Erweiterte Meldepflichten an Giftnotrufzentralen

Ab Anfang 2021 gilt die - um ein Jahr verschobene - Meldepflicht an Giftnotrufzentralen beim Inverkehrbringen von Gemischen, die aufgrund von Gesundheits- oder physikalischen Gefahren als gefährlich eingestuft wurden oder werden.
Informationen hierzu finden sich auf folgender Internetseite, allerdings überwiegend in englischer Sprache:

Hilfreich sind auch die zugehörigen Fragen und Antworten: https://poisoncentres.echa.europa.eu/de/questions-and-answers

Auf Deutsch übersetzt wurden u. a. die drei folgenden Merkblätter der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA):



Damit werden auch die neuen Abkürzungen wie UFI (unique formula identifier, eindeutiger Rezeptur-Identifikator), PCN (Poison Centres Notification)-Format und EuPCS (Europäisches Produktkategorisierungssystem) etwas verständlicher.

Detail-Informationen liefert der Originaltext des im Frühjahr 2017 in die CLP-Verordnung eingefügten Anhangs VIII.