Steuer- und Sozialabgaberecht für Grenzpendler

In der TechnologieRegion Karlsruhe beschäftigen Unternehmen über 9.000 Grenzgänger und Grenzgängerinnen. Diese leisten einen wichtigen Beitrag, um den Fachkräftebedarf in unserer Region zu decken. 
Üben die Grenzgänger und Grenzgängerinnen ihre Tätigkeit auf deutschem Boden aus, sind sie in der Regel nach deutschem Recht steuer- und sozialabgabenpflichtig. Arbeiten sie dagegen im Homeoffice in Frankreich, kann zusätzlich oder stattdessen französisches Steuer- und Sozialabgabenrecht anzuwenden sein. Dabei besteht zudem die Gefahr für das Unternehmen, dass ungewollt eine in Frankreich steuerpflichtige Betriebsstätte begründet wird. Um den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt zu fördern und Bürokratielasten der Unternehmen im grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnis gering zu halten, sollte das Steuer- und Sozialabgabenrecht für Grenzgänger auch für die Personen rechtssicher geregelt werden, die grenzüberschreitend im Homeoffice arbeiten.