Zwischenprüfungen

Während der Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung durchzuführen. Diese findet ungefähr in der Mitte der Ausbildung statt. 
Zweck der Zwischenprüfung ist die Ermittlung des jeweiligen Ausbildungsstandes, um gegebenenfalls korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können. Gegenstand der Zwischenprüfung sind die in der Ausbildungsordnung für die Zeit bis zur Ablegung der Zwischenprüfung vorgesehenen Fertigkeiten und Kenntnisse, die sich aus der dem Ausbildungsrahmenplan entsprechenden sachlichen und zeitlichen Gliederung ergeben sowie der im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Soweit die Ausbildungsordnung nichts anderes vorsieht, sollen in der Zwischenprüfung Fertigkeiten und Kenntnisse geprüft werden. Bei der Prüfung der Fertigkeiten können kleinere Arbeitsproben oder ein einfaches Prüfungsstück oder beides vorgesehen werden. Von einer besonderen Prüfung der Fertigkeiten kann abgesehen werden, wenn dieses für die Ermittlung des Ausbildungsstandes nicht erforderlich ist.  Die Prüfung der Kenntnisse wird nach bundesweit einheitlichen Prüfungsaufgaben durchgeführt. Falls es die Art des Ausbildungsberufes erfordert, kann ausnahmsweise neben der schriftlichen Prüfung eine mündliche Prüfung durchgeführt werden. Für die Durchführung der Zwischenprüfung sind die gleichen Prüfungsausschüsse, die für Abschlussprüfungen errichtet sind, zuständig.
Der Zeitpunkt der Zwischenprüfung liegt in der Regel nach dem ersten Ausbildungsjahr. Es werden Fertigkeiten und Kenntnisse geprüft, die sich auf die Grundausbildung beziehen und gegebenenfalls notwendige Korrekturen in der Ausbildung noch zulassen.
Die IHK informiert die Ausbildungsbetriebe rechtzeitig über den jeweiligen Prüfungstermin und lädt die Auszubildenden entsprechend zur Prüfung ein. Mängel im Ausbildungsstand sind gegeben, wenn die Leistungen den Anforderungen im Allgemeinen nicht entsprechen. Über den Verlauf der Prüfung einschließlich der Feststellung des Leistungsstandes, insbesondere etwaiger Mängel, wird eine Niederschrift erstellt.

Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt. Sie enthält eine Feststellung über den Ausbildungsstand, insbesondere Angaben über Mängel, die bei der Prüfung festgestellt wurden. Die Bescheinigung erhalten die Auszubildenden, die gesetzlichen Vertreter sowie die Ausbildenden. Der Nachweis der Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Weitere Auskünfte erhalten Sie von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die für die Durchführung der jeweiligen Prüfungen verantwortlich sind. Eine Liste mit den entsprechenden Ansprechpartnern, gegliedert nach den Ausbildungsberufen, finden Sie hier oder in der rechten Spalte unter “weitere Informationen”.