Neue und modernisierte Ausbildungsberufe

Fachkraft für Veranstaltungstechnik: 2. Änderungsverordnung

Die zweite Änderung der Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik vom 3. Juni 2016 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. August 2022 in Kraft.

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen Simone Leibel unter Tel. 0721 174-218 bzw. simone.leibel@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.

Eisenbahntechnische Verkehrsberufe im Bundesgesetzblatt erschienen

Die Ausbildungsordnungen der neugeordneten Eisenbahntechnischen Verkehrsberufe sind am 17. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die beiden Berufe lösen den bisherigen Beruf Eisenbahner/-in im Betriebsdienst ab. Die Mantelverordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.
Im Zuge der Neuordnung wurde der bisherige Beruf auf Grundlage seiner beiden Fachrichtungen in zwei neue Berufe geteilt:  
  • Eisenbahner/in im Betriebsdienst Lokführer und Transport 
  • Eisenbahner/in im Betriebsdienst in der Zugverkehrssteuerung 
Die Verordnungen sind als sogenannte „Mantelverordnung“ erlassen worden, die in Artikel 1 und 2 jeweils die Ausbildungsordnungen beinhalten. Artikel 3 regelt das Inkrafttreten der Mantelverordnung und Außerkrafttreten des damit abgelösten Berufes. Eine Übergangsregelung für ein bestehendes Ausbildungsverhältnis zur/zum Eisenbahner/in im Betriebsdienst gibt es nicht. Die perspektivische, zeitliche Anrechnung der beiden neuen Berufe untereinander wurde jeweils im Abschnitt 3 auf 24 Monate festgelegt. 

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen Silvia Henker unter Tel. 0721 174-335 bzw. silvia.henker@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.

Novellierung der Ausbildungsberufe in der Gastronomie und Hotellerie

Die Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe ist am 1. August 2022 in Kraft getreten. Sie trägt dem differenzierter, anspruchsvoller und digitaler gewordenen Arbeitsumfeld Rechnung. Mehr Informationen

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen Peter Minrath unter Tel. 0721 174-217 bzw. peter.minrath@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.

Neuordnung: Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen 

Die Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen genießen unter den dualen Erstausbildungen ein hohes Renommee und bieten Absolventen:innen seit Jahrzehnten einen soliden Einstieg in die Arbeitswelt. Die zurzeit gültige Ausbildungsordnung/-rahmenplan ist seit Mai 2014 in Kraft. Seitdem hat sich in der Branche viel verändert. Neue gesetzliche Anforderungen, veränderte Bedingungen im Kundensegment, Anpassungen im wirtschaftlichen Umfeld haben eine Überarbeitung der bisherigen Inhalte erforderlich gemacht. Das Kompetenzprofil des Berufsbildes einschließlich des Rahmenlehrplans liegt nun neu beschrieben vor und tritt zum 1. August 2022 in Kraft. Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung der Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen ist am 8. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen Christina Leistner unter Tel. 0721 174-370 bzw. christina.leistner@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.

Neuordnung des Berufs Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in

Der Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in soll modernisiert werden. Ein zentrales Ziel der Novellierung ist die Integration einer neuen Fachrichtung „Caravan- und Reisemobiltechnik“. Das Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung wird zum 1. August 2023 angestrebt.

Kontakt

Ausbildungsberater Ivo Runge steht Ihnen unter 0721 174-216 bzw. ivo.runge@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.

Novellierung der umwelttechnischen Berufe

Die Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen soll modernisiert werden. Folgende staatlich anerkannte Ausbildungsberufe sind betroffen (derzeit geltende Bezeichnungen):
  • Fachkraft für Wasserversorgungstechnik,
  • Fachkraft für Abwassertechnik,
  • Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
  • Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice. 
Die umwelttechnischen Berufe sollen auch weiterhin in einer Berufsfamilie strukturiert werden. Der innere Zusammenhang der Berufsfamilie soll sich auch in der Berufsbezeichnung niederschlagen. Geplant ist, die gestiegenen digitalen und technischen Anforderungen in einer novellierten VO mit gestreckter Abschlussprüfung abzubilden. Der novellierte Ausbildungsberuf soll zum 1. August 2023 in Kraft treten.  

Kontakt

Ausbildungsberater Christian Treiber steht Ihnen unter 0721 174-406 bzw. christian.treiber@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.

Änderungsverordnung Kaufmann/-frau Groß- und Außenhandelsmanagement

Die Änderungsverordnung über die Berufsausbildung der Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement ist am 30. Juni 2021 in Kraft getreten. Mit der Änderungsverordnung wird die Formulierung zum Durchführungszeitpunkt der Teil 1-Prüfung angepasst. Der Beruf der Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement folgt damit der bereits angepassten Bankkaufleuteausbildungsverordnung. Beide Berufe wurden 2020 zunächst mit folgender Formulierung erlassen, die nun nicht mehr gilt:
Formulierung bisher:
„Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.“
Stattdessen gilt nun die neue Formulierung:
„Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1 der Abschlussprüfung spätestens vier Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.“
Video der Informationsveranstaltung vom 13. März 2020 in der IHK Karlsruhe:
© IHK Karlsruhe

Kontakt

Ausbildungsberater Stephan Ruf steht Ihnen unter Tel. 0721 174-220 bzw. stephan.ruf@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.

Einführung der modernisierten Standardberufsbildpositionen

Unter dem Motto "Vier sind die Zukunft!" stellt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Informationen zur Einführung der neuen, berufsübergreifenden Standardberufsbildpositionen zur Verfügung. Die neuen, berufsübergreifend geltenden und identisch formulierten Ausbildungsinhalte zu den vier Bereichen
  • Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie
  • Digitalisierte Arbeitswelt
sind ab dem 1. August 2021 in allen modernisierten oder neu entwickelten dualen Ausbildungsberufen verbindlich zu verwenden. Für alle bestehenden Ausbildungsberufe haben sie Empfehlungscharakter.

Neuordnungsverfahren der Bauberufe verlängert sich

Das Neuordnungsverfahren der Bauberufe verlängert sich um ein weiteres Jahr. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist der ursprüngliche Zeitplan nicht mehr zu halten. Die Sozialpartner und die KMK haben sich für eine Verlängerung des Verfahrens ausgesprochen. Das Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung (AO) wird nunmehr für den 01.08.2023 angestrebt.  

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen Simone Leibel unter Tel. 0721 174-218 bzw. simone.leibel@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.

Brauer und Mälzer im Bundesgesetzblatt erschienen

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer / zur Brauerin und Mälzerin ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und löst somit die Brauer und Mälzer-Verordnung aus dem Jahr 2007 ab. Die Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 65 KB) tritt am 1. August 2021 in Kraft.

Bankkaufmann/-frau: Änderungsverordnung in Kraft getreten

Die Änderungsverordnung über die Berufsausbildung der Bankkaufleute (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 17 KB) ist am 30. April 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit am Folgetag in Kraft getreten. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, zukünftigen Auszubildenden, die verkürzen möchten, die Teil 1 Prüfung bereits im Winter des Vorjahres anzubieten. Auszug aus der ersten Änderungsverordnung:
„(2) Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Teil 2 findet am
Ende der Berufsausbildung statt. Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll
Teil 1 der Abschlussprüfung spätestens vier Monate vor dem Zeitpunkt von
Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die
zuständige Stelle fest.“

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen Christina Leistner unter Tel. 0721 174-370 bzw. christina.leistner@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.

Neuordnung Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz ist am 9. April 2021 im Bundesgesetzblatt erschienen. Der neugeordnete Beruf tritt am 1. August 2021 in Kraft.
Der Beruf Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik (EMA) wurde im Zusammenhang mit den Elektroberufen im Handwerk modernisiert. Er ist der einzige der bislang vier Berufe, der auf doppelter Rechtsgrundlage nach BBiG und HWO geregelt ist. Gemeinsam mit diesen ist er nun in einer sog. Mantelverordnung im Bundesgesetzblatt erschienen. Die Verordnung des EMA finden Sie auf den S. 714 - 724.
Bitte beachten Sie die künftig neue Berufsbezeichnung:
  • Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz
  • Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen Simone Leibel unter Tel. 0721 174-218 bzw. simone.leibel@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.

Befristung für den Beruf Textil- und Modenäher aufgehoben

Mit Inkrafttreten der Verordnung zum Textil- und Modenäher zum 01.08.2015 hat das BMWi diese bis 31.07.2021 befristet, um in dieser Zeit eine Evaluation zur Arbeitsmarktfähigkeit durchzuführen. Dieser Passus ist nun entfallen und der Beruf wird in Dauerrecht überführt. Die Entfristung wurde am 20. Januar 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Download der aktualisierten Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 37 KB)

Umsetzungshilfe zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau veröffentlicht

Das BiBB hat die Umsetzungshilfe für die neu geordneten Bankkaufleute fertig gestellt und auf seiner Website zum kostenlosen Download veröffentlicht. Printexemplare können kostenpflichtig über den Publikationen-Service des BiBB bestellt werden. Der novellierte Ausbildungsberuf ist zum 1. August 2020 in Kraft getreten. 

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen Christina Leistner unter Tel. 0721 174-370 bzw. christina.leistner@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.

Mediengestalter Bild und Ton: Umsetzungshilfe erschienen

Die neue Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/zur Mediengestalterin Bild und Ton ist am 1. August 2020 in Kraft getreten. Zum Start des novellierten Berufes hat das BiBB die Umsetzungshilfen veröffentlicht. Die Umsetzungshilfen(PDF) und Praxistipps aus der Reihe 'Ausbildung gestalten' unterstützen Ausbilder und Berufsschullehrer in der täglichen Arbeit: Sie beschreiben die Umsetzung der Ausbildungsordnungen sowie der Rahmenlehrpläne in die Praxis und geben Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung. Eine gedruckte Ausgabe der Umsetzungshilfe kann über den Verlag bestellt werden. 

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen Silvia Henker unter Tel. 0721 174-335 bzw. silvia.henker@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.

Laborberufe: Informationen und Arbeitshilfen

Das BMWi hat eine konsolidierte Fassung der Ausbildungsordnung für die Laborberufe veröffentlicht. Die Verordnung der Laborberufe(PDF) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 213 KB)tritt am 1. August 2020 in Kraft. Die PAL hat weitere Informationen der zweiten Änderungsverordnung 2020 bereitgestellt. Die neue Website des Bundesarbeitgeberverbands Chemie (BAVC) informiert umfassend über die Änderungen bei den Laborberufen. Dort finden Sie unter anderem eine ausführliche FAQ sowie eine Arbeitshilfe für Ausbildungsbetriebe.

Neuordnung IT-Berufe

Die Ausbildungsordnungen über die Berufsausbildungen zum Fachinformatiker (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 121 KB), zum IT-System-Elektroniker (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 79 KB), zum Kaufmann für IT-System-Management (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB) und zum Kaufmann für Digitalisierungsmanagement (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB) sind am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnungen treten am 1. August 2020 in Kraft. Auf der Website des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) können Sie sich zum Inkrafttreten der Novellierung der „vier großen IT-Berufe“ informieren. Oder sehen Sie sich jetzt die Aufzeichnung unserer Informationsveranstaltung vom 15. Mai 2020 an. Die Präsentationen aus dem Video finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen Simone Leibel unter Tel. 0721 174-218 bzw. simone.leibel@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.

Neuordnung der Hotel- und Gastronomie-Berufe

Die Verordnungen sind am 1. August 2022 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Neuordnung der Gastronomieberufe

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen Peter Minrath unter Tel. 0721 174-217 bzw. peter.minrath@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.

Hauswirtschafter/-in im Bundesgesetzblatt erschienen

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin ist am 1. April 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung zum Hauswirtschafter/ zur Hauswirtschafterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB) tritt am 1. August 2020 in Kraft.

Novellierung der Bauberufe hat begonnen

Am 29. August 2019 fand das Antragsgespräch zur Neuordnung der Bauberufe statt. Damit ist der Startschuss für die Novellierung der insgesamt 19 Ausbildungsberufe im Bauhauptgewerbe gefallen. Die modernisierten Ausbildungsberufe sollen zum 1. August 2022 in Kraft treten. Die 19 Ausbildungsberufe bleiben erhalten, werden jedoch inhaltlich modernisiert. Sie sollen künftig nicht mehr in einer Ausbildungsordnung, sondern in je einer Ausbildungsordnung für die Bereiche Ausbau, Hochbau und Tiefbau verordnet werden. Die Ausbildungsdauer in den Berufen Ausbaufacharbeiter, Hochbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiter beträgt 2 Jahre mit der Möglichkeit, die Ausbildung danach oder später in den aufbauenden Berufen im 3. Ausbildungsjahr fortzusetzen. In den übrigen 16 Berufen beträgt die Ausbildungsdauer 3 Jahre. Bei den drei zweijährigen Ausbildungsberufen wird eine konventionelle Zwischen- und Abschlussprüfung angestrebt. Die übrigen, dreijährigen Ausbildungsberufe sollen eine gestreckte Abschlussprüfung erhalten. Anrechnungs- und Ausstiegsmodelle sind vorgesehen, hängen aber von der weiteren Ausgestaltung des BBiG ab.
Die Novellierung betrifft folgende 19 Ausbildungsberufe:
  • Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin
  • Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin
  • Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterin
  • Maurer und Maurerin
  • Beton- und Stahlbetonbauer Beton- und Stahlbetonbauerin
  • Feuerungs- und Schornsteinbauer und Feuerungs und Schornsteinbauerin
  • Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik (nur BBiG)
  • Zimmerer und Zimmerin
  • Stuckateur und Stuckateurin
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin
  • Estrichleger und Estrichlegerin
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin
  • Trockenbaumonteur und Trockenbaumonteurin (nur BBiG)
  • Straßenbauer und Straßenbauerin
  • Rohrleitungsbauer und Rohrleitungsbauerin (nur BBiG)
  • Kanalbauer und Kanalbauerin (nur BBiG)
  • Brunnenbauer und Brunnenbauerin
  • Spezialtiefbauer und Spezialtiefbauerin (nur BBiG)
  • Gleisbauer und Gleisbauerin (nur BBiG)

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen Simone Leibel unter Tel. 0721 174-218 bzw. simone.leibel@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.

Änderungsverordnung der Papiertechnologen

Die Änderungsverordnung der Papiertechnologen ist im Bundesgesetzblatt erschienen. Sie betrifft die gestreckte Abschlussprüfung und schneidet die Prüfungsbereiche neu zu. Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse haben dabei Bestandschutz. Eine Voruntersuchung des BiBB ergab zwar keinen Bedarf an einer grundlegenden Novellierung, doch wurde der dringende Wunsch nach einer Überarbeitung der Prüfungsregelungen geäußert.
Die nun erlassene Änderungsverordnung greift diesen Wunsch auf. Die Änderungen im Einzelnen:
  1. Teil 1 der Abschlussprüfung fand bislang im Prüfungsbereich „Instandhaltung, Messen, Steuern und Regeln“ (Arbeitsaufgabe mit praxisbezogenen schriftlichen Aufgaben) in 165 Minuten sowie im Prüfungsbereich „Rohstoffe und Stoffaufbereitung“ (praxisbezogene schriftliche Aufgaben in 60 Minuten) statt. Die beiden Prüfungsbereiche wurden mit 20% bzw. 10% gewichtet.
    Die Änderung sieht vor, dass nun weiterhin zwei Prüfungsbereiche angeboten werden. Im Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung“ werden nun zwei Arbeitsaufgaben mit je 60 Minuten Dauer durchgeführt. Sie werden durch schriftliche Aufgaben mit 90 Minuten Dauer im Prüfungsbereich „Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Instandhaltung“ ergänzt.
  2. Teil 2 der Abschlussprüfung bestand bislang in drei Prüfungsbereichen statt. Diese wurden nun in vier aufgeteilt. Im Prüfungsbereich „Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“ soll in 90 Minuten eine Arbeitsaufgabe bearbeitet werden. Diese wird mit 15% gewichtet. Die bisherige Kombination aus praxisbezogenen Aufgaben, Prüfungsprodukt und Arbeitsaufgabe entfällt.
    In einem weiteren Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“ werden schriftliche Aufgaben mit einer Vorgabezeit von 120 Minuten gestellt.
    Im Prüfungsbereich „Durchführen einer betrieblichen Aufgabe“ ist nun ein betrieblicher Auftrag mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch vorgesehen. Sie wird mit 25% gewichtet.
    Die Abschlussprüfung wird wie bisher durch Wirtschafts- und Sozialkunde ergänzt (60 Minuten, 10%).
  3. Die Sachverständigen haben insbesondere durch den Verzicht der Kombination aus schriftlichen Aufgaben, Prüfungsprodukt und Arbeitsaufgabe die Organisation und Durchführung der Abschlussprüfung Teil 2 erheblich vereinfacht.

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen Silvia Henker unter Tel. 0721 174-335 bzw. silvia.henker@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.

Änderungsverordnung der Packmitteltechnologen

Beim Packmitteltechnologen wurde eine Änderung der Prüfungsanforderungen vorgenommen. Die Änderung wird zum 1. August 2019 wirksam, wurde aber bereits jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie gilt für die ab dann stattfindenden Abschlussprüfungen. Hier finden Sie die Änderungsverordnung der Packmitteltechnologen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 31 KB).

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen Silvia Henker unter Tel. 0721 174-335 bzw. silvia.henker@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.

Teilnovellierung Metall- und Elektroberufe und Mechatroniker

Die industriellen Metall- und Elektroberufe und der Ausbildungsberuf zum Mechatroniker/-in werden zum 1. August 2018 teilnovelliert, um die Ausbildung und damit auch die Auszubildenden für die Anforderungen und Herausforderungen der Digitalisierung und Industrie 4.0 zu qualifizieren. Zu den zentralen Änderungen zählt die Aufnahme der neuen Berufsbildposition „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“ in alle Ausbildungsordnungen der Metall- und Elektroberufe sowie dass die Industrie 4.0 relevanten Fach- und Kernqualifikationen in den einzelnen Ausbildungen jeweils individuell angepasst werden. Die Berufsbezeichnungen und die Ausbildungsdauer ändern sich nicht. Die Abschlussprüfungen Teil 1 und 2 bleiben auch unverändert. Zudem werden für zentrale Tätigkeitsfelder von Industrie 4.0 Zusatzqualifikationen (ZQ) ermöglicht, die für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende optional und freiwillig sind. In den industriellen Metallberufen sind dies die vier ZQs „Systemintegration“, „Prozessintegration“, „Additive Fertigungsverfahren“ und „IT-gestützte Anlagenänderung“. Die industriellen Elektroberufe und der Beruf Mechatroniker/-in bieten zukünftig die Möglichkeit für Zusatzqualifikationen in den Bereichen „Digitale Vernetzung“, „Programmierung“ und „IT-Sicherheit“; Mechatroniker  zusätzlich „Additive Fertigungsverfahren“. Die ZQs sind bundesweit gültig, werden in die Ausbildung eingebettet und können mit einer Prüfung vor der IHK abgeschlossen werden. Für diesen Fall müssen sie im zeitlichen Zusammenhang mit der Teil 2-Prüfung geprüft werden. Die Zusatzqualifikationen müssen nicht von Berufsschulen, sondern können – mit entsprechenden Nachweisen - von den Unternehmen selbst vermittelt werden. „Die im Zuge der Teilnovellierung entstandenen Zusatzqualifikationen sind eine Übergangslösung und geben einen Eindruck, wie die Metall- und Elektroberufe nach einer vollständigen Novellierung aussehen könnten“, so Anja Schwarz, DIHK-Referatsleiterin Forschungs- und Strukturfragen, Metall- und Elektroberufe. Die Änderungen im Rahmen der Teilnovellierung treten zum 1. August 2018 in Kraft und gelten für alle Ausbildungsverträge, die zu diesem Datum beginnen. Bestehende Ausbildungsverhältnisse können umgeschrieben werden, wenn der jeweilige Auszubildende Teil 1 der Abschlussprüfung noch nicht absolviert hat.
Umsetzungshilfen
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) hat die Umsetzungshilfen für die industriellen Metall- und Elektroberufe fertig gestellt und auf seiner Website veröffentlicht. Sie stehen dort kostenlos als Download zur Verfügung. Die Links dazu finden Sie unter "Weitere Informationen". Printexemplare können kostenpflichtig über den Publikations-Service des BiBB bestellt werden.
Weiterführende Links:
  1. 2. ÄndVO industrielle Metallberufe 2018 (PDF) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 345 KB)
  2. 2. ÄndVO industrielle Elektroberufe 2018 (PDF) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 334 KB)
  3. 1. ÄndVO Mechatroniker 2018 (PDF) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 85 KB).

Kontakt

Für Rückfragen stehen Ihnen Simone Leibel unter Tel. 0721 174-218 bzw. simone.leibel@karlsruhe.ihk.de und Maik Meyer unter Tel. 0721 174-216 bzw. maik.meyer@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.

Neuer Ausbildungsberuf "Kaufleute im E-Commerce"

Seit August 2018 können Kaufleute im E-Commerce ausgebildet werden.
Die Wirtschaft wird zunehmend digitaler. Damit wächst der Bedarf an kompetenten und gut ausgebildeten Fachkräften, die für die künftigen Herausforderungen gewappnet sind. Um für entsprechend qualifizierten Nachwuchs zu sorgen, werden in erster Linie bestehende Berufsbilder überarbeitet und um die neuen Anforderungen ergänzt. Doch in manchen Fällen reicht das nicht aus. Dies gilt beispielsweise für den starken Wachstumsbereich E-Commerce, in dem sich völlig neue Tätigkeitsfelder mit wertschöpfungsstufenüberschreitenden Prozessen und Geschäftsmodellen herausgebildet haben. Die bis dato verfügbaren Ausbildungsberufe passen nur bedingt zu den neuen Anforderungen, Inhalten und Arbeitsweisen. 
Startschuss erfolgte im August 2018
Seit August 2018 wird die dynamische Expansion des E-Commerce auch über zusätzliche berufliche Entwicklungswege in der Aus- und Fortbildung abgebildet. Mit einem maßgeschneiderten dualen Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce wird nun eine neue, auf digitale Geschäftsmodelle ausgerichtete kaufmännische Qualifikation angeboten, die eine solide und breite Basis für den Fachkräftenachwuchs legt. Im Bereich der Höheren Berufsbildung startet demnächst die Erarbeitung einer Fachwirtregelung. Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau im E-Commerce wurde am 18.12.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und trat am 1. August 2018 in Kraft.
Für welche Unternehmen ist der neue Ausbildungsberuf geeignet?
Der Beruf Kaufmann/-frau im E-Commerce wird schwerpunktmäßig im Handel (Einzel-, Groß- und Außenhandel) ausgebildet werden. Er kann aber auch für andere Branchen wie touristische Unternehmen, Dienstleistungsanbieter oder Hersteller, die ihre Angebote online vertreiben, infrage kommen. Ziel ist es, auch solche Betriebe für die duale Ausbildung zu gewinnen, die bisher wenig oder gar nicht ausbilden, da bislang ein entsprechender Beruf fehlte. Für Unternehmen, die in der Vergangenheit Studienabbrecher oder junge akademische Quereinsteiger an die betrieblichen Anforderungen heranführen mussten, ist die neue und hochwertige duale Ausbildung eine sehr gute Alternative zum Studium. Ausbildende Unternehmen können z. B. aus folgenden Bereichen kommen:
  • Einzelhandel
  • Großhandel
  • Dienstleistungen
  • Tourismuswirtschaft (Portalbetreiber bzw. -nutzer)
  • Logistik- und Mobilitätsdienstleistungen
  • Finanzdienstleistungen (Banken/Versicherungen)
Welche Inhalte stecken im Beruf?
Der Kompetenzerwerb findet über 36 Monate hinweg sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule statt. Kaufleute im E-Commerce wählen Vertriebskanäle aus und setzen diese ein. Sie analysieren das Nutzerverhalten, kooperieren mit internen und externen Dienstleistern und sind mit den rechtlichen Regelungen vertraut (Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Datenschutz etc.). Sie sorgen für die Beschaffung und das Einstellen von Produktdaten in kundenfreundlicher Form. Sie legen Angebotsregeln fest, wählen Bezahlsysteme aus, setzen Testmethoden ein und werten diese aus. Die angehenden Fachkräfte setzen agile Arbeitsweisen ein und nehmen die Planung, Umsetzung und Auswertung von Projekten vor. Dazu gehört auch die Beschaffung und Auswertung von englischsprachigen Informationen. Weitere Schwerpunkte legt die Ausbildung auf die Kundenkommunikation über verschiedene Kanäle, die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Online-Marketings, das Planen und Optimieren der Customer Journey sowie die Anbahnung und Abwicklung von Online-Waren- und Dienstleistungsverträgen (inkl. der Organisation von Rückabwicklungsprozessen). Zudem erwerben die angehenden Kaufleute der dreijährigen Ausbildung Know-how für den Einsatz kennzahlenbasierter Instrumente der kaufmännischen Steuerung und zur Durchführung von Kundenwertanalysen.
Fragen? Unsere Ausbildungsberater unterstützen Sie gerne
Die skizzierten Inhalte des neuen Ausbildungsberufes machen deutlich, dass interessierte Betriebe über persönlich und fachlich geeignetes Ausbildungspersonal verfügen müssen. Wichtig ist, dass alle Mindestinhalte abgebildet werden können und die Ausbildungsberechtigung vorliegt. Mit unseren Ausbildungsberatern sollte geklärt werden, ob alle vorgesehenen Lernziele im jeweiligen Betrieb umsetzbar sind. Aber auch vorab kann man sich bei speziellen und auch allgemeinen Fragen rund um die duale Ausbildung gerne an uns wenden.
Weiterführende Links
  1. Azubfilm "Kaufleute im E-Commerce" (BERUFE.TV)
  2. Kurzfilm zum neuen Ausbildungsberuf (HDE)
  3. Basisinformationen für Unternehmen "Kaufleute im E-Commerce"

Kontakt

Ausbildungsberater Stephan Ruf steht Ihnen unter Tel. 0721 174-220 bzw. stephan.ruf@karlsruhe.ihk.de gerne zur Verfügung.