Umwelt

Der EU Green Deal sieht für den Umweltbereich diverse Visionen, Strategien, Ziele und Maßnahmen vor. Dies betrifft insbesondere die Gebiete Chemikalien, Kreislaufwirtschaft, Luft, Wasser, Boden und Biodiversität.
I. Kreislaufwirtschaft, Abfall, Sekundärrohstoffe, Kunststoffe, Produktverantwortung
Die EU-Kommission hat am 11. März 2020 im Rahmen des EU Green Deals den EU- Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft („Circular Economy Action Plan“) veröffentlicht, den Sie hier abrufen können. Der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft enthält insbesondere Legislativvorschläge, Maßnahmen, Initiativen, Strategien, Rechtsrahmen und Politikrahmen, die den gesamten Lebenszyklus von Produkten betreffen sollen, die Wirtschaft transformieren und zugleich die Umwelt schützen sollen.
Zentrale Produktwertschöpfungsketten des EU-Aktionsplanes für die Kreislaufwirtschaft sollen insbesondere sein:
  • Elektronik und IKT
  • Batterien und Fahrzeuge
  • Verpackungen
  • Kunststoffe
  • Textilien
  • Bauwirtschaft und Gebäude
  • Lebensmittel, Wasser und Nährstoffe
Im Anhang zum Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft werden Schlüsselmaßnahmen festgelegt, die im Zeitraum 2020 bis 2023 erfolgen sollen. Dabei handelt es sich z. B. um
  • (Rechts-)Rahmen für eine nachhaltige Produktpolitik (u. a. Legislativvorschläge z. B. zur Verbesserung der Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten, Umgang mit dem Vorhandensein gefährlicher Chemikalien in Produkten)
  • Weniger Abfall, mehr Wert (z. B. Abfallvermeidung, Markt für Sekundärrohstoffe, Abfallausfuhren aus der EU etc.)
  • Führende Rolle bei den Bemühungen auf globaler Ebene (EU Kommission will auf der Grundlage der EU-Kunststoffstrategie eine Führungsrolle bei internationalen Bemühungen zur Erreichung eines globalen Übereinkommens über Kunststoffe übernehmen; ggf. globale Allianz für die Kreislaufwirtschaft).
In diesem Zusammenhang sieht die EU-Kommission z. B. folgende Maßnahmen vor:
  • Legislative und nichtlegislative Maßnahmen zur Schaffung eines neuen „Rechts auf Reparatur“
  • Überprüfung der Richtlinie über Industrieemissionen‚ einschließlich der Einbeziehung von Verfahren der Kreislaufwirtschaft in künftige Referenzdokumente zu den besten verfügbaren Techniken
  • Überprüfung der Richtlinie über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und Leitfäden zur Klärung ihrer Verbindungen zu REACH und Ökodesign-Anforderungen
  • Beschränkung des gezielten Zusatzes von Mikroplastik und Maßnahmen zur Verringerung der unbeabsichtigten Freisetzung von Mikroplastik
  • Politikrahmen für biobasierte Kunststoffe und biologisch abbaubare oder kompostierbare Kunststoffe
  • Methoden zur Ermittlung und Minimierung des Vorhandenseins besorgniserregender Stoffe in recycelten Materialien und daraus hergestellten Erzeugnissen
  • Harmonisierte Informationssysteme für das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe
  • Festlegung des Rahmens für die Entwicklung weiterer EU-weiter Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft und für Nebenprodukte
  • Überarbeitung der Vorschriften für die Verbringung von Abfällen
  • Verbindliche Anforderungen an den Gehalt an recyceltem Kunststoff und Maßnahmen zur Verringerung von Kunststoffabfällen für wichtige Produkte wie Verpackungen, Baustoffe und Fahrzeuge
  • Überprüfung zur Verschärfung der grundlegenden Anforderungen an Verpackungen und zur Verringerung von (übertrieben aufwendigen) Verpackungen sowie von Verpackungsabfällen
  • Zielvorgaben für die Abfallreduzierung bei bestimmten Abfallströmen und andere Maßnahmen zur Abfallvermeidung
  • EU-weit harmonisiertes Modell für die getrennte Sammlung von Abfällen und die Kennzeichnung zur Erleichterung der getrennten Sammlung
Weitere Informationen der EU-Kommission zum EU-Aktionsplan können Sie abrufen unter https://ec.europa.eu/environment/strategy/circular-economy-action-plan_en
Weitere geplante Maßnahmen im Bereich Abfall ergeben sich direkt aus dem EU Green Deal.
II. Luft, Wasser und Boden
Die EU-Kommission hat am 12. Mai 2021 ihren EU-Aktionsplan zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Böden („EU Action Plan: “Towards Zero Pollution for Air, Water and Soil”“) als Teil des EU Green Deal veröffentlicht. Bis 2050 soll demnach eine - bis zum bestimmten Maße - schadstofffreie Umwelt erreicht werden. Dazu definiert der Plan bis 2030 diverse Zwischenziele in verschiedenen umweltpolitischen Bereichen. Die Informationen der EU-Kommission mit einer inhaltlichen Zusammenfassung sowie den Aktionsplan in Form einer Mitteilung finden Sie hier.
In dem Aktionsplan wird laut EU-Kommission eine integrierte Vision für 2050 umrissen, ferner werden die Schritte bis zu diesem Ziel dargelegt. Vorgesehen sind auch Überprüfungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften. Um die EU auf Kurs zur integrierten Vision für 2050 zu bringen, sieht der Aktionsplan laut EU-Kommission Etappenziele für die Verringerung der Umweltverschmutzung an der Quelle bis 2030 vor. Diese sind:
  • Verbesserung der Luftqualität, um die Zahl der durch Schadstoffe in der Luft verursachten vorzeitigen Todesfälle um 55 % zu verringern;
  • Verbesserung der Wasserqualität, indem dafür gesorgt wird, dass weniger Kunststoffabfälle ins Meer (50 %) und weniger Mikroplastik in die Umwelt (30 %) gelangen;
  • Verbesserung der Bodenqualität, indem Nährstoffverluste und der Einsatz chemischer Pestizide um 50 % reduziert werden;
  • Verringerung des Anteils der Ökosysteme in der EU, in denen Schadstoffe in der Luft die biologische Vielfalt gefährden;
  • Verringerung der Zahl der Menschen, die unter einer chronischen Belastung durch Verkehrslärm leiden, um 30 % und erhebliche Reduzierung des Abfallaufkommens insgesamt sowie des Restmülls um 50 %.
Im EU-Aktionsplan sind laut EU-Kommission unter anderem folgende Leitinitiativen und Maßnahmen vorgesehen:
  • Engere Angleichung der Luftqualitätsnormen an die jüngsten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation;
  • Überprüfung der Normen für die Wasserqualität, auch von Flüssen und Meeren in der EU;
  • Reduzierung der Schadstoffbelastung im Boden und Förderung der Wiederherstellung;
  • Überprüfung eines Großteils des EU-Abfallrechts, um die Grundsätze der sauberen Kreislaufwirtschaft in die Vorschriften einzubinden;
  • Förderung der Null-Schadstoffbelastung durch Produktion und Verbrauch;
  • Einrichtung eines Scoreboards der Umweltleistung der EU-Regionen, um das Null-Schadstoff-Ziel in allen Regionen zu fördern;
  • Verringerung gesundheitlicher Benachteiligungen durch den zurzeit unverhältnismäßig hohen Anteil an schädlichen Gesundheitsauswirkungen bei den schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen;
  • Verringerung des externen ökologischen Fußabdrucks der EU durch Beschränkungen der Ausfuhr von Produkten und Abfällen in Drittländer, die schädliche bzw. toxische Auswirkungen haben;
  • Einrichtung so genannter „Living Labs“ für grüne digitale und intelligente Null-Schadstoff-Lösungen;
  • Konsolidierung der EU-Wissenszentren für Null-Schadstoffemissionen und Einrichtung einer Null-Schadstoff-Plattform für Interessenträger;
  • Verstärkung der Durchsetzung von Null-Schadstoff-Bestimmungen mit Umwelt- und anderen Behörden.
Weitere Informationen der EU-Kommission zum EU-Aktionsplan zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Böden können Sie abrufen unter https://ec.europa.eu/environment/strategy/zero-pollution-action-plan_en
Zusammen mit der 2020 verabschiedeten Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien soll der Aktionsplan das Null-Schadstoff-Ziel der EU für eine saubere Umwelt in die Tat umgesetzt werden. Er geht Hand in Hand mit den EU-Zielen Klimaneutralität, Gesundheit, biologische Vielfalt und Ressourceneffizienz und baut auf Initiativen in den Bereichen Energie, Industrie, Mobilität, Nahrungsmittel, Kreislaufwirtschaft und Landwirtschaft auf.
Weitere geplante Maßnahmen im Bereich Luft, Wasser und Boden ergeben sich direkt aus dem EU Green Deal.
III. Chemikalien
Die EU-Kommission hat am 14. Oktober 2020 die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit („Chemicals Strategy for Sustainability“) vorgelegt. Diese dient der Null-Schadstoff-Ambition aus dem EU Green Deal und sieht für die Jahre 2021 bis 2024 diverse Maßnahmen vor. Die Mitteilung der EU-Kommission sowie ein FAQ zur Strategie finden Sie hier.
Mit der Strategie verfolgt die EU-Kommission das Ziel, die Sicherheit und Nachhaltigkeit im Umgang mit Chemikalien zu stärken. Dies betrifft etwa den Kenntnisrahmen über chemische Stoffe. Insgesamt könnte der Regulierungsrahmen für Chemikalien in Europa noch verstärkt werden. Zugleich sollen mit der Strategie prozessuale Vereinfachungen für Unternehmen angestrebt und die Innovation bei der Herstellung von Chemikalien gefördert werden.
Ziel der Strategie ist, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen Chemikalien deutlich zu erhöhen; zu den wichtigsten Initiativen zählen laut EU-Kommission:
  • die schrittweise Einstellung der Verwendung von z. B. endokrinen Disruptoren; persistenten Stoffen wie Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), sofern sie nicht nachweislich für das Allgemeinwohl unverzichtbar sind; etc.
  • die Minimierung und möglichst weitgehende Substituierung bedenklicher Stoffe in allen Produkten. Vorrang haben dabei zum einen die Produktkategorien, die gefährdete Bevölkerungsgruppen schädigen können, und zum anderen die Produktkategorien mit dem größten Potenzial für die Kreislaufwirtschaft;
  • die Berücksichtigung des Kombinationseffekts von Chemikalien (Cocktail-Effekt);
  • die Einführung von Informationsanforderungen im Rahmen der Initiative für eine nachhaltige Produktpolitik, um den Zugang von Herstellern und Verbrauchern zu Informationen über die enthaltenen Chemikalien und die sichere Verwendung sicherzustellen.
Die in der Strategie angekündigten Maßnahmen sollen industrielle Innovationen fördern, damit die entsprechenden Chemikalien auf dem EU-Markt zur Norm und weltweit zur Vergleichsgröße werden. Erreicht werden soll dies laut EU-Kommission im Wesentlichen durch
  • die Entwicklung von Kriterien für inhärent sichere und nachhaltige Stoffe und die Sicherung von finanzieller Unterstützung für die Vermarktung und Verbreitung solcher Chemikalien;
  • die Sicherstellung der Entwicklung und Verbreitung inhärent sicherer und nachhaltiger Stoffe, Materialien und Produkte durch EU-Finanzierungs- und Investitionsinstrumente sowie öffentlich-private Partnerschaften;
  • eine erhebliche Intensivierung der Durchsetzung von EU-Vorschriften an den Grenzen und im Binnenmarkt;
  • die Erstellung einer EU-Forschungs- und Innovationagenda für Chemikalien, um u. a. die Wissenslücken über die Wirkung von Chemikalien zu schließen, Innovationen zu fördern;
  • eine Vereinfachung und Konsolidierung des EU-Rechtsrahmens wie z. B. durch Einführung eines Verfahrens nach dem Prinzip „Ein Stoff, eine Bewertung“, die Stärkung des Grundsatzes „Keine Daten, kein Markt“ und gezielte Änderungen der REACH-Verordnung und der Sektorvorschriften.
Die Mitteilung der EU-Kommission sowie ein FAQ zur Strategie finden Sie hier.
Weitere Informationen der EU-Kommission zur EU-Chemikalienstrategie finden Sie unter https://ec.europa.eu/environment/strategy/chemicals-strategy_en
Weitere geplante Maßnahmen im Bereich Chemikalien ergeben sich direkt aus dem EU Green Deal.
IV. Biodiversität
Die EU-Kommission hat am 20. Mai 2020 als Teil des Green Deal die EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 („Biodiversity strategy for 2030“) veröffentlicht. Die EU-Biodiversitätsstrategie dient dem Schutz der Natur und der Umkehr der Verschlechterung der Ökosysteme. Kernanliegen ist die Erholung der biologischen Vielfalt in Europa bis 2030.
Um das zu erreichen, ist vorgesehen, dass mindestens 30 Prozent der europäischen Land- und Meeresgebiete in wirksam bewirtschaftete Schutzgebiete umgewandelt werden.
Weitere Informationen der EU-Kommission zum Thema können Sie abrufen unter https://ec.europa.eu/environment/strategy/biodiversity-strategy-2030_en
Weitere geplante Maßnahmen im Bereich Biodiversität ergeben sich direkt aus dem EU Green Deal.
V. Informationen zu aktuellen Entwicklungen im Umweltbereich im Zusammenhang mit dem EU-Green Deal
Informationen zu aktuellen Entwicklungen des EU-Green Deals bezogen auf den Umweltbereich finden Sie hier auf unserer Homepage unter https://www.karlsruhe.ihk.de/fachthemen/umwelt/entwicklungen-eu-green-deal-im-bereich-umwelt
VI. Informationen der EU-Kommission
Aktuelle Informationen der EU-Kommission zu den Entwicklungen im Umweltbereich, die dazu beitragen sollen, die Ziele des EU-Green Deal zu erreichen, können Sie hier auf der Homepage der EU-Kommission abrufen unter https://ec.europa.eu/environment/strategy_en
Weitere Informationen der EU-Kommission zum EU Green Deal sind abrufbar unter