Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Mit der Eintragung in das amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen (AVPQ) weisen Sie für Ihr Unternehmen Ihre Eignung für öffentliche Aufträge nach. Diese sogenannte Präqualifizierung vereinfacht Ihre Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und spart so Ressourcen.
Rechtlicher Hintergrund: Mit Änderung der Vergabeverordnung (VgV) im April 2016 wurden die Industrie- und Handelskammern mit der Führung eines amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe betraut. Damit wurde die Präqualifizierung auf eine rechtlich verbindliche Basis gestellt.
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Ihre Vorteile durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis AVPQ

Weniger Aufwand

Einmal im Amtlichen Verzeichnis aufgenommen, sind präqualifizierte Unternehmen nicht mehr gezwungen, die gewünschten Eignungsnachweise bei jeder Ausschreibung neu zusammenzustellen.

Zeit- und Kostenersparnis

Bei jeder Angebotsabgabe wird lediglich eine Kopie des Zertifikates oder die zugehörige Zertifikatsnummer eingereicht. Dies ermöglicht dem öffentlichen Auftraggeber den Zugriff auf die im amtlichen Verzeichnis hinterlegten Nachweise.

Höhere Rechtssicherheit

Eine Eintragung schafft für Ihr Unternehmen und die öffentlichen Auftraggeber eine hohe Rechtssicherheit. Es gilt die Eignungsvermutung: Der öffentliche Auftraggeber darf die Eignung des eingetragenen Unternehmens nur anzweifeln, wenn ihm dafür berechtigte Gründe vorliegen.

Begrenztes Risiko

Das Risiko, bei einem Ausschreibungsverfahren aufgrund nicht mehr aktueller oder unvollständiger unternehmensbezogener Nachweise ausgeschlossen zu werden, wird reduziert.

Synchronität zur EEE

Die Nachweise entsprechen den Anforderungen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Ein Hinweis in der vom öffentlichen Auftraggeber verwendeten EEE auf den bestehenden Eintrag im amtlichen Verzeichnis genügt zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.

So funktioniert die Antragsstellung

  1. Online-Antrag beim amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen ausfüllen und absenden (siehe die Ausfüllhilfe für den Online-Antrag).
  2. Mantelbogen ausdrucken und mit den geforderten Dokumenten Matrix der Eignungsnachweise AVPQ an die Eintragungsstelle schicken.
  3. Nach erfolgreicher Überprüfung wird Ihr Unternehmen in das amtliche Verzeichnis aufgenommen und das Zertifikat ausgestellt. Dieses erhalten Sie elektronisch und auf Wunsch in Papierform.

Gültigkeit und Kosten

Präqualifizierung und Eintragung in das amtliche Verzeichnis gelten für ein Jahr. Die Präqualifizierung kostet jährlich 160 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer), die Aufnahme in das amtliche Verzeichnis jährlich 50 Euro.
Das amtliche Verzeichnis ist eine Online-Datenbank. Der öffentliche Teil umfasst die Grunddaten des Unternehmens. Die einzelnen Nachweise der Unternehmen sind nur nach Eingabe der entsprechenden Codes für die öffentlichen Auftraggeber sichtbar.
Der Eintrag gilt als Eignungsnachweis, zunächst für alle EU-Vergaben, aber auch für den nationalen Bereich ist eine verpflichtende Akzeptanz vorgesehen. Öffentliche Auftraggeber haben eine weitgehende Gewissheit, dass eingetragene Unternehmen geeignet sind und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Zum Download steht der AVPQ-Infoflyer „Einfacher zum öffentlichen Auftrag“ zur Verfügung.

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