überschwemmungsangepasste Installation der Gebäude- und Produktionstechnik erforderlich (wie z. B. Notstromversorgung, getrennt abschaltbare Elektroinstallation)?
- Sind weitere Schutzvorkehrungen im Betrieb (z. B. Wasserpumpen, Schläuche, Sandsäcke mit Füllmaterial) und Notfallvorrichtungen einsatzbereit (d. h. liegen vor/ sind gewartet/ sind funktionsfähig)?
- Werden Notfallübungen im Betrieb regelmäßig durchgeführt? Ist Koordination auf aktuellem Stand?
- Sind wichtige Dokumente des Unternehmens, Telefonlisten, weitere Listen, etc., die im Hochwasserereignis verfügbar müssen, griffbereit? Sind alle Dokumente, Listen, etc. auf neustem Stand?
- Schadensvorsorge: Sind Versicherungsverträge, Unterlagen für Versicherung und weitere Unterlagen der finanziellen Sicherung des Unternehmens griffbereit? Sind alle Unterlagen/ Dokumente auf dem aktuellen Stand?
- Wurde eine Dokumentation des Ist-Zustandes (als Vergleich für ggf. bei einem Hochwasserereignis entstandene Schäden, die es ebenfalls zu dokumentieren gilt) vorgenommen?
Besondere Anforderungen in Überschwemmungsgebieten
In Gebieten, die bei Hochwasser überflutet werden können, sind bei Neubauten oder Erweiterungen bestehender baulicher Anlagen in Überschwemmungsgebieten gemäß § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz besondere Anforderungen zu beachten.
Informationen über die Betroffenheit von Gebieten von einem potenziellen finden sich in Form von Hochwassergefahrenkarten mit unterschiedlichen Hochwasserjährlichkeiten auf der Homepage. Daneben stehen die unteren Wasserbehörden der Stadt- und Landkreise und die Kommunen für Auskünfte zur Verfügung.
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind die in § 65 Landeswassergesetz genannten Bereiche, d. h. z. B. solche Bereiche, in denen ein Hochwasserereignis statistisch mindestens einmal in 100 Jahren (HQ 100) zu erwarten ist. Dabei gelten in Überschwemmungsgebieten automatisch die Beschränkungen und Verbote des § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), wonach u. a. die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen in solchen Gebieten grundsätzlich verboten ist. Dies betrifft nicht nur den Neubau von Gebäuden, sondern zum Beispiel auch die Erweiterung bestehender baulicher Anlagen.
Gemäß § 78 Abs. 1 WHG ist in Überschwemmungsgebieten verboten:
- die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, ausgenommen Bauleitpläne für Häfen und Werften,
- die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuchs,
- die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen,
- das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
- die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
- das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
- das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 und § 75 Absatz 2 entgegenstehen,
- die Umwandlung von Grünland in Ackerland,
- die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.
§ 78 Abs. 1 Satz 1 WHG gilt nicht für Maßnahmen des Gewässerausbaus, des Baus von Deichen und Dämmen, der Gewässer- und Deichunterhaltung, des Hochwasserschutzes sowie für Handlungen, die für den Betrieb von zugelassenen Anlagen oder im Rahmen zugelassener Gewässerbenutzungen erforderlich sind.
Ausnahmegenehmigungen in Überschwemmungsgebieten sind möglich, wenn die jeweiligen entsprechenden Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 bis 4 WHG erfüllt sind.
Für Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten nach den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuchs kann die Gemeinde in Einzelfällen vom Verbot des § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn die Voraussetzungen des § 78 Abs. 3 WHG erfüllt sind. Das Vorhaben darf z. B. keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss und die Hochwasserrückhaltung haben, den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigen und muss hochwasserangepasst gebaut werden. Verloren gehender Hochwasserrückhalteraum muss zeitgleich ausgeglichen werden.
Weitere Informationen lassen sich unter folgenden Links abrufen: Bauen in Überschwemmungsgebieten | Regierungspräsidien Baden-Württemberg und als PDF Hochwasserrisikobewusst-Planen-und-Bauen.pdf
Hochwasser
Baden-Württemberg baut den Hochwasserschutz kontinuierlich aus. Allein 2023 investierte das Land rund 115 Millionen Euro und in 2025 allein 85 Millionen Euro für Hochwasserschutz und Gewässerökologie an Gewässern erster Ordnung im Land Baden-Württemberg. Die Maßnahmen zum technischen und baulichen Hochwasserschutz betreffen unter anderem das von Bund und Land finanzierte Integrierte Rheinprogramm (IRP), das Integrierte Donauprogramm (IDP), die Sanierung der landeseigenen Hochwasserschutzdämme sowie Zuschüsse für kommunale Maßnahmen. Auch im Jahr 2026 gab das Land Baden-Württemberg bekannt, dass es sich für die kommenden Extremwetterereignisse rüstet.
Eine schnelle Übersicht gewährleistet die Seite zum Umgang mit Hochwasser - Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg.
Die Landesweite Strategie zum Umgang mit Hochwasser wird in Baden-Württemberg fortlaufend aktualisiert. Hochwasser- und Starkregenschutz sind eine Daueraufgabe, die mit dem Klimawandel an Bedeutung gewinnt.
Elementarschadenversicherung
Da häufig Versicherungen nicht greifen, belastet dies die von solchen Naturkatastrophen betroffenen Personen. Das Kabinett erhofft sich daher, dass der Bund eine bundesweite Pflichtversicherung regelt, die in solchen Fällen eingreifen kann.
Unternehmen sollten präventiv Risiken minimieren. Beim betrieblichen Hochwasserrisikomanagement gilt es einiges zu beachten. Eine Übersicht findet sich auf der Webseite zur Hochwasservorsorge - Hochwasser Baden-Württemberg. Informationen zum Technischen Hochwasserschutz können ebenfalls abgerufen werden.
Hochwassergefahrenkarten
Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) liefern Informationen zu den Überflutungsgefahren, die durch größere Oberflächengewässer (z. B. Rhein und Nebenflüsse wie z. B. Pfinz und Alb) entstehen können. Sie zeigen, wie weit sich das Wasser ausdehnt und wie tief (und damit auch für Menschen unmittelbar gefährlich) es werden kann und dies für unterschiedliche Hochwasserszenarien.
Dabei wird nach statistischen Wahrscheinlichkeiten unterschieden in der Form, dass ein Hochwasserereignis im Durchschnitt einmal in zehn oder fünfzig oder hundert Jahren auftritt. Ein solches „hundertjähriges Hochwasser“ (= HQ 100) kann sich jedoch auch nächste Woche oder nächsten Monat schon ereignen.
Die Hochwassergefahrenkarten können sowohl bei den Kommunen als auch im Internet eingesehen werden (unten unter „Interaktive Karten“). Für Auskünfte zu den Hochwassergefahrenkarten stehen die unteren Wasserbehörden der Stadt- und Landkreise sowie die Kommunen zur Verfügung.
In den Gefahrenkarten können Unternehmen im Suchfeld den Namen der Kommune eingeben, in der sie mit ihrem Unternehmen angesiedelt sind und können hier bis auf das einzelne Werksgebäude heranzoomen. Durch Anklicken des einzelnen Gebäudes können die entsprechenden Hochwassergefahreninformationen zu diesem Werksgebäude (z. B. zu Überflutungstiefe) bzw. Werksgelände (z. B. Überflutungsfläche) ermittelt werden. Die Bedeutung der farblichen Einfärbungen zum Hochwasser können der Legende der Hochwassergefahrenkarte entnommen werden.
Hochwasserrisikokarten
Die Hochwasserrisikokarten (HWRK) bauen auf die HWGK auf und zeigen Schutzgüter, wie die menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Tätigkeiten, Umwelt und Kulturgüter, in den verschiedenen Regionen auf, die von den unterschiedlich starken Hochwasser betroffen sind. Sie sind interaktiv gestaltet und für das Land Baden-Württemberg für die Öffentlichkeit auf dem Daten- und Kartendienst der LUBW unter der Rubrik “Wasser” abrufbar.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Seite Hochwasserrisikokarten und -steckbriefe des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (HVZ): Warnungen und Vorhersagen
Wenn ein Hochwasser droht, kann jede zusätzliche Minute an Vorbereitungen entscheidend sein und unter Umständen Leben retten. Daher kann es essentiell sein, die aktuellen Wetter- und Hochwasserwarnungen und entsprechende Vorhersagen im Blick zu haben.
Aktuelle Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen werden in Baden-Württemberg insbesondere von der Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) Baden-Württemberg veröffentlicht:
Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (HVZ) aktualisiert ihre Informationen mindestens alle 6 Stunden, im Hochwasserfall stündlich:
Die HVZ informiert über die aktuelle Hochwasserlage in den folgenden Medien:
Internet
Die Informationen der HVZ sind hier abrufbar. (Achtung: bei Störung stattdessen diese Webseite aufrufen)
Smartphone und Tablet:
Per App "meine Pegel" für Android, iOS und Windows Phone
Rundfunk
Im SWR1 Baden-Württemberg und SWR4 Baden- Württemberg werden Lageberichte und Informationen zu den wichtigsten Pegeln nach Bedarf im Anschluss an die Nachrichten gesendet.
Videotext
Im Südwest-Text werden stündlich aktualisierte Wasserstände von ausgewählten Pegeln mit Tendenzangaben gesendet.
Von der HVZ werden u. a. die folgenden Tafeln benutzt:
- 800 Allgemeine Übersicht Hochwasser
- 805 Oberrheingebiet
- 806 Neckargebiet
- 809 Lagebericht
Telefonansage
Über die automatische Telefonansage können Wasserstände für die HVZ-Pegel (inkl. Tendenz) abgefragt werden. Wahlweise können die Daten für einen oder mehrere HVZ-Pegel oder alle Pegel eines Flussgebietes abgerufen werden. Die Auswahl erfolgt in einem Dialog. Sie erhalten über die Telefonansage auch den Lagebericht.
Tel. 07219804-61 (und weitere Anschlüsse bis zur Endnummer -65)
Tel. 07219804-61 (und weitere Anschlüsse bis zur Endnummer -65)
Ansprechpartner der HVZ
Tel. : 072198040 im Hochwasserfall (ansonsten: 07215600-1386 /-1498 /-1615 /-1385 /-1580)
Fax. : 0721980444
E-Mail : hvz@lubw.bwl.de
Fax. : 0721980444
E-Mail : hvz@lubw.bwl.de
„Meine Pegel“-App - lassen Sie sich benachrichtigen
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Mit der App „MEINE PEGEL“ hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) im Juni 2016 eine neue Anwendung für Smartphones und Tablets vorgestellt, die einen schnellen Überblick über die aktuellen Wasserstände an Flüssen und Seen in Deutschland ermöglicht. Die kostenfreie App wird von den Hochwasserdiensten der Bundesländer in Zusammenarbeit mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes betrieben.
Sie soll sowohl den individuellen Informationsbedürfnissen der Bevölkerung entsprechen als auch die Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes mit mobil zugänglichen Informationen unterstützen.
Mit der App kann man z. B.:
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Hinweise: Aus technischen Gründen kann die Benachrichtigung zur Über- oder Unterschreitung eines Pegelstandes nur zeitverzögert gegenüber dem Messwert vor Ort versendet werden. Je nach Datenbereitstellung für den jeweiligen Pegel kann die entsprechende Benachrichtigung daher erst etwa 15 bis 45 Minuten nach der Grenzwertüberschreitung oder in Einzelfällen auch später auf dem Smartphone eintreffen. Dieser Zeitverzug ist bei der Festlegung des Benachrichtigungswertes zu berücksichtigen. Es wird daher empfohlen, einen Überschreitungsgrenzwert etwas niedriger anzusetzen, damit die Benachrichtigung ausreichend frühzeitig erfolgt. Weitere Informationen und Hinweise zur Nutzung der App sind hier abrufbar.
Starkregen
Starkregen liegt laut Deutschem Wetterdienst vor, wenn mehr als 10 mm Niederschlag pro Stunde oder mehr als 20 mm in 6 Stunden fallen. Besonders im Sommer verursachen diese häufig kleinräumigen, kurzanhaltenden aber extremen Starkregenniederschläge und Gewitter große Schäden, da Ort und Zeitpunkt nur schwer vorherzusagen sind und können für die Betroffenen sehr überraschend auftreten.
In hügeligem oder bergigem Gelände fließt das Wasser zum großen Teil außerhalb von Gewässern auf der Geländeoberfläche als sogenannte Sturzflut ab. Die dabei entstehenden hohen Strömungskräfte können große Mengen an Treibgut und erodierte Materialien wie Boden oder Geröll mit sich reißen. Dadurch kommt es häufig zu einem unkontrolliertem Rückstau, wodurch das umliegende Gelände überflutet und schwere Schäden an Gebäuden und Infrastruktur entstehen.
In ebenen Gebieten entstehen Überflutungen häufig durch überlastete Kanalisationen. Insbesondere die Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten Naturgefahren - Starkregen sowie Starkregen im Hochwasserportal des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Die Landesanstalt für Umwelt, Messung Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) hat viele Informationen auf der Seite Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg aufbereitet. Auch das Umweltbundesamt (UBA) hat im Mai 2019 eine Publikation zu "Vorsorge gegen Starkregenereignisse und Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung – Analyse des Standes der Starkregenvorsorge in Deutschland und Ableitung zukünftigen Handlungsbedarfs“ veröffentlicht.
Für fachliche Fragen ist das Regierungspräsidium Karlsruhe unter der Mailadresse: fPL-Starkregenrisikomanagement@rpk.bwl.de zu erreichen.
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Sie wollen ein Starkregenereignis melden? Dann können Sie dies einfach über das Formular des DWD machen. |
Klimawandel und Extremwetter - Strategien und Kooperationen
Klimawandelanpassungsstrategie
Auch die 2023 weiterentwickelte Klimawandelanpassungsstrategie greift die Risiken von Starkregen, Hochwasser und anderen Extremereignissen auf und formuliert Maßnahmen zum Beispiel für die Landwirtschaft oder für die Verkehr- und Bauleitplanung der Kommunen.
Europäische Wasserresilienzstrategie
Zudem hat die Europäische Kommission am 4. Juni 2025 ihre Europäische Wasserresilienzstrategie vorgestellt. Ziel ist es, den Wasserkreislauf zu schützen und wiederherzustellen, sauberes und bezahlbares Wasser für alle sicherzustellen und den Aufbau einer nachhaltigen, resilienten und wettbewerbsfähigen Wasserwirtschaft in Europa voranzutreiben.
Fünf der zehn größten globalen Geschäftsrisiken sind laut EU-Kommission wasserbezogen. Vor diesem Hintergrund, betont die Kommission, dass Unternehmen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Strategie spielen. Sie sollen nicht nur effizienter mit Wasser umgehen, sondern auch von neuen Wachstums- und Innovationschancen profitieren. Immerhin hält Europa bereits rund 40 % der weltweiten Patente im Bereich Wassertechnologien.
Die Strategie zielt auf die Entwicklung einer "wasserintelligenten Wirtschaft", die auf nachhaltigem Wassermanagement, Investitionen in moderne Infrastruktur und die Integration digitaler Lösungen wie KI und Smart Metering basiert.
Maßnahmen im Überblick:
- Wasser effizient nutzen: Ein EU-weites Ziel sieht eine Verbesserung der Wassereffizienz um mindestens 10 % bis 2030 vor. Mitgliedstaaten werden aufgefordert, eigene nationale Ziele festzulegen.
- Investitionen stärken: Über 15 Mrd. € sollen im Zeitraum 2025–2027 für Wasserprojekte durch die Europäische Investitionsbank bereitgestellt werden.
- Digitalisierung beschleunigen: Eine EU-Initiative für die Digitalisierung im Wassersektor wird KI-gestützte Anwendungen, digitale Leckortung und satellitengestützte Prognosen fördern.
- Forschung und Innovation fördern: Die Kommission will eine eigene Wasser-Forschungsstrategie sowie eine „European Water Academy“ zur Qualifizierung von Fachkräften etablieren.
- Krisenvorsorge verbessern: Neue Frühwarnsysteme sollen EU-weit Dürre- und Hochwasserprognosen verbessern und lokale Behörden frühzeitig informieren.
Ab 2025 soll alle zwei Jahre ein Wasserresilienz-Forum stattfinden, das den Dialog mit Unternehmen, Bürgern und Politikern stärken soll. Bis 2027 ist zudem eine erste Zwischenbewertung der Fortschritte vorgesehen.
Vermehrte Trockenheit und Hochwasser im Zusammenhang mit dem Klimawandel stellen auch in Deutschland viele Unternehmen vor Herausforderungen. Denn die Wirtschaft ist auf ein ausreichendes Wasserangebot angewiesen: Viele Zukunftstechnologien wie Halbleiter, Wasserstoffelektrolyse oder Batterien sowie erneuerbare Energien haben einen großen Wasserbedarf. Aus Sicht der deutschen gewerblichen Wirtschaft ist es deshalb gut, dass die EU die Initiative für eine Strategie zur Stärkung der Wasserresilienz ergreift und so auch die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken will. Besonders sinnvoll sind Maßnahmen, die Unternehmen darin unterstützen, die Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Geschäftstätigkeit frühzeitig zu erkennen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.
KLIWA
Was bedeutet der Klimawandel für die Gewässer und die Wasserwirtschaft in den süddeutschen Flussgebieten und wie müssen wir darauf reagieren?
Um diesen Fragen nachzugehen, haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz sowie der Deutsche Wetterdienst gemeinsam im Jahr 1999 das Kooperationsvorhaben „Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft“ (KLIWA) ins Leben gerufen. Ziel dieser länder- und fachübergreifenden Zusammenarbeit ist es, mögliche Auswirkungen der Klimaveränderung auf den Wasserhaushalt und die Ökologie der Flussgebiete im Süden Deutschlands herauszuarbeiten, Konsequenzen aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.
KLIWA befasst sich derzeit mit den Themen
- Hochwasser,
- Niedrigwasser,
- Grundwasser,
- Starkregen,
- Bodenerosion und
- Gewässerökologie.
Informationen von KLIWA sind hier auf der Webseite abrufbar.
Dürre - wenn Wassermangel zum Problem wird
Durch den fortschreitenden Klimawandel werden laut baden-württembergischen Umweltminsiterium in Baden-Württemberg Trockenperioden mit sommerlichem Wassermangel häufiger und auch länger anhaltend auftreten. Eine nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource Wasser und die Steuerung von Wassernutzungen müssen vorausgeplant und vorsorgende Maßnahmen zum Schutz ergriffen werden.
Die Wasserversorgung in Baden-Württemberg wird zu einer klimawandelbedingten Herausforderung. Der Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg prüft, ob auch in Zukunft trotz Klimawandel genügend sauberes Trinkwasser verfügbar ist und was dafür verbessert werden muss. Der Abschluss des Projekts ist für 2026 geplant, wodurch dann alle Kreise und Kommunen im Land Baden-Württemberg vollständig erhoben sein sollen. Im Juni 2026 hat sich hierfür ein Beirat für sichere Wasserversorgung gegründet, um die Strategie “Sichere Wasserversorgung BW 2050” zu begleiten und zukünftig gut aufgestellt zu sein.
Kernelement ist die Einrichtung eines Niedrigwasser-Informations-Zentrums (NIZ). In diesem sollen die benötigten Informations- und Datengrundlagen mit erweiterten Prognosen und kleinräumigen Wasserbilanzen aufgebaut werden. Damit wird landesweit eine wesentliche Datengrundlage bei Wassermangelsituationen sowie zum verfügbaren Wasserdargebot (gibt die Wassermenge an, die in einem Gebiet für eine bestimmte Zeit an Grund- und Oberflächenwasser vorhanden ist) bereitgestellt.
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Hitze ist auch ein Thema des Arbeitsschutzes
Hitzeperioden stellen eine zunehmende Herausforderung für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Beschäftigten und allen Menschen dar. Insbesondere langanhaltende Hitzewellen mit hohen Tages- und Nachttemperaturen können die körperliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und gesundheitliche Risiken erhöhen. In dicht bebauten Gebieten wird die Belastung durch den sogenannten Wärmeinseleffekt zusätzlich verstärkt. Vor dem Hintergrund des Klimawandels gewinnt der betriebliche Umgang mit Hitzeereignissen zunehmend an Bedeutung. Weiterführende Informationen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze, besonders gefährdeten Personengruppen sowie geeigneten Präventions- und Schutzmaßnahmen finden Sie auf der Webseite des Gesundheitsamtes Baden-Württemberg.
In der Pressemitteilung zu Gesundheitsschutz: Wenn Hitze zur Gesundheitsgefahr des Landes Baden-Württemberg finden Sie zusätzlich aktuelle, wertvolle Informationen.
Auch der Gesundheitsminister übernimmt Verantwortung für die zunehmenden Hitzewellen und richtet eine Hitze-Taskforce ein.
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Informationsmaterialien - für noch mehr Wissen (chronologisch)
| Titel mit Link | Herausgeber | Weitergehende Informationen | Veröffentlichung |
|---|---|---|---|
| Umweltbundesamt (UBA) |
Der Ratgeber zeigt:
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Juni 2026 | |
| BMUV Informationspapier zum Hochwasserschutz Hochwasser: vom Jahrhundertereignis zur neuen Realität |
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) | Beinhaltet die politisch angedachte Ausrichtung hinsichtlich Hochwasser- und Starkregenschutz durch Strategien, Gesetze, etc. | Oktober 2024 |
| Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Ministerium für Finanzen gemeinsam mit Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag Baden-Württemberg | Die Hochwasserstrategie wurde 2014 zu einem umfassenden Hochwasserrisikomanagement weiterentwickelt und an die Vorgaben der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie angepasst. Die Fortschreibung von 2022 berücksichtigt insbesondere die Hochwasser- und Starkregenereignisse des Jahres 2021 und definiert gemeinsam mit Kommunen, Land und weiteren Beteiligten zentrale Maßnahmen zur Verringerung von Hochwasserrisiken. | August 2022 | |
| Broschüre Hochwasserrisikobewusst Planen und Bauen | WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH | Bietet Entwicklungen, Konzepte, Strategien und Instrumente und richtet sich insbesondere an Bauwillige, Architektinnen und Architekten sowie an Mitarbeitende der Städte und Gemeinden un der unteren Verwaltungsbehörden. | Februar 2022 |
| Hochwasserrisiken gemeinsam begegnen Flussgebiet Oberrhein |
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg | Spezielle Flussgebietsbroschüre, in der über die Risiken durch Hochwasser und Starkregen in der jeweiligen Region aufgeklärt wird. zudem werden Maßnahmen beschrieben, wie Gefahren eingedämmt wurden, und aufgezeigt, wo noch Handlungsbedarf besteht. | Dezember 2021 |
| Starkregenvorsorge im Städtebau und in der Bauleitplanung (Suchwort: “Starkregenvorsorge”) |
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen | Insbesondere für die Planung relevant. richtet sich an Gemeinderatsmitglieder, Planerinnen und Planer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger. | August 2018 |
| Publikationen & Materialien | Kompetenzzentrum Wasser und Boden in der KEA-BW | |||
| Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ | Landesanstalt für Umwelt, Messung Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg | Arbeitsanleitung für die Erkundung von Gefahren durch Starkregen. Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an die Ingenieurpraxis und an kommunale Einrichtungen. | 2016-2020 |
Weitere Informationen können auch hier eingesehen werden.
Unwetterwarnungen - aktuell informiert
(Un-)Wetterwarnungen (mit verschiedenen Warnstufen) und andere Gefahrenpotentiale durch Extremwetter können im Internet beispielswiese bei folgenden Diensten abgerufen werden:
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Weiterführende Portale - Tools für die richtige Vorbereitung
| Portal | Wofür ist es gut? |
|---|---|
| Hochwasserportal des Landes Baden-Württemberg |
Dort können wichtige Informationen zum Thema Hochwasser und Starkregen, Risiken, Vorsorge und Schadensvermeidung abgerufen und Flussgebietsbroschüren heruntergeladen werden.
Ganz unten finden Sie auch die interaktiven Hochwassergefahrenkarten (HWGK) sowie weitere Karten zur Ansicht.
Die Themen sind aufbereitet für unterschiedliche Zielgruppen wie Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen oder Kulturinstitutionen.
Themen sind:
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| Flutinformations- und -warnsystem 3 (FLIWAS 3) |
Dieses webbasierte Fachsystem ist speziell für Entscheidungsträger in der Hochwassergefahrenabwehr und des technischen Hochwasserschutzes konzipiert. Nach erfolgreicher Anmeldung, können darin alle verfügbaren Hochwasserinformationen des Landes und der kommunalen Ebene gebündelt auf einer Plattform gefunden und eingesehen werden. Dies ermöglicht einen schnellen Überblick über die Hochwassersituation.
Grundlegende Informationen über das System finden Sie unter:
Start - Fliwas3 oder
|
| Niedrigwasser-Informationszentrum Baden Württemberg (NIZ) |
Das Niedrigwasser-Informationszentrum (NIZ) ist als zentraler Baustein des 12-Punkteprogramms der Wassermangelstrategie des Landes eingerichtet und für die Öffentlichkeit freigeschaltet.
Der Druck auf die Ressource Wasser steigt auch in Baden-Württemberg langfristig an und insbesondere in Trockenphasen werde dadurch der Wasserbedarf steigen und Nutzungskonflikte zunehmen. Das NIZ unterstützt die Entscheidungsbehörden sowie weitere Akteure wie die Landwirtschaft und Industrie bei einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser, indem es Daten zu Niederschlag, Grundwasserneubildung, Wasserständen in Grundwasser, Fließgewässern und Seen sowie Güteparameter wie Wassertemperatur und Sauerstoff bündelt und bewertet. Die aktuellen Informationen und Prognosen werden in Lageberichten übersichtlich zusammengefasst.
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Nachsorge
Nach dem Hochwasserereignis wartet viel Arbeit auf die betroffenen Unternehmen: Die Schäden müssen zunächst für die Versicherung dokumentiert werden. Später müssen Schäden behoben, Gebäude und Anlagen gereinigt, mobile Schutzeinrichtungen entfernt und – je nach System – fachgerecht entsorgt werden. Ziel ist es, den Betrieb so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. Dabei sollte auch der Kontakt zu Kunden und Lieferanten stetig aufrechterhalten werden. Welche Maßnahmen nun vonnöten sind, hängt insbesondere davon ab, welche Schäden das Hochwasser im Betrieb verursacht hat, wie schnell diese behoben werden können und wann der Betrieb aller Voraussicht nach wieder starten kann.
Mögliche (nicht abschließende) Beispiele für potenzielle Maßnahmen (ohne Festlegung der Abfolge der Maßnahmen):
- Versicherung schnellstmöglich kontaktieren und weiteres Vorgehen besprechen (auch z. B. wegen Beseitigung der Schäden),
- Dokumentation des gesamten Hochwasserereignisses im Betrieb (z. B. für Versicherung, für Aktualisierung der betrieblichen Risikoabschätzung),
- Dokumentation der Schadensereignisse (z. B. für Versicherung),
- Aufräumarbeiten und Reinigungsmaßnahmen vorantreiben, an Schutzkleidung denken,
- Entstehung von Infektionsherden (z. B. Bakterien, etc.) durch z. B. angespülten Schlamm vermeiden,
- Kritische Stellen im Produktionsprozess identifizieren und Schäden dort vorrangig beheben, um Betriebsunterbrechung so kurz wie möglich zu halten,
- Betrieb und Produktionsanlagen schnellstmöglich wieder einsatzbereit machen,
- Kundenmanagement,
- Lieferantenmanagement,
- Ggf. Information wichtiger Stellen (z. B. Behörden),
- Ggf. Prüfung, ob weitere Meldungen erforderlich sind (z. B. an Behörden, etc.),
Alle Betroffenen können sich direkt an das jeweils zuständige Finanzamt wenden.
Das zuständige Finanzamt samt Kontaktinformationen kann hier abgerufen werden.
Das zuständige Finanzamt samt Kontaktinformationen kann hier abgerufen werden.
Unternehmen sollten nach einem Hochwasserereignis den Betrieb einer neuerlichen individuellen Hochwasserrisikoabschätzung unterziehen. Im Rahmen dieser Risikoabschätzung sollten alle Informationen über das Hochwasserereignis zusammengetragen und z. B. geprüft werden, wo im Betrieb weiterer Handlungsbedarf besteht. Auf Basis dessen sollte der Notfallplan ggf. angepasst/ überarbeitet werden. Letztlich muss jedes Unternehmen individuell prüfen, welche Schritte, Prüfungen und Analysen es bei der Überprüfung der eigenen Hochwasserschutzplanung vornehmen möchte und für erforderlich hält.