Ausbildungsordnung

Um zu gewährleisten, dass während der Berufsausbildung eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang vermittelt werden, wurde für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf eine Ausbildungsordnung erlassen. Auf dieser Grundlage ist die Ausbildung in den Betrieben planmäßig, sachlich und zeitlich gegliedert durchzuführen. 
Ausbildungsordnungen legen dabei die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildung fest und bilden somit die Grundlage für die betriebliche Ausbildungsplanung. Die Ausbildungsordnung regelt nicht nur die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung, sondern auch den Ablauf, Inhalte und Gewichtungen von Prüfungsleistungen. Grundlage für die Ausbildungsordnung ist das Berufsbildungsgesetz.
Gemäß § 5 BBiG muss eine Ausbildungsordnung mindestens folgende Inhalte besitzen:
  • Bezeichnung des Ausbildungsberufes
  • Dauer der Ausbildung
  • Berufsbild (Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erworben werden)
  • Ausbildungsrahmenplan mit zeitlicher Abfolge
  • Prüfungsanforderungen bzw. Inhalte der Zwischen- und Abschlussprüfung