DIHK-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission zum Recht auf Reparatur

Der DIHK hat am 1. April 2022 seine Stellungnahme zur Konsultation “Nachhaltiger Konsum von Gütern – Förderung von Reparatur und Wiederverwendung“ an die EU-Kommission übermittelt.  
Darin betont der DIHK, dass gesetzliche Erweiterungen im Gewährleistungsrecht wie ein Anspruch auf Reparatur (“right to repair“) von großen Teilen der deutschen Wirtschaft kritisch gesehen werden. Manche deutsche Unternehmen befürworten allerdings die  Erwägungen der EU-Kommission.
Mit der Vorlage eines legislativen Vorschlages der Kommission ist aktuell im 3. Quartal 2022 zu rechnen.
Die Stellungnahme finden Sie unter weitere Informationen. Die Konsultation finden Sie hier.