Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Anerkennungsverfahren
Wer einen ausländischen Berufsabschluss erworben hat und damit bisher in Deutschland nicht viel anfangen konnte, kann hoffen: ab sofort kann jede Person in Deutschland prüfen lassen, inwieweit ein im Ausland erworbener Berufsabschluss mit einem deutschen Abschluss übereinstimmt. Seit dem 1. April 2012 ist das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" in Kraft. Es macht die Strukturen und Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland einheitlicher, effizienter und transparenter. Mit dem BQFG erhalten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben und in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben wollen, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres ausländischen Bildungsabschlusses zu einem deutschen Referenzberufsabschluss. Sie können prüfen lassen, ob und inwieweit der im Ausland erworbene Abschluss mit einem deutschen Abschluss übereinstimmt. Liegen keine wesentlichen Unterschiede vor, so wird die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Beruf bescheinigt. Wurden im Verfahren wesentliche Unterschiede festgestellt, so erhält der Antragsteller eine Bescheinigung, aus der die übereinstimmenden und die noch fehlenden Qualifikationen hervorgehen. Diese Regelung ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Umfasst werden durch das Gesetz ausschließlich Berufe, die in der unmittelbaren Zuständigkeit des Bundes liegen, was beispielsweise für den großen Bereich der rund 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe gilt, für die IHK, HWK oder eine der anderen Kammern zuständig sind.
Für die Umsetzung des Gesetzes im Bereich der Industrie- und Handelskammern haben sich 77 der 80 deutschen IHKs auf die Gründung einer zentralen Antragstelle geeinigt: Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg. Sie wird künftig für diese 77 IHKs alle Anträge auf Anerkennung entgegen nehmen, die Prüfungsverfahren durchführen und die offiziellen Bescheide ausstellen.
Um Ihren ausländischen Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit überprüfen zu lassen, müssen Sie einen schriftlichen und eigenhändig unterschriebenen Antrag an die IHK FOSA schicken ("Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung").
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
Um Ihren ausländischen Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit überprüfen zu lassen, müssen Sie einen schriftlichen und eigenhändig unterschriebenen Antrag an die IHK FOSA schicken ("Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung").
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Tabellarische Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses
- Gegebenenfalls: Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
- Gegebenenfalls: Sonstige Befähigungsnachweise
Das berufliche Feststellungsverfahren (Validierungsverfahren)
Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs (*§§ 50b ff. BBiG*)
Menschen ohne Berufsabschluss in ihrem Tätigkeitsfeld haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Knowhow und über das, was sie können. Beispielsweise wenn sie arbeitslos werden, kann dies ein handfestes Problem werden, denn auf dem Arbeitsmarkt werden sie leicht übersehen oder unterschätzt. Aber auch ein Arbeitgeberwechsel kann sich ohne Nachweis schwierig gestalten.
Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, aber einer solchen vergleichbar sind, bewertet und bescheinigt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die berufliche Handlungsfähigkeit bei vollständiger Vergleichbarkeit in einem Zeugnis oder bei überwiegender Vergleichbarkeit in einem Bescheid schriftlich bescheinigt.
Das hilft nicht nur der Einzelperson, sondern auch den Unternehmen. Sie können damit die Fähigkeiten und das Können von Menschen ohne Berufsabschluss besser einschätzen. So können sie ihre Mitarbeitenden passgenauer einsetzen und zielgerichtet weiterqualifizieren.
Für die Unternehmen kann das Verfahren somit zu einem Baustein in einer Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung und Mitarbeiterbindung werden.
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte rechts unter “Weitere Informationen”.
Menschen ohne Berufsabschluss in ihrem Tätigkeitsfeld haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Knowhow und über das, was sie können. Beispielsweise wenn sie arbeitslos werden, kann dies ein handfestes Problem werden, denn auf dem Arbeitsmarkt werden sie leicht übersehen oder unterschätzt. Aber auch ein Arbeitgeberwechsel kann sich ohne Nachweis schwierig gestalten.
Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, aber einer solchen vergleichbar sind, bewertet und bescheinigt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die berufliche Handlungsfähigkeit bei vollständiger Vergleichbarkeit in einem Zeugnis oder bei überwiegender Vergleichbarkeit in einem Bescheid schriftlich bescheinigt.
Das hilft nicht nur der Einzelperson, sondern auch den Unternehmen. Sie können damit die Fähigkeiten und das Können von Menschen ohne Berufsabschluss besser einschätzen. So können sie ihre Mitarbeitenden passgenauer einsetzen und zielgerichtet weiterqualifizieren.
Für die Unternehmen kann das Verfahren somit zu einem Baustein in einer Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung und Mitarbeiterbindung werden.
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte rechts unter “Weitere Informationen”.