Nr. 3878

Ausschreibungspraxis

„Aller Anfang schwer“ – dieses Zitat trifft definitiv auch auf die erfolgreiche Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zu - um Ihnenden Start in das komplexe Themenfeld etwas zu erleichtern, haben wir einen Acht-Stufen-Plan erstellt

Seit 18. April 2016 gelten neue Regeln für die Durchführung europaweiter Ausschreibungen. Insgesamt drei EU-Vergaberichtlinien (2014/23 bis 25/EU) sind in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Basis bildet das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) mit dem novellierten Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Mit dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg soll sichergestellt werden, dass nur Unternehmen zum Zug kommen, die ihren Beschäftigten ein Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten.

Hier finden Sie Hinweise auf besondere Vorschriften, die bei Bundeswehraufträgen zu beachten sind.