Service für öffentliche Auftraggeber

Benennung

Benennung von geeigneten Unternehmen durch die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg
Sie wollen den Bieterkreis um nicht ortsansässige neue Bewerber erweitern? Es steht eine besondere Liefer- oder Dienstleistung zur Beschaffung an, die nur von wenigen Unternehmen angeboten wird? Sie wollen Unternehmen eine Chance geben, die neue Lösungen anbieten?
Dann ist der unentgeltliche Service der Benennung durch die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg das Richtige. Sind im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung oder freihändigen Vergabe nur wenige Unternehmen bekannt, können sich öffentliche Auftraggeber aus Baden-Württemberg an die Auftragsberatungsstelle wenden und sich geeignete Bewerber benennen lassen.

Rechtliche Grundlagen für die Benennung

Auf die Benennung durch die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg verweist Ziffer 12 der Verwaltungsvorschrift der Ministerien über die Beteiligung der mittelständischen Wirtschaft an der Vergabe öffentlicher Aufträge (Mittelstandsrichtlinien für öffentliche Aufträge - MRöA) vom 6. August 2003 sowie Ziffer 15 der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Beschaffungen in der Landesverwaltung (Beschaffungsanordnung - BAO) vom 17. Dezember 2007.

Ablauf des Benennungsverfahrens

Zur Durchführung der Benennung unterhält die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg eine Bieterdatenbank. Diese umfaßt Unternehmen aller Branchen und Größenklassen, die sich für eine Teilnahme an beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben von Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen interessieren. Auf Anfrage (mittels nebenstehendem Benennungsformular) nennt Ihnen die Auftragsberatungsstelle schnell und unbürokratisch fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber. Dabei wird in jedem Einzelfall, mit einem Anruf im Unternehmen, überprüft, ob die für den konkreten Beschaffungsvorgang in Frage kommenden Unternehmen liefer- und leistungsfähig sind.

Folgende Angaben werden benötigt

  • Angabe, ob es sich um einen Liefer- oder um einen Dienstleistungsauftrag handelt.
  • Geschätzter Wert des Auftrags in Euro.
  • Herkunft der zu benennenden Bewerber (aus Baden-Württemberg, bundesweit).
  • Zeitpunkt, bis wann die Benennung erfolgen soll und gewünschter Liefertermin.
  • Aussagekräftige Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Anzahl, Material, Funktion, Besonderheiten, Einsatzzweck...).
  • Anzahl der Unternehmen, die benannt werden sollen.
Die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg ermittelt auf der Grundlage Ihrer Angaben geeignete Unternehmen aus der Bieterdatenbank. Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Liste derjenigen Unternehmen, die liefer- und leistungsfähig sind und die gerne ein Angebot abgeben möchten.

Vorteile der Benennung

  • Unentgeltlichkeit: Die Anfrage ist für öffentliche Auftraggeber kostenfrei.
  • Umfassendes Firmenprofil: Im Gegensatz zur Eigenrecherche in Branchenverzeichnissen oder im Internet sind die Unternehmen mit ihrer kompletten Produktpalette und ihrem Lieferprogramm erfaßt.
  • Interesse am Auftrag: Diese Unternehmen haben Interesse daran, ein Angebot auf eine Ausschreibung abzugeben.
  • Qualität: Vor der Benennung erfolgt in jedem Einzelfall die Überprüfung des Unternehmens auf Angebots-, Leistungs- und Lieferfähigkeit.
  • Breiterer Wettbewerb: Der Bieterkreis kann mit der Benennung einfach und schnell um weitere Anbieter aus Baden-Württemberg, auf Wunsch aus ganz Deutschland, erweitert werden.
  • Innovative Lösungen: Bei Lieferungen und Dienstleistungen, an die besondere Anforderungen gestellt werden oder wenn eine innovative Lösung gefragt ist, ist die Benennung genau das Richtige.

Ansprechpartner

IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg
Tel.: 0711 2005-1116
Fax: 0711 2005-601528
auftragsberatung@stuttgart.ihk.de