Chemikalienrecht: Rückmeldebitte zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen (ChemOzonSchichtV und ChemVerbotsV) bis 07.08.2025
Das BMUKN hat den Referentenentwurf einer Verordnung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung geteilt.
Durch die Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung werden die nationalen Regelungen an die ODS-Verordnung (EU) 2024/590 angepasst:
- Streichung nationaler Pflichten zur Rückgewinnung ozonabbauender Stoffe und Dichtheitskontrolle für Erzeugnisse und Einrichtungen mit ozonabbauenden Stoffen, da diese nun in der neuen ODS-Verordnung auf EU-Ebene geregelt sind.
- Streichung nationaler Pflichten zur Aufzeichnung von zurückgenommenen und entsorgten ozonabbauenden Stoffen, da die abfallrechtlichen Pflichten zum Führen von Registern ausreichen.
- Vereinfachung der Vorgaben zum Nachweis der Sachkunde zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten mit ozonabbauenden Stoffen.
Durch die Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung wird die nationale Ausnahme für bestimmte asbesthaltige Erzeugnisse gestrichen, nachdem die unter der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eingeräumte Möglichkeit, derartige Ausnahmen vorzugesehen, im Juli 2025 ausgelaufen ist.
Weiterführende Unterlagen finden Sie auf der rechten Seite zum Herunterladen unter "Weitere Informationen".
Wir bitten, für eine einheitliche und gemeinsame DIHK Stellungnahme, um Rückmeldung bis zum 07. August 2025.Auf Wunsch können Ihre Anmerkungen auch in anonymisierter Form an die DIHK weitergeleitet werden.
Beteiligen Sie sich jetzt!
Quelle: DIHK (angepasst)