Datenexport in das Vereinigte Königreich - das müssen Sie wissen!

Das Vereinigte Königreich gewährleistet ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten, die aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich übermittelt werden. Das hat die Europäische Kommission am 28.06.2021 in ihrem Angemessenheitsbeschluss zum Vereinigten Königreich angenommen. Außerdem wurde ein Beschluss im Rahmen der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung gefasst. Mit Inkrafttreten der Angemessenheitsbeschlüsse am 28.06.2021 können personenbezogene Daten ohne weitere Genehmigung an das Vereinigte Königreich übermittelt werden. Die Geltungsdauer der Beschlüsse ist aber auf vier Jahre begrenzt. Wenn Sie also beispielsweise als Unternehmer*in regelmäßig Daten in das Vereinigte Königreich exportieren, weil dort Ihre Muttergesellschaft sitzt oder Sie dort Vertragspartner haben, können die personenbezogenen Daten ohne besondere Genehmigung übermittelt werden. Von einem angemessenen Schutzniveau dort wird ausgegangen.