Mittelstand

Für den Begriff Mittelstand gibt es keine gesetzliche oder allgemein gültige Definition. Da jedoch kaum ein Schlagwort in der Wirtschaftspolitik so häufig verwendet wird, ist es besonders wichtig, nach der jeweils zugrundeliegenden Abgrenzung zu fragen.
Im folgenden finden Sie gängige Definitionen, die quantitative Merkmale zur Abgrenzung einführen. Aber auch qualitative Aspekte spielen in manchen Definitionen eine Rolle. Insbesondere die Einheit von Eigentum und unternehmerischer Verantwortung wird häufiger als charakteristisch angesehen. Allgemein akzeptierte statistische Abgrenzungskriterien existieren nicht.
In der Praxis wird die Frage der Abgrenzung insbesondere dann relevant, wenn es um Maßnahmen zur Mittelstandsförderung geht. Immer häufiger findet man in Literatur und Praxis auch die Bezeichnung "KMU" (kleine und mittelständische Unternehmen). Diese Bezeichnung ist dem Englischen "SME" (small and medium sized enterprises) nachempfunden.
Eine Abgrenzung hierfür ist:
  • Kleine Unternehmen: bis 9 Beschäftigte, Jahresumsatz unter 500.000 Euro
  • Mittlere Unternehmen: 10 bis 499 Beschäftigte, 0,5 bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz

Definition des Instituts für Mittelstandsforschung

Kleinunternehmen:
  • bis 9 Beschäftigte
  • Jahresumsatz bis unter 1 Million Euro
Mittlere Unternehmen:
  • 10 bis 499 Beschäftigte
  • Jahresumsatz 1 bis unter 50 Millionen Euro
Mittelstand (KMU zusammen): alle Selbständigen in den freien Berufen, Handwerksbetriebe und alle gewerblichen Betriebe, die folgende Kriterien erfüllen:
  • bis 499 Beschäftigte
  • Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro

Definition der Europäischen Union für KMU

Kleinstunternehmen:
  • bis 9 Beschäftigte
  • Jahresumsatz höchstens 2 Millionen Euro
  • Bilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro
Kleine Unternehmen:
  • bis 49 Beschäftigte
  • Jahresumsatz höchstens 10 Millionen Euro
  • Bilanzsumme höchstens 10 Millionen Euro
Mittlere Unternehmen (gleich KMU insgesamt):
  • bis 249 Beschäftigte
  • Jahresumsatz höchstens 50 Millionen Euro
  • Bilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro

Definition des Bundesverbandes Deutscher Banken

  • Kleine Unternehmen: Umsatz bis 500.000 Euro
  • Mittlere Unternehmen: Umsatz bis 50 Mio. Euro
  • Große Unternehmen: Umsatz bis 500 Mio. Euro

Benutzerleitfaden zur Definition von KMU

KMU gibt es in einer Vielzahl von Formen und Größen. Allerdings können sie in dem kompliziert verflochtenen Geschäftsumfeld unserer Zeit enge finanzielle, betriebliche und verwaltungstechnische Beziehungen mit anderen Unternehmen unterhalten. Diese Beziehungen erschweren es oftmals, KMU von größeren Unternehmen abzugrenzen. Die KMU-Definition ist ein praktisches Werkzeug, das KMU bei der
Selbstbewertung als Hilfe dienen soll, damit sie die Unterstützung der EU und ihrer Mitgliedstaaten in vollem Umfang erhalten können.