Asbest: Neues Infomaterial für Asbest-Entsorgung beim Bau
Das Umweltministerium und Handwerk BW werben für Sensibilität bei der Renovierung älterer Gebäude. Ein Faltblatt (PDF) informiert darüber, was beim Umgang mit Asbest zu beachten ist.
Schon kleinste Fasermengen gefährlich
Das Faltblatt soll die Menschen in Baden-Württemberg für die Gefahren von Asbest sensibilisieren und über die Risiken im Umgang mit dem Stoff aufklären. Wer renoviert, umbaut oder ein Gebäude abreißt, sollte unbedingt Fachleute hinzuziehen. Da bereits kleinste Fasermengen die Gesundheit schwer schädigen können, gehören Arbeiten an asbesthaltigen Materialien ausschließlich in die Hände geschulter Fachbetriebe. Auch Privatpersonen müssen beim Umgang mit Asbest die für private Haushalte geltenden Regelungen der Gefahrstoffverordnung beachten: Sie dürfen nur die nach der Gefahrstoffverordnung zulässigen Arbeiten durchführen und sind verpflichtet, die Entstehung, Freisetzung und Ausbreitung von Asbestfasern sowie von potenziell asbestfaserhaltigem Staub so weit wie möglich zu verhindern.
Risiken bei Beschädigung
Solange asbesthaltige Produkte keinen erhöhten Verschleiß oder Beschädigungen aufweisen und die Fasern fest im Material gebunden sind, bestehen keine Gesundheitsrisiken. Kritisch wird es jedoch, wenn sie bearbeitet oder zerstört werden. Dies kann insbesondere bei folgenden Arbeiten der Fall sein:
- Entfernen von Putzen, Estrichen, Bodenbelägen, Fliesen oder Tapeten
- Schleifen von Decken-, Wand- und Bodenflächen
- Austausch oder Einbau von Fenstern, Türen oder Heizungen
- Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen