Externe Zulassung

Laut Berufsbildungsgesetz ((§ 45 Abs. 2 BBiG , Teilnahme an Abschlussprüfungen „in besonderen Fällen“) werden nicht nur Auszubildende, sondern auch Personen zur Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zugelassen, wenn sie nachweisen können, dass sie über die entsprechende Berufserfahrung verfügen.
Neben der Berufserfahrung, die in Deutschland erworben wurde, werden auch Ausbildungszeiten in anderen Ausbildungsberufen, ausländische Bildungsabschlüsse sowie Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland bei der Beurteilung, ob die Zulassungskriterien erfüllt sind, berücksichtigt. Die erforderliche Mindestzeit an Berufserfahrung - nämlich das das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit nach der jeweiligen Verordnung über die Berufsausbildung vorgesehen ist – beträgt demnach bei dreijährigen Ausbildungsberufen 4,5 Jahre Berufspraxis, bei zweijährigen Ausbildungsberufen 3 Jahre Berufspraxis.
Die betriebliche Praxis soll zu dem betreffenden Ausbildungsberuf in enger Beziehung stehen. Entsprechende Ausbildungsverordnungen für die jeweiligen Berufsbilder können Sie im Internet auf der Website der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden. 
Über die Dauer und den Inhalt der betrieblichen Tätigkeit sowie eventuelle Teilnahme an Schulungsmaßnahmen sind Bescheinigungen vorzulegen. Hieraus sollte detailliert ersichtlich sein, ob die im Berufsbild festgelegten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden.
Die Prüfungsanforderungen und Bewertungsrichtlinien sind dieselben wie bei den Prüflingen, die aufgrund eines Berufsausbildungsverhältnisses zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Soldaten und Soldatinnen werden ebenfalls zugelassen, wenn das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die eine Zulassung rechtfertigen, erworben wurden.
Aufgrund der individuellen Voraussetzungen der Bewerber ist die Zulassung zur Abschlussprüfung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung. Wenn die erforderlichen Unterlagen (z. B. Lebenslauf und Zeugnisse über die Berufserfahrung) eingereicht werden, prüfen wir sehr gerne, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen.