Beratungsangebot zur Insolvenz

Muss ich einen Insolvenzantrag stellen? Gibt es die Möglichkeit der wirtschaftlichen Restrukturierung ohne Insolvenzverfahren? Ist eine Sanierung in Eigenregie möglich? Nutzen Sie das Beratungsangebot unserer Rechtsanwälte!
Die Krisenfaktoren der letzten Jahre bringen Unternehmen in wirtschaftliche Nöte. Es droht die Insolvenz oder Gläubiger haben bereits Insolvenzanträge bei dem zuständigen Insolvenzgericht gestellt.
Insbesondere Geschäftsführer oder Vorstände juristischer Personen (zum Beispiel GmbH, UG, AG oder eG) müssen wachsam die finanzielle Situation des Unternehmens im Auge behalten. Warum? Wenn ein Insolvenzgrund vorliegt, sind sie verpflichtet, unverzüglich innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. Komme sie dieser Pflicht nicht nach, droht die persönliche Haftung und eine strafrechtliche Verfolgung wegen Insolvenzverschleppung.

Angebotsdetails

Die IHK Karlsruhe bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zu Ihren Fragen über Restrukturierungs-, Sanierungs- und insolvenzrechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Sie können sich als Mitglied der IHK Karlsruhe in einem vertraulichen Einzelgespräch mit einer externen Fachanwältin oder einem externen Fachanwalt kostenfrei für eine Stunde beraten lassen.