Sanktionen gegen Russland

Die Europäische Union und die USA haben infolge der russischen Anerkennung der Gebiete Donezk und Luhansk sowie der militärischen Invasion in der Ukraine umfangreiche Finanz- und Wirtschaftssanktionen erlassen.

Prüfung von Geschäften mit russischen Partnern

Unabhängig von den nachfolgenden Detailregelungen empfehlen wir bei Geschäften mit Russland zunächst zu prüfen,
  • ob der Geschäftspartner in Russland von den Sanktionen erfasst ist. Hilfreich dafür sind die Finanzsanktionsliste der EU und die SDN-Liste der USA.
  • ob Zahlungen überhaupt noch ankommen. Hierzu kann die kontoführende Bank genauere Auskünfte geben.

EU und Partner beenden Meistbegünstigungsstatus Russlands 

Die Europäische Union behandelt in Zusammenarbeit mit den G7-Ländern und anderen Partnern Russland seit dem 15.03.2022 nicht mehr als Meistbegünstigte Nation im Rahmen der WTO. Dies hat zur Folge, dass Russland von diesen Staaten im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr nunmehr systematisch mit erhöhten Zöllen  belegt werden kann. Die EU setzt sich zudem dafür ein, den WTO-Beitritt von Belarus auszusetzen. Hier finden Sie weitere Informationen. 

FAQs und Hilfsmittel zur Prüfung der Sanktionen

Sanktionen der EU

Die Europäische Union hat aufgrund der russischen Anerkennung der Gebiete Donezk und Luhansk sowie in Anbetracht der militärischen Intervention in weiteren Gebieten der Ukraine Finanz- und Wirtschaftssanktionen erlassen. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Entwicklungen kurzfristig zu weiteren Anpassungen kommen wird. 

Sanktionen anderer Staaten

Soweit die Sanktionen extraterritorial wirken, sind diese auch für in Deutschland ansässige Unternehmen relevant. Neben den Sanktionen haben zudem zahlreiche Länder angekündigt, Russland den Meistbegünstigungsstatus im Rahmen seiner WTO-Mitgliedschaft abzuerkennen. Damit können sie höhere Zölle für Waren aus Russland festsetzen.
Hier finden Sie jeweils einen Überblick über die wichtigsten Sanktionen anderer Staaten: