Online-Streitbeilegungsplattform eingestellt: Onlineshops und Webseiten müssen angepasst werden

Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission wurde zum 20.07.2025 eingestellt. Betreiber von Webseiten müssen AGB und Impressum anpassen.

Was müssen Sie tun?

Betreiber von Onlineshops oder Internetseiten, die Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sollten prüfen, wo auf ihrer Website auf die OS-Plattform verwiesen wird, insbesondere in:
  • Impressum
  • AGB
  • E-Mail-Signaturen
Der Hinweis auf die OS-Plattform muss ersatzlos gelöscht werden.
Achtung: Andere Schlichtungsverfahren sind nicht betroffen! Falls für ein Unternehmen eine gesetzliche Hinweispflicht zur alternativen Streitbeilegung besteht, bleibt diese bestehen.
So müssen Unternehmen, die im B2C-Bereich tätig sind, über die alternative Streitbeilegung nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz informieren. Diese Information muss weiterhin bestehen bleiben und sollte nicht mit der OS-Streitbeilegungsplattform verwechselt werden!

Hintergrund zur Online-Streitbeilegungsplattform


Die OS-Plattform wurde eingeführt, um Verbraucherstreitigkeiten außergerichtlich online zu regeln. Sie sollte eine einfache Anlaufstelle für Konflikte aus Online-Angeboten sein.
Laut der EU-Verordnung 524/2013 waren Online-Händler verpflichtet, die OS-Plattform zu verlinken und anzugeben, ob sie an der Online-Streitbeilegung teilnehmen oder dazu verpflichtet sind. Auch in den AGB musste ein entsprechender Hinweis aufgenommen werden.
Die Europäische Kommission hatte nun beschlossen, die Plattform zum 20.07.2025 endgültig einzustellen.

Abmahnrisiko vermeiden!

Die Informationen auf der Website sollten – sofern nicht bereits geschehen - umgehend angepasst werden. Andernfalls drohen kostenintensive Abmahnungen.
Weitere Infos zu Impressumspflichten finden Sie in folgendem Merkblatt
Diese Ausführungen können nur erste Hinweise geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt wurden, geben sie die Rechtsprechung und Rechtsentwicklung nur auszugsweise wieder und können eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Es kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.