ElektroG: Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes beschlossen

Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die das Bundeskabinett am 02. Juli 2025 beschlossen hat, sieht unter anderem bessere Informationen im Handel vor. Mit der Gesetzesnovelle soll auch die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet werden. Zugleich soll der Schutz vor Brandrisiken durch falsch entsorgte batteriehaltige Elektroaltgeräte verbessert werden.
Das nun geltende ElektroG sieht einige Änderungen für die Themen Rücknahmepflicht, Informationspflicht sowie zur Sammlung, Lagerung und Entsorgung der Altgeräte vor. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf den Handel. Ausführliche Informationen sowie ein Ausblick auf die voraussichtliche Gesetzesänderung ab 01. Januar 2026 finden Sie nebenstehend im "Informationsschreiben Einzelhandel ElektroG" vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Derzeit liegt ein neuer Änderungsentwurf dem deutschen Gesetzgeber vor, welcher Änderungen bezüglich Einweg-E-Zigaretten betrifft. Die Stellungnahme des Bundesrates können sie hier einsehen.
Zur Novelle des ElektroG können Sie auch die Pressemeldung BMUKN einsehen.
Quelle: DIHK (angepasst)
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