Gebühren in der Ausbildung

Für die Eintragung von Ausbildungsverhältnissen ergeben sich Gebühren, deren Höhe von der Wahl des Ausbildungsberufs abhängig ist.
Mit dieser einmaligen Gebühr sind alle Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Ausbildung durch die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe geleistet werden, abgegolten. Dies sind u. a.:
  • Eintragung des Vertrages
  • Organisation und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung
  • Zeugnisausstellung
Darüber hinaus erhalten Betriebe, die das erste Mal ausbilden, eine Erstberatung bzw. es wird die Ausbildungseignung des Betriebes und des Ausbilders festgestellt. Gerne beraten wir Sie auch in Fragen zur Ausbildung sowie in Konfliktfällen. Kontaktieren Sie hierzu unsere Bildungsberaterinnen und Bildungsberater.
Nur bei wenigen Berufen (u. a. Hotelberufe, Floristen, Bühnenmaler und -plastiker) kommen noch weitere Aufwendungen durch die hohen Sachkosten der Prüfung hinzu.
Durch die pauschale Betreuungsgebühr sind 40 % der anfallenden Kosten bei der IHK gedeckt. Die übrigen 60 % werden durch die allgemeinen Beiträge aller IHK-Mitglieder finanziert. Damit sind nach Ansicht der Vollversammlung die Kosten gerecht verteilt.
Auch für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der Fortbildung oder für externe Prüfungsteilnehmer entstehen Gebühren, die ebenfalls der Gebührenordnung unter “Weitere Informationen” in der rechten Spalte entnommen werden können.