Klimaschutz im Überblick

In 2020 und 2021 wurden auf EU-, Bundes- und Landesebene Klimaschutzgesetze mit ambitionierten Zielen zur Minderung des Treibhausgasausstoßes beschlossen. Die daraus resultierenden Programme zur Erreichung dieser Ziele wirken sich vielfältig auf Unternehmen aus.

Europa

Europäisches Klimagesetz

Im Sommer 2021 wurde im europäischen Klimagesetz festgelegt, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 gesenkt werden sollen. Bis 2050 soll Klimaneutralität erreicht sein. Damit bis 2030 wirklich ausreichende Anstrengungen zur Verringerung und Vermeidung von Emissionen unternommen werden, wird im Rahmen des Klimagesetzes ein Grenzwert von 225 Mio. t CO2-Äquivalenten eingeführt.

EU Green Deal/ Fit for 55

Der Klimaschutz steht im Mittelpunkt des europäischen Grünen Deals, eines ambitionierten Maßnahmenpakets, das von einer entschlossenen Senkung der Treibhausgasemissionen über Investitionen in Spitzenforschung und Innovation bis hin zur Erhaltung der natürlichen Umwelt Europas reicht. Weitere Informationen: IHK Karlsruhe: EU Green Deal im Überblick - IHK Karlsruhe
Zur Umsetzung des Green Deal wurden zahlreiche Gesetzesvorhaben und Maßnahmen unter dem Namen „Fit for 55“ initiiert:
Die wichtigsten Fit-for-55-Vorschläge im Überblick:
  • Reform des europäischen Emissionshandels
  • Ein neuer Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
  • CO2-Grenzausgleich für einzelne Branchen
  • Ausbau erneuerbarer Energien
  • Stärkung der Energieeffizienz
  • Automobil: Flottengrenzwerte und Ladeinfrastruktur
  • Land und Forst als CO2-Senke 
  • Staatliche Beihilfen in den Bereichen Klima, Energie und Umwelt
  • Neue Regeln zur Entstehung eines kosteneffizienten, europäischen Wasserstoffmarktes
  • Förderung der Kreislaufwirtschaft
  • Nullschadstoff-Ambition für die Bereiche Luft, Wasser und Böden
  • Verkehr: CO2-Vorgaben, Euro-7-Norm
  • Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden

Bundesrepublik Deutschland

Bundes-Klimaschutzgesetz

Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent, bis 2040 um 88 Prozent gegenüber 1990 sinken. Die Gesetzesnovelle ist am 31. August 2021 in Kraft getreten. Die höheren Ambitionen wirken sich auch auf die CO2-Minderungsziele bis zum Jahr 2030 in den einzelnen Sektoren aus: in der Energiewirtschaft, der Industrie, im Verkehr, im Gebäudebereich und in der Landwirtschaft.
Die Klimaziele werden kontinuierlich per Monitoring überprüft. Der Expertenrat für Klimafragen wird erstmals ab 2022 alle zwei Jahre ein Gutachten vorlegen über die bisher erreichten Ziele, Maßnahmen und Trends. Werden die Budgets nicht eingehalten, steuert die Bundesregierung umgehend nach.

Klimapakt Deutschland

Die im Bundes-Klimaschutzgesetz verankerten Ziele und Sektorziele soll mit Maßnahmen des Bundes unterstützt werden. Dazu gehören u.a.
  • CO2-Bepreisung für Brennstoffe in den Sektoren Gebäude und Verkehr
  •  Investitionspakt mit der Industrie für „klimafreundliche Produktion in Deutschland“
  • Beschleunigter Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
  • Konzertierte Aktion klimafreundliche Mobilität mit Ländern, Kommunen, Industrie und Energiewirtschaft zur Beschleunigung des Flottenaustauschs
  • Landwirtschaft: Schaffung von Rechts- und Planungssicherheit zum tierwohlorientierten Umbau der Tierhaltung, Nutzung der Potentiale von natürlichen Senken für mehr Klimaschutz
  • Im Gebäudesektor stärkere Einbindung von erneuerbaren Energien und Sanierungsoffensive mit attraktiven Fördermaßnahmen
  • Zur Finanzierung eines Teils der Ausgaben für den Klimaschutz wird der Abbau klimaschädlicher Subventionen geprüft.

Baden-Württemberg

Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Das Klimaschutzgesetz ist am 31. Juli 2013 in Kraft getreten. Im Jahr 2020 wurde es erstmalig umfassend weiterentwickelt. Im Herbst 2021 hat der Landtag eine weitere Novelle verabschiedet.
Das Klimaschutzgesetz macht klare Vorgaben, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren: Der Treibhausgasausstoß des Landes soll im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 bis 2030 um mindestens 65 Prozent und bis 2040 soll über eine schrittweise Minderung Netto-Treibhausgasneutralität („Klimaneutralität“) erreicht sein. Mit einem regelmäßigen Monitoring überprüft die Landesregierung die Erreichung der Klimaschutzziele. Falls sich abzeichnet, dass diese nicht erreicht werden, beschließt die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen.
Daneben enthält das Klimaschutzgesetz auch konkrete Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere
  • die kommunale Wärmeplanung und die
  • Pflicht, auf neugebauten Gebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaikanlagen zu installieren.

Integriertes Energie- und Klimaschutzgesetz BW (IEKK)

Dem Auftrag im Klimaschutzgesetz folgend hat die Landesregierung das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) im Jahr 2014 beschlossen. Es enthält Sektorziele sowie konkrete Strategien und Maßnahmen, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Derzeit wird das IEKK überarbeitet. Die Fertigstellung und Beschlussfassung sind noch offen.

DIHK-Stellungnahmen zur Klimapolitik

Klimaschutzmaßnahmen beeinflussen in erheblichem Ausmaß die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Dabei gibt es große Marktchancen, aber auch Risiken massiver Kostenbelastungen – es kommt auf Ziele und Instrumenteneinsatz an.

Klimaschutz: DIHK-Stellungnahme 
Die DIHK hat im August 2023 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Klimaschutzprogramms der Bundesregierung abgegeben.  Die DIHK hat sich auf fehlende Maßnahmen in den Bereichen Energieverfügbarkeit, Energiekosten und Bürokratie/Ressourcenverfügbarkeit konzentriert.
Entwurf Klimaschutzprogramm (PDF)
DIHK-Stellungnahme Entwurf Klimaschutzprogramm (PDF)

 
Der "Europäische Grüne Deal"
Zum "Green Deal" der EU-Kommission hat der DIHK im Juni 2020 eine umfassende Stellungnahme veröffentlicht, in der er auf klima-, umwelt- und energiepolitische Vorhaben eingeht. Im Mittelpunkt der umweltpolitischen Forderungen stehen insbesondere die Ausgestaltung der Kreislaufwirtschaft sowie die Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange im Rahmen der Null-Schadstoff-Ambition. Außerdem äußert sich der DIHK ausführlich zu den klimapolitischen Vorhaben, zur Weiterentwicklung der bestehenden und zur Ausgestaltung der geplanten Instrumente und Maßnahmen.

Nationaler Emissionshandel (CO2-Bepreisung/ BEHG)
Damit Deutschland seine auf europäischer Ebene zugesagten Klimaziele für 2030 erreichen kann, werden zusätzliche klimapolitische Maßnahmen erforderlich sein. In der entsprechenden Debatte geht es um ordnungsrechtliche Vorgaben, Förderinstrumente, Informations- und Beratungsangebote, vor allem aber um die Frage, wie sich der Ausstoß von Kohlendioxid über Marktmechanismen reduzieren lässt.
Gleichzeitig gilt es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten. Hierzu hat der DIHK-Vorstand im November 2019 Vorschläge unterbreitet:
Nationaler Emissionshandel: Wirtschaftsstandort sichern – Carbon Leakage verhindern (PDF, 54 KB)
Darüber hinaus hatte der DIHK in seinem Vorstandsbeschluss von Juni 2019 zehn Leitlinien formuliert, an denen die Einführung zusätzlicher Instrumente zur direkten oder mittelbaren CO2-Bepreisung gemessen werden sollten:
DIHK-Vorstandsbeschluss zur CO (PDF, 61 KB)2-Bepreisung

Strompreiskompensation
Mit der Novellierung der "Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgaszertifikaten nach 2012" will die EU-Kommission die Regeln für die Kompensation indirekter Kosten des EU-Emissionshandels überarbeiten.
Der DIHK hat hierzu im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Mitte April 2019 Stellung bezogen. Dabei empfiehlt er, die Strompreiskompensation nach 2020 fortzuführen und bedarfsorientiert auszuweiten. Die bislang nationalen Systeme auf EU-Ebene zu vergemeinschaften, lehnt der DIHK ab.
DIHK-Stellungnahme zur Strompreiskompensation (PDF, 190 KB)

Langfristige EU-Klimastrategie
Die EU-Kommission hat im November 2018 in einer unverbindlichen Mitteilung unter der Überschrift "Ein sauberer Planet für alle. Eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft" ihre klimapolitischen Ziele bis 2050 skizziert.
Dazu hat der DIHK im März 2019 Stellung bezogen. In seinem Papier rät der DIHK von einer Anhebung der bestehenden europäischen Klimaschutzziele ab. Stattdessen sollte die Politik sich nach seiner Einschätzung auf die Erreichung der geltenden ambitionierten Ziele fokussieren, die auch die Wirtschaft bereits vor große Herausforderungen stellten.
Positiv bewertet der DIHK die Kernaussage des Kommissionsvorschlags, zur signifikanten und kosteneffizienten Senkung der Treibhausgasemissionen auf ein Bündel von Technologien und Lösungsansätzen zurückzugreifen. Damit wende sich die Kommission gegen eine zu enge Fokussierung, die dem Ziel einer kosteneffizienten Klimapolitik entgegenstehen würde:
DIHK-Stellungnahme zur langfristigen EU-Klimastrategie (PDF, 212 KB)
An der vorgeschalteten öffentlichen Konsultation der EU-Kommission "Die künftige Klima- und Energiepolitik – eine Strategie für die langfristige Verringerung der Treibhausgasemissionen in der EU" hat sich der DIHK Anfang Oktober 2018 beteiligt:
DIHK-Stellungnahme zur Konsultation (PDF, 154 KB)

Klimaschutzplan 2050
Zum Hausentwurf "Klimaschutzplan 2050" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat der DIHK Ende September 2016 Stellung bezogen:
DIHK-Stellungnahme zum Klimaschutzplan 2050 (PDF, 128 KB)
Stand: Januar 2022