Verbundausbildung

Eine Ausbildung bringt viele Vorteile mit sich. Daher engagiert sich die deutsche Wirtschaft nachhaltig für die Ausbildung ihres Nachwuchses. Allerdings ist die Ausbildung auch mit erheblichen Kosten und Anstrengungen verbunden.
Zudem müssen Betriebe bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ausbilden zu dürfen. Zahlreichen Betrieben erlaubt ihr Spezialisierungsgrad gar keine Ausbildung. Einige trauen sich ohne Erfahrungen nicht an diese Aufgabe heran. 
Mit Hilfe der Verbundausbildung können diese Hürden überwunden werden. Sie bietet viele Vorteile und
  • erleichtert den Einstieg in die Ausbildung
  • ermöglicht spezialisierten Betrieben die Ausbildung
  • kann Kosten senken
  • kann Qualitätssicherungsinstrument sein. 
Verbundausbildung kann entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen vielfältig gestaltet sein. So können Partner im Rahmen einer Verbundausbildung neben Betrieben auch andere Einrichtungen wie zum Beispiel Bildungswerke sein. Auch wenn sich die verschiedenen Modelle der Verbundausbildung kaum in klar voneinander abzugrenzende Klassifizierungen einteilen lassen, kann man verschiedene Grundformen unterscheiden:
  • Leitbetrieb mit Partnerbetrieb (Der Leitbetrieb ist für die Ausbildung insgesamt verantwortlich. Er schließt die Ausbildungsverträge ab und organisiert die phasenweise Ausbildung bei den Partnerbetrieben.)
  • Auftragsausbildung (Einzelne Ausbildungsabschnitte werden aus fachlichen Gründen oder wegen fehlender Kapazität an andere Betriebe oder Bildungsträger vergeben.)
  • Ausbildungsverein (Mehrere Betriebe schließen sich auf vereinsrechtlicher Grundlage zusammen. Der Verein tritt als Ausbilder auf. Er übernimmt die Steuerung der Ausbildung und wird von den Mitgliedern finanziell getragen.)
  • Ausbildungskonsortium (Mehrere kleine und mittlere Unternehmen stellen jeweils Ausubildende ein und tauschen diese zu vereinbarten Phasen aus.) 
Die IHK berät Betriebe die eine Verbundausbildung durchführen möchten und unterstützt bei der Suche nach einem geeigneten Kooperationsbetrieb. 
Eine finanzielle Unterstützung gibt es auch - und zwar dann, wenn für den den Auszubildenden aufnehmenden Betrieb, Kosten entstehen. Der Stammbetrieb eines Verbundes wird mit einem einmaligen Zuschuss von 2.000 Euro pro Verbund-Ausbildungsplatz gefördert.
Ein Antrag auf Förderung kann hier gestellt werden:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Postfach 10 34 51
70029 Stuttgart