Energie und Umwelt

Neue Technologien und Transformation ermöglichen

Maßgeblich für eine erfolgreiche Energiewende und Transformation sind Innovationen und neue Technologien. Der Markthochlauf elektrifizierter und digitalisierter Technologien, aber auch Netze, Elektrolyseure und Produktionskapazitäten für erneuerbare Energien brauchen einen langfristigen und verlässlichen Rahmen für Investitionen und strategische Entscheidungen. Dieser Rahmen sollte Netzstabilisierung und Systemdienlichkeit berücksichtigen und zugleich innovativen Pilot- und Leuchtturmprojekten Raum bieten.
Wasserstoff bietet den Betrieben neue Geschäftsmodelle sowie Zukunftschancen, um treibhausgasneutraI zu werden und ergänzt zugleich die volatile erneuerbare Energieerzeugung. Insbesondere solange Wasserstoff nicht in ausreichenden Mengen über Pipelines importiert werden kann, ist die Erzeugung in Elektrolyseuren vor Ort wichtig.
Außerdem sind neue Lösungen für die Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (CCS/CCU) erforderlich und sollten auch in der Region ermöglicht werden. Der Bedarf dafür wird durch die steigende CO2-Bepreisung absehbar steigen.

Energiewende braucht Strom- und Gasleitungen

Nahezu jede unternehmerische Tätigkeit benötigt eine jederzeit sichere Energieversorgung. Neben dem bedarfsgerechten Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze beim Strom sowie deren Entwicklung hin zu intelligenten Netzen sind auch Speicher sowie Erdgas- bzw. Wasserstoffleitungen wichtige Elemente für eine erfolgreiche Energiewende.
Auch die Politik vor Ort ist gefordert, Informationsbarrieren abzubauen und für Akzeptanz des Infrastrukturausbaus bei den Bürgerinnen und Bürgern zu werben. Dies betrifft gleichermaßen Leitungen für Strom, Gas, CO2 und Wasserstoff als auch Anlagen zu deren Erzeugung bzw. Speicherung.
Dialogkonzepte unter Einbindung aller Betroffenen und Interessierten können dies erfolgreich umsetzen. Unterstützung des Landes Baden-Württemberg ist über das Forum Energiedialog möglich. Erfolgsbeispiele aus der Region sind die Standortsuche für den südlichen Ultranet-Konverter bei Philippsburg und der Bürgerentscheid zur Windkraft in Rheinstetten.
Die Stadt Karlsruhe bezieht in großem Stil industrielle Abwärme zur Versorgung ihrer Nah- und Fernwärmenetze ein und verzichtet auf Anschlusszwang. Dieses Konzept hat Vorbildcharakter und sollte fortgeführt und weiterentwickelt werden.

Schutz vor Extremwettereignissen und Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel voranbringen

Schutz vor Extremwetterereignissen und Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel voranbringen Schutz vor Extremwetterereignissen und Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel voranbringen. In Anbetracht der sich verschärfenden Herausforderungen durch den Klimawandel und die damit verbundenen Extremwetterereignisse sollen darauf bezogene Schutz- und Anpassungsmaßnahmen in der Region zur Sicherung der betroffenen Unternehmen weiter gestärkt werden. Dafür sollten weiterhin ausreichend Finanzmittel bereitstehen.
So sollten im Zusammenhang des Hochwasserschutzes- im Rahmen des Integrierten Rheinprogrammes (IRP) - auch die IRP-Rückhalteräume Bellenkopf/Rappenwört und Elisabethenwört in naher Zukunft fertiggestellt und in Betrieb genommen werden können. Dies dient auch dem Hochwasserschutz der am Rhein angesiedelten Wirtschaft und ist für einen verbesserten Hochwasserschutz in der Region von großer Bedeutung. Die Unterstützung der Kommunen für diese Vorhaben ist dabei wichtig.
Daneben können auch Starkregenereignisse können große finanzielle, bauliche und weitere Schäden verursachen. Zum Schutz der Wirtschaft in der Region sollte der kommunale Starkregenschutz weiter ausgebaut werden, z.B. durch Implementierung und Ausbau eines kommunalen Starkregenrisikomanagementsystems oder Rückstausicherungen.
Auch die Resilienz der regional ansässigen Unternehmen bei Dürreperioden (z.B. Bau von Rückhaltebecken), Hitzewellen (z.B. durch Begrünung und Beschattung), Niedrigwasser und weiteren Extremwetterereignissen sollte durch innovative Klimaanpassungsmaßnahmen und die Unterstützung im Bereich des ressourceneffizienten Infrastrukturaufbaus gestärkt werden. All diese Maßnahmen sollten in enger Abstimmung zwischen den Kommunen und der regionalen Wirtschaft erfolgen.

Kommunale Klimaschutzpakete gemeinsam mit der Wirtschaft gestalten

Der Schutz des Klimas und die Anpassung an den Klimawandel sind zentrale Zukunftsaufgaben. Kommunale Klimaschutzkonzepte und -aktionspläne ergänzen sinnvoll bundesweite, europäische und internationale Maßnahmen. Im Zentrum kommunaler Initiativen sollten Informations- und Erfahrungsaustausch, Vernetzung der Akteure sowie mit der Wirtschaft abgestimmte Maßnahmen stehen.
Nachhaltige Stadt- und Gemeindeentwicklung sollte immer auch die speziellen Bedarfe der regionalen Wirtschaft einbeziehen (Verkehrsnetz- sowie Energie-Infrastruktur, Hochwasser- und Starkregenschutz, Anpassung an den Klimawandel, Infrastruktur, etc.). Schlüssel können Innovation (z.B. intelligente Verkehrssteuerung), Zugang zu CO2-armen Energieformen etwa durch Ausbau der Netze, Wasserstoff und Erneuerbarer Erzeugung, integrierte Mobilitätsangebote, effiziente Flächennutzung sowie Biodiversitäts- und Grünflächenmanagement sein.

Energieangebot ausweiten

Die Transformation lässt die Strombedarfe in allen Sektoren deutlich steigen. Das Stromangebot – auch aus erneuerbaren Quellen, abgesichert durch grundlastfähiges Backup – muss daher ausgeweitet werden. Nur so lässt sich eine dauerhaft sichere Versorgung zu bezahlbaren Preisen realisieren. Erzeugungskapazitäten im Südwesten begünstigen zugleich den Erhalt der einheitlichen Strompreiszone.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss dafür auch in der Region vorankommen, ebenso die erforderliche Flächenausweisung. Freiflächen- und Agri-PV sowie Power-to-X-Anlagen können wichtige Bausteine werden. Wir begrüßen Floating-PV auch oberhalb der 15 %-Grenze, sofern eine andere wirtschaftliche Betätigung nicht beeinträchtigt wird. Auch die Tiefen-Geothermie mit ihrem besonderen Potenzial am Oberrhein kann g rund lastfähige Beiträge leisten.
Power Purchase Agreements (PPA) und betriebliche Eigenerzeugung sollten gefördert werden und können den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen. Zudem reduzieren die Betriebe den Importbedarf beim Strom und tragen so zur Versorgungssicherheit bei.

Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer

Die Stadt Tübingen hat 2022 eine Steuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen von Speisen und Getränken sowie auf Einweggeschirr und -besteck eingeführt. Die Steuer ist vom Endverkäufer zu entrichten und wird mit einem feststehenden Satz pro Produkt berechnet. Ziel einer solchen Steuer ist es, die Abfallmengen zu verringern und die Verschmutzung in den Innenstädten zu reduzieren.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wies am 27. November 2024 die Verfassungsbeschwerde gegen die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen zurück. Folglich können sich Anbieter von To-go-Produkten darauf einstellen, dass künftig in weiteren Städten und Gemeinden lokale Steuern auf Einwegverpackungen und -geschirr für Speisen und Getränke, die für den sofortigen Verzehr gedacht sind, erhoben werden. So hat die Stadt Freiburg bereits die Einführung einer Verpackungssteuer zum 1. Januar 2026 beschlossen.
Nachdem die Einführung einer Verpackungssteuer vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten im Jahr 2023 zunächst nicht weiterverfolgt wurde, plant auch die Stadt Karlsruhe mit einer Einführung zum 1. Januar 2027, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates. Darüber hinaus prüft auch die Stadt Rastatt die Einführung einer solchen Steuer.
Die IHK Karlsruhe lehnt die Einführung kommunaler Verpackungssteuern aus folgenden Gründen ab:
  • Bürokratischer Mehraufwand: Unternehmen und Kommunen entsteht durch die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer ein unverhältnismäßiger zusätzlicher bürokratischer Verwaltungs- und Vollzugsaufwand;
  • Regulatorischer „Flickenteppich“: Die Einführung regional begrenzter Steuermodelle führt zu Wettbewerbsnachteilen für die betroffenen lokalen Betriebe und benachteiligt einzelne Standorte.
  • Fragliche ökologische Zielerfüllung (Steuerungswirkung): Wissenschaftliche Untersuchungen in Tübingen haben gezeigt, dass die Einführung einer Verpackungssteuer nicht automatisch eine signifikante Verringerung des Abfallaufkommens nach sich zieht. Zudem belegen Studien, dass Mehrwegsysteme oft mit höheren Ressourcen- und Energieverbräuchen verbunden sind und nicht pauschal eine bessere ökologische Wirkung entfalten, insbesondere bei geringen Umlaufzahlen.
  • Hohe Komplexität an der Kasse: Die Vielzahl an Varianten zur Anwendung der Verpackungssteuer in der Praxis erfordert hohen Schulungsbedarf des Personals und erschwert eine seriöse und fehlerfreie Umsetzung der Verpackungssteuer. So sind in den Vergleichsstädten bspw. aufgewärmte Lebensmittel mit einer Steuer zu belegen, kalte jedoch nicht (bspw. Fleischkäseweck).
  • Unverhältnismäßige Branchenbelastung: Die Einführung einer Verpackungssteuer würde eine Vielzahl von Unternehmen und Branchen (Gastronomie, Einzelhandel, Straßenfeste, etc.) stark zusätzlich belasten. Dabei handelt es sich um Branchen die gegenwärtig ohnehin mit sich überlagernden Herausforderungen konfrontiert sind.
  • Bereits bestehende Regulatorik im Bereich Kreislaufwirtschaft/Müllvermeidung: Es bestehen mit der EU-Einwegkunststoffrichtlinie und dem deutschen Verpackungsgesetz bereits Regelungen zur Abfallvermeidung, die wirkungsvoll sind und von der IHK unterstützt werden. Eine konsequente Implementierung bestehender bundes- und europaweiter Ansätze ist deutlich zielführender als die Einführung kommunal begrenzter Auflagen.
  • Verteuerung von betroffenen Lebensmitteln: Durch die Steuer würden sich die Preise für Speisen zum Mitnehmen zum Teil deutlich erhöhen. Leidtragende wären vor allem Schülerinnen und Schüler sowie Menschen mit geringem Einkommen.