Neuer Angemessenheitsbeschluss für den Datentransfer in die USA

Die Europäische Kommission hat am 10.07.2023 den Angemessenheitsbeschluss EU-U.S. Data Privacy Framework angenommen, welcher nunmehr als Grundlage für Datenübermittlungen in die USA dient.  Durch das EU-U.S. Data Privacy Framework können ab sofort personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden, ohne dass weitere Übermittlungsinstrumente oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Dies ist z.B. relevant, wenn Verträge mit Dienstleistern geschlossen werden, die Ihren Sitz in den USA haben und an diese Dienstleister personenbezogene Daten übermittelt werden. Voraussetzung für die Übermittlung ohne zusätzliche Maßnahmen ist jedoch, dass die Organisation, an die übermittelt werden soll, auch unter dem EU-E.S. Data Privacy Framework zertifiziert ist. Dies müssen Unternehmen in der EU vorab prüfen. Das U.S. Department of Commerce veröffentlicht eine entsprechende Liste, in der eingesehen werden kann, ob die betreffende Organisation zertifiziert ist. 
Dem neue Angemessenheitsbeschluss gingen bereits zwei durch den Europäischen Gerichtshof „gekippte“ Abkommen voraus: Das „Privacy Shield“ und das „Safe Harbor“-Abkommen. Damit ging eine stetige Rechtsunsicherheit bei Datenübermittlungen in die USA einher. Ein erneutes gerichtliches Vorgehen gegen den neuen Angemessenheitsbeschluss durch Datenschutzaktivisten scheint wahrscheinlich. Bis dahin besteht für Betroffene und Datenexporteure erst einmal Rechtssicherheit. Weitere Informationen finden Sie bei der EU-Kommission hier: