Klima: Bundestag ermöglicht Export und Speicherung von CO₂ unter dem Meeresboden
Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2026 mehrere gesetzliche Änderungen beschlossen, die den grenzüberschreitenden Transport von Kohlendioxid (CO₂) sowie dessen dauerhafte Speicherung unter dem Meeresboden ermöglichen.
Der Bundestag hat der vorläufigen Anwendung der Änderungen des London‑Protokolls (Artikel 6) zugestimmt. Damit wird eine völkerrechtliche Grundlage geschaffen, die den grenzüberschreitenden Transport von CO₂ zum Zweck der geologischen Speicherung erlaubt. Ohne diese Anpassung wären Exporte zu Speicherstandorten anderer Staaten nicht zulässig gewesen. Durch die Zustimmung wird Deutschland an bestehende und entstehende europäische CO₂‑Transport‑ und Speicherstrukturen anschlussfähig.
Mit der Verabschiedung der Änderung des Hohen‑See‑Einbringungsgesetzes (HSEG) werden die Vorgaben aus dem London‑Protokoll im deutschen Recht konkret umgesetzt. Die zentrale Neuerung besteht darin, dass nun ausdrücklich geregelt ist, dass CO₂ zur dauerhaften geologischen Speicherung unter dem Meeresboden eingebracht werden darf.
Damit entsteht ein klarer Rechtsrahmen für:
- Genehmigungsverfahren für geologische Speicherstätten in deutschen Meeresgebieten, insbesondere in der Nordsee
- die Planung und Errichtung von CO₂‑Transportinfrastruktur,
- integrierte Transport‑ und Speicherprojekte.