PPWR: EU-Umweltrat setzt sich für Aussetzungen bestimmter Vorschriften ein

Es geht um die Vorschriften, nach denen in der EU ansässige Verpackungshersteller in jedem Mitgliedstaat, in dem sie Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringen, einen Bevollmächtigten benennen müssen. Ziel ist es, den unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für kleine Verpackungshersteller zu verringern.
Das Mandat des EU-Rates zur EPR-Verordnung sieht vor, dass in der EU ansässige Hersteller von Verpackungen und Verpackungen für verpackte Produkte von der Verpflichtung zur Benennung eines Bevollmächtigten in einem anderen Mitgliedstaat befreit werden können, wenn sie auf dem Markt dieses Mitgliedstaats eine Verpackungsmenge von weniger als 1 Tonne pro Kalenderjahr in Verkehr bringen. Das Mandat enthält zudem eine Schutzklausel für den Fall, dass ein Hersteller gegen die EPR-Verpflichtungen verstößt.
Schließlich sieht das Mandat eine Überprüfungsklausel vor, wonach die Kommission die Dauer der Aussetzung bis zum 31. Dezember 2030 vor deren planmäßigem Auslaufen im Jahr 2032 überprüfen soll. Es wird jedoch erwartet, dass im Rahmen des bevorstehenden Legislativvorschlags für ein Kreislaufwirtschaftsgesetz eine umfassende Lösung für EPR-Systeme vereinbart wird.
Nachdem bereits das EU-Parlament dem Vorschlag der EU-Kommission zur Aussetzung der EPR-Regelung für Kleinunternehmen zugestimmt hatte, geht es im nächsten Schritt in den Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat, um die genaue Ausgestaltung der Regelung.
Im Hinblick auf das bevorstehende Weihnachtsgeschäft, welches für viele Klein- und Kleinstunternehmen von hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist, wird mit einer schnellen Einigung im Trilog gerechnet.
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