Sanktionen gegen Russland
Die Europäische Union und die USA haben infolge der russischen Anerkennung der Gebiete Donezk und Luhansk sowie der militärischen Invasion in der Ukraine umfangreiche Finanz- und Wirtschaftssanktionen erlassen.
Prüfung von Geschäften mit russischen Partnern
Unabhängig von den nachfolgenden Detailregelungen empfehlen wir bei Geschäften mit Russland zunächst zu prüfen,
- ob der Geschäftspartner in Russland von den Sanktionen erfasst ist. Hilfreich dafür sind die Finanzsanktionsliste der EU und die SDN-Liste der USA.
- ob Zahlungen überhaupt noch ankommen. Hierzu kann die kontoführende Bank genauere Auskünfte geben.
EU und Partner beenden Meistbegünstigungsstatus Russlands
Die Europäische Union behandelt in Zusammenarbeit mit den G7-Ländern und anderen Partnern Russland seit dem 15.03.2022 nicht mehr als Meistbegünstigte Nation im Rahmen der WTO. Dies hat zur Folge, dass Russland von diesen Staaten im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr nunmehr systematisch mit erhöhten Zöllen belegt werden kann. Die EU setzt sich zudem dafür ein, den WTO-Beitritt von Belarus auszusetzen. Hier finden Sie weitere Informationen.
FAQs und Hilfsmittel zur Prüfung der Sanktionen
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert online und unter der Telefonnummer 06196 908-1237 zu den Sanktionen.
- Darüber hinaus veröffentlicht das BAFA Häufig gestellte Fragen zu den aktuellen Sanktionsmaßnahmen sowie eine Matrix zur VO 833/2014.
- Die EU-Kommission stellt Guidance Dokumente für Unternehmen, unter anderem zum Umgang mit dem mittelbaren Bereitstellungsverbot, bereit.
- Konkret zu den gelisteten Dual-Use-Gütern und den High-Tech-Gütern (Anhang VII) hat die Generaldirektion Handel ebenfalls Frequently Asked Questions veröffentlicht. Eine Korrelationstabelle (ab S. 23) hilft bei der Klassifizierung der gelisteten High-Tech-Güter (Anhang VII) anhand der Warennummer.
- Konsolidierte Fassung der VO 833/2014
Sanktionen der EU
Die Europäische Union hat aufgrund der russischen Anerkennung der Gebiete Donezk und Luhansk sowie in Anbetracht der militärischen Intervention in weiteren Gebieten der Ukraine Finanz- und Wirtschaftssanktionen erlassen. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Entwicklungen kurzfristig zu weiteren Anpassungen kommen wird.
Sanktionen anderer Staaten
Soweit die Sanktionen extraterritorial wirken, sind diese auch für in Deutschland ansässige Unternehmen relevant. Neben den Sanktionen haben zudem zahlreiche Länder angekündigt, Russland den Meistbegünstigungsstatus im Rahmen seiner WTO-Mitgliedschaft abzuerkennen. Damit können sie höhere Zölle für Waren aus Russland festsetzen.
Hier finden Sie jeweils einen Überblick über die wichtigsten Sanktionen anderer Staaten: