Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Anerkennungsverfahren

Wer einen ausländischen Berufsabschluss erworben hat und damit bisher in Deutschland nicht viel anfangen konnte, kann hoffen: ab sofort kann jede Person in Deutschland prüfen lassen, inwieweit ein im Ausland erworbener Berufsabschluss mit einem deutschen Abschluss übereinstimmt. Seit dem 1. April 2012 ist das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" in Kraft. Es macht die Strukturen und Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland einheitlicher, effizienter und transparenter. Mit dem BQFG erhalten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben und in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben wollen, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres ausländischen Bildungsabschlusses zu einem deutschen Referenzberufsabschluss. Sie können prüfen lassen, ob und inwieweit der im Ausland erworbene Abschluss mit einem deutschen Abschluss übereinstimmt. Liegen keine wesentlichen Unterschiede vor, so wird die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Beruf bescheinigt. Wurden im Verfahren wesentliche Unterschiede festgestellt, so erhält der Antragsteller eine Bescheinigung, aus der die übereinstimmenden und die noch fehlenden Qualifikationen hervorgehen. Diese Regelung ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Umfasst werden durch das Gesetz ausschließlich Berufe, die in der unmittelbaren Zuständigkeit des Bundes liegen, was beispielsweise für den großen Bereich der rund 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe gilt, für die IHK, HWK oder eine der anderen Kammern zuständig sind.
Für die Umsetzung des Gesetzes im Bereich der Industrie- und Handelskammern haben sich 77 der 80 deutschen IHKs auf die Gründung einer zentralen Antragstelle geeinigt: Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg. Sie wird künftig für diese 77 IHKs alle Anträge auf Anerkennung entgegen nehmen, die Prüfungsverfahren durchführen und die offiziellen Bescheide ausstellen.
Um Ihren ausländischen Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit überprüfen zu lassen, müssen Sie einen schriftlichen und eigenhändig unterschriebenen Antrag an die IHK FOSA schicken ("Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung").
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
  • Tabellarische Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses
  • Gegebenenfalls: Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
  • Gegebenenfalls: Sonstige Befähigungsnachweise

Anerkennungsverfahren bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen

Sie haben im Ausland einen Abschluss erworben und konnten nicht alle Dokumente mit nach Deutschland bringen? Mit einer Qualifikationsanalyse können Sie Ihre beruflichen Kompetenzen praktisch nachweisen. Zum Beispiel durch eine
  • Arbeitsprobe
  • ein Fachgespräch oder auch durch
  • eine Probearbeit in einem Betrieb.
Die Qualifikationsanalyse ist ein praktischer Nachweis Ihrer Qualifikation und keine Prüfung. Sie bietet Ihnen und Ihrem Arbeitgeber eine fachlich optimale Einschätzung über Ihre beruflichen Kompetenzen.
Durch die Qualifikationsanalyse entstehen Kosten (z.B. Material, Raum- oder Werkstattkosten, Praktikerin/Praktiker). Diese Kosten können zum Beispiel von Jobcentern, Stiftungen oder dem Sonderfonds Qualifikationsanalysen im Rahmen des Projekts „Prototyping Transfer“ übernommen werden. Lassen Sie sich dazu beraten!
Die für Ihren Beruf zuständige Stelle für die Anerkennung finden Sie im Anerkennungs-Finder unter "Weitere Informationen".
Bei Fragen zu Qualifikationsanalysen können Sie sich auch an die Projektkoordination im Bundesinstitut für Berufsbildung wenden: