Abfallverbringung: EU-Kommission veröffentlicht Entwurf

Mit der neuen Verordnung über die Verbringung von Abfällen wird die Ausfuhr nicht gefährlicher Abfälle in Nicht-OECD-Länder ab dem 21. Mai 2027 verboten. Wenn jedoch eines dieser Länder solche Abfälle noch einführen möchte, muss es dies der Kommission mitteilen und nachweisen, dass es die Abfälle auf umweltgerechte Weise bewirtschaften wird. Mit dieser Initiative erstellt die EU-Kommission eine Liste der Nicht-OECD-Länder, die bestimmte nicht gefährliche Abfälle aus der EU einführen dürfen.
Die neue Verordnung über die Verbringung von Abfällen (2024 verabschiedet) führt strengere Vorschriften für die Ausfuhr von Abfällen – insbesondere in Nicht-OECD-Länder - ein, damit Abfälle aus der EU weder die Umwelt noch die menschliche Gesundheit in anderen Ländern beeinträchtigen. Die EU wird ab dem 21. Mai 2027 Abfälle nur dann in Nicht-OECD-Länder exportieren, wenn 1) diese Länder ausdrücklich darum bitten, weiterhin Abfälle aus der EU zu erhalten, und 2) nachweisen, dass sie diese auf nachhaltige Weise entsorgen können.
Sprechblase mit Ausrufezeichen
Frist: 16. Oktober 2026.
Hinweis:
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