EU-Green-Deal: Abstimmung über CBAM, ETS und sozialen Klimafonds

Am 18. April 2023 hat das Europäische Parlament seine endgültige Zustimmung zu drei zentralen Fit-for-55-Dossiers erteilt und sie damit der Umsetzung nähergebracht.
EU-Green-Deal: Abstimmung über CBAM, ETS und sozialen Klimafonds
Die Verhandlungen haben zwei Jahre gedauert und waren von Spannungen zwischen dem Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission geprägt. In den letzten Monaten konnten jedoch Kompromisse erzielt werden. Diese zielen darauf ab, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % zu reduzieren, ausgehend von der Basis 1990. Hier ist eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Entscheidungen:

CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist am Dienstag, den 18. April, einen weiteren Schritt im legislativen Verfahren vorangegangen. Nun muss nur noch der EU-Rat seine endgültige Zustimmung geben, was schnell geschehen sollte, da die ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten sehr bald nach der Abstimmung im Europäischen Parlament ihre Stellungnahme abgeben müssen. Wenn der CBAM angenommen wird, wird er auf die Tagesordnung der Landwirtschaftsminister für ihr Treffen am 25. April gesetzt, damit dieser offiziell verabschiedet werden kann. Dies wird den Weg für das Inkrafttreten der CBAM, zumindest in ihrer Übergangsphase, im Oktober 2023 ebnen.
Die von CBAM erfassten Sektoren wurden unter bestimmten Bedingungen auf Wasserstoff und indirekte Emissionen ausgeweitet. Darüber hinaus wurde das Datum für das vollständige Auslaufen der kostenlosen Quoten für europäische Hersteller von CBAM-Waren auf 2034 vorgezogen, anstatt auf 2036, wie von den Mitgliedstaaten gewünscht.
Link zum angenommenen Text: https://aeur.eu/f/6BW

Überarbeitung und Erweiterung des ETS
Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit die am 18. Dezember 2022 erzielte vorläufige Interinstitutionelle Vereinbarung über die Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (ETS), einschließlich des Luftfahrtsektors, angenommen. Das ETS wurde auch auf den Seeverkehr ausgedehnt.
Mit dieser Abstimmung werden die Ambitionen der EU für das ETS erhöht. Die Vereinbarung zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen in den ETS-Sektoren bis 2030 um 62 % gegenüber dem Stand von 2005 zu senken. Sie sieht vor, die kostenlosen Zertifikate für Unternehmen zwischen 2026 und 2034 auslaufen zu lassen und ein separates ETS 2 für Kraftstoffe für den Straßenverkehr und den Gebäudesektor zu schaffen, das bis 2027 (oder 2028, wenn die Energiepreise steigen) einen Preis für die Emissionen aus diesen Sektoren festsetzen wird.
Außerdem stimmten die Abgeordneten mit 500 gegen 131 Stimmen bei 11 Enthaltungen für die erstmalige Einbeziehung der Treibhausgasemissionen des Seeverkehrs in das ETS und billigten die Überarbeitung des ETS für den Luftverkehr. Ziel ist es, die kostenlosen Quoten für diesen Sektor bis 2026 auslaufen zu lassen und die Verwendung nachhaltiger Kraftstoffe zu fördern.
Links zu den angenommenen Texten:
ETS-Überprüfung: https://aeur.eu/f/6de
ETS für den Seeverkehr: https://aeur.eu/f/6df
Luftverkehrs-ETS: https://aeur.eu/f/6dg

EU Klima-Sozialfonds
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben mit großer Mehrheit die Grundzüge des Klima-Sozialfonds angenommen, der die Kosten für die Umsetzung des ETS2-Systems abfedern soll. Der neu geschaffene Klima-Sozialfonds soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, besonders schutzbedürftige Bürger und Kleinstunternehmen bei Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen wie Hausisolierung, Wärmepumpen, Solarzellen und Elektromobilität zu unterstützen. Das Programm startet 2026 und wird auch direkte Einkommensbeihilfe gewähren. Es wird mit 65 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt plus 25 Prozent Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten finanziert.
Link zum angenommenen Text: https://aeur.eu/f/6cy  
Quelle: DIHK