EU Green Deal: Fit-for-55 im Bereich Umwelt - EU-Waldstrategie

Die Europäische Kommission hat am 14. Juli 2021 ein Paket von Vorschlägen angenommen, um die Politik der EU in den Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern so zu gestalten, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden können. Das Paket “Fit for 55 - delivering the EU's 2030 climate target on the way to climate neutrality” ist hier abrufbar: https://ec.europa.eu/info/files/communication-fit-55-delivering-eus-2030-climate-target-way-climate-neutrality_en

Diese Verringerung der Emissionen im kommenden Jahrzehnt soll laut EU-Kommiss ein entscheidender Schritt auf dem Weg Europas, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu werden und den europäischen Grünen Deal zu verwirklichen. Mit den vorgelegten Vorschlägen werden laut EU-Kommission die Rechtsinstrumente für die Verwirklichung der im Europäischen Klimagesetz vereinbarten Ziele und die grundlegende Neuausrichtung der Wirtschaft und Gesellschaft für eine gerechte, grüne und florierende Zukunft präsentiert.

Eine Zusammenfassung der EU-Kommission der Fit-for-55-Vorschläge finden Sie in der kurzen und der langen Pressemitteilung der EU-Kommission vom 14. Juli 2021 unter folgenden Links: https://ec.europa.eu/germany/news/20210714-eu-green-deal_de und https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_3541  

Im Bereich Umwelt wird folgender Fit-for-55-Vorschläge unterbreitet: Die EU-Waldstrategie soll laut EU-Kommission die Quantität, Qualität und Resilienz der Wälder in der EU verbessern. Sie unterstützt Forstwirtschaftsbetriebe und die forstbasierte Bioökonomie, sorgt gleichzeitig für Nachhaltigkeit bei Holzeinschlag und Nutzung von Biomasse sowie den Erhalt der biologische Vielfalt und beinhaltet einen Plan zur Pflanzung von drei Milliarden Bäumen in ganz Europa bis 2030.


Weitere Gesetzgebungsvorhaben des EU Green Deals sind in Vorbereitung:
Noch während die ersten Vorschläge aus dem Juli 2021 in Rat und Parlament beraten werden, bringt die Kommission bereits weitere Vorhaben auf den Weg. Im Umweltbereich z. B.
... zur Kreislaufwirtschaft, ...
Im Mittelpunkt der und umweltpolitischen Dimension des Green Deal steht die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Kommission hat angekündigt, im vierten Quartal 2021 einen neuen Rechtsrahmen für nachhaltige Produkte sowie einen Vorschlag zur Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie vorzulegen. Das bringt für die Unternehmen erheblichen Anpassungsbedarf bei der Gestaltung und Herstellung ihrer Produkte mit sich. Das Ziel der weiteren Stärkung der Kreislaufwirtschaft führt auch zu Veränderungen in den Bereichen "Verpackungen" sowie "Batterien": Neue Vorgaben zu deren Gestaltung und Wiederverwendbarkeit werden im laufenden Jahr ebenfalls weiter vorangetrieben.
... zu Luft-, Wasser- und Bodenqualität
Darüber hinaus will Brüssel die Schadstoffemissionen in die Umwelt weiter verringern. Im Mai hat die EU-Kommission einen Aktionsplan zur sogenannten Nullschadstoff-Ambition für die Bereiche Luft, Wasser und Böden veröffentlicht. Konkret ist es geplant, die Luft- und Wasserqualitätsnormen zu überprüfen. Für Unternehmen kann dies mittelfristig mit weiteren Vorgaben z. B. zur Immissionsreduzierung und damit zur Anpassungen ihrer Produktionsprozesse und Produkte verbunden sein.
Informationen der EU-Kommission zum EU Green Deal finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de