Data Act: Vorschlag der EU-Kommission für einen fairen Zugang zu Daten

Mit ihrem Vorschlag vom 23. Februar 2022 möchte die EU-Kommission regeln, wer in der EU generierte Daten in allen Wirtschaftssektoren verwenden und darauf zugreifen kann. Enthalten sind Regelungen für die Nutzung von Daten zwischen Unternehmen (B2B), zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) und zwischen Unternehmen und Behörden (B2G). Es sollen dabei vornehmlich Daten in den Fokus genommen werden, die nicht personenbezogen sind.

Worauf zielt der Vorschlag ab?

Laut der Pressemitteilung der EU-Kommission soll der Data Act „für Fairness im digitalen Umfeld sorgen, einen wettbewerbsorientierten Datenmarkt anregen, Möglichkeiten für datengesteuerte Innovationen eröffnen und Daten für alle zugänglicher machen.“ Er soll „zu neuen, innovativen Dienstleistungen und wettbewerbsfähigeren Preisen für Aftermarket-Dienstleistungen und Reparaturen von vernetzten Objekten führen.“

Wen betreffen die Regelungen?

Die Regelungen betreffen vor allem Hersteller, Dateninhaber und Nutzer von vernetzen Geräten, zum Beispiel Haushaltsgeräten, Maschinen oder Autos. Außerdem werden auch auf Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, etwa Cloud-Anbieter, neue Pflichten zukommen. Daneben werden die Rechte Dritter gestärkt. Die B2G-Zugangsrechte betreffen potenziell alle Unternehmen. Nur für kleine Betriebe sind Ausnahmen vorgesehen. 

Was steht im Vorschlag?

Der Vorschlag beinhaltet folgendes (Quelle: Pressemitteilung):
  • Maßnahmen, die es den Nutzern vernetzter Geräte ermöglichen, Zugang zu den von ihnen generierten Daten zu erhalten, die häufig ausschließlich von den Herstellern erfasst werden; und diese Daten an Dritte weiterzugeben, um Aftermarket- oder andere datengesteuerte innovative Dienstleistungen anzubieten. Sie hält Anreize für Hersteller aufrecht, weiterhin in eine qualitativ hochwertige Datengenerierung zu investieren, indem sie ihre transferbezogenen Kosten decken und die Verwendung gemeinsamer Daten in direktem Wettbewerb mit ihrem Produkt ausschließen.
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts der Verhandlungsmacht von KMU durch Verhinderung des Missbrauchs vertraglicher Ungleichgewichte bei Verträgen über die gemeinsame Nutzung von Daten. Das Datengesetz schützt sie vor missbräuchlichen Vertragsklauseln, die von einer Partei mit einer deutlich stärkeren Verhandlungsposition auferlegt werden. Die Kommission wird auch Mustervertragsbedingungen entwickeln, um solche Unternehmen bei der Ausarbeitung und Aushandlung fairer Verträge über die gemeinsame Nutzung von Daten zu unterstützen.
  • Mittel für öffentliche Stellen zum Zugriff auf und zur Nutzung von Daten im Besitz des privaten Sektors, die für außergewöhnliche Umstände erforderlich sind, insbesondere im Falle eines öffentlichen Notfalls wie Überschwemmungen und Waldbränden, oder zur Umsetzung eines Rechtsauftrags, wenn keine Daten anderweitig verfügbar sind. Dateneinblicke sind erforderlich, um schnell und sicher zu reagieren und gleichzeitig die Belastung für Unternehmen zu minimieren.
  • Neue Regeln, die es Kunden ermöglichen, effektiv zwischen verschiedenen Anbietern von Cloud-Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln und Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübertragung zu treffen.

Beispiele?

Aftermarket-Dienstleister sollen in der Lage sein, ihre Dienste zu verbessern und Innovationen einzuführen, die damit unter gleichen Bedingungen mit ebensolchen, von Herstellern angebotenen Diensten konkurrieren können. Folglich sollen die Nutzer vernetzter Produkte (einschließlich Verbrauchern, landwirtschaftlichen Betrieben, Bauunternehmen und Eigentümern von Gebäuden) einen kostengünstigeren Reparatur- und Wartungsanbieter wählen können (oder Reparaturen und Wartung selbst vornehmen) und von niedrigeren Preisen auf diesem Markt profitieren. Dies könnte die Lebensdauer vernetzter Produkte erhöhen und damit zu den Zielen des Grünen Deals beitragen.
Ferner sollen Fabriken, landwirtschaftliche Betriebe und Bauunternehmen anhand von Daten über das Funktionieren von Maschinen auch auf der Grundlage von maschinellem Lernen die Steuerung von Betriebszyklen, Produktionslinien und Lieferketten optimieren können.
In der Präzisionslandwirtschaft kann die IoT-Analyse von Daten aus vernetzten Geräten Landwirten helfen, Echtzeitdaten wie Wetter, Temperatur, Feuchtigkeit oder GPS-Signale zu analysieren und Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie sie den Ertrag optimieren und steigern, die Betriebsplanung verbessern und intelligentere Entscheidungen über die Höhe der benötigten Ressourcen treffen können.
In der Gesamtbetrachtung stellt der Data Act ein komplexes Regelwerk dar, das für diverse Bereiche Regelungen vorsieht, um den Zugang zu Daten zu erleichtern und Klarheit in Bezug auf Zugriffs- und Nutzungsrechte an Daten schaffen soll.
Offen bleibt in diesem Zusammenhang, wie sensible Daten und Geschäftsgeheimnisse geschützt werden können und vor allem, welche Möglichkeiten im Falle von Verstößen gegen das Verbot, die Daten für die Entwicklung von konkurrierenden Produkten einzusetzen, bestehen.
Informationen über die Stellungnahme des DIHK finden Sie hier: DIHK dringt beim "Data Act" auf klare Regelungen