Klimaschutz: Überarbeiteter Entwurf für künftige EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) an EU-Kommission übermittelt

EFRAG hat den Entwurf für die überarbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) als sog. technical advice an die EU-Kommission übermittelt.
Diese wird nun prüfen, ob aus ihrer Sicht weitere Änderungen nötig sind. Nach Abschluss der Prüfung durch die Kommission werden die geänderten ESRS als delegierte EU-Verordnung erlassen werden. Die Standards sind dann für die nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen verbindlich.
Im Zusammenhang mit dem sog. Omnibus I, welcher die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit dem Ziel der Vereinfachung überarbeitet, sollten auch die sehr detaillierten ESRS überarbeitet werden. EFRAG wurde von der EU-Kommission beauftragt, einen Entwurf bis Ende November zu erstellen. Nach einer Konsultation im Sommer 2025 hat EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) nun den nochmals überarbeiteten Entwurf an die Kommission übermittelt. Die Überarbeitung der ESRS soll u. a. für eine bessere Struktur gesorgt, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse vereinfacht haben, grundsätzlich die verpflichtenden Datenpunkte um 61 Prozent reduziert haben und viele Erleichterungen und Übergangsvorschriften enthalten. Die Entwürfe der überarbeiteten Standards sind auf der Website von EFRAG abrufbar.
Unterstützung bei der Anwendung der ESRS soll das Anfang Dezember von EFRAG eröffnete „ESRS Knowledge Hub“ geben. Die interaktive Online-Plattform will Unternehmen, Praktiker und weitere Interessierte der Nachhaltigkeitsberichterstattung bei der Anwendung der ESRS sowie VSME (Voluntary SME Standard) helfen und verknüpft so z. B. die ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) mit Erläuterungen, Verweisen und der XBRL-Auszeichnungen. Link zum „ESRS Knowledge Hub“.