Sanktionen der EU gegen Russland

Die Europäische Union hat aufgrund der russischen Anerkennung der Gebiete Donezk und Luhansk sowie in Anbetracht der militärischen Intervention in weiteren Gebieten der Ukraine Finanz- und Wirtschaftssanktionen erlassen. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Entwicklungen kurzfristig zu weiteren Anpassungen kommen wird. 

Sanktionspaket vom 6. Oktober 2022

Angesichts der weiteren Aggression Russlands gegen die Ukraine, die Organisation illegaler “Scheinreferenden” in den derzeit illegal von der Russischen Föderation besetzen Teilen der Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja, die illegale Annexion dieser ukrainischen Gebiete durch die Russische Föderation sowie die Mobilmachung in der Russischen Föderation und der erneuten Drohung mit dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen hat die EU sich gestern auf ein achtes Sanktionspaket geeinigt. Mit dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist dies am 6. Oktober in Kraft getreten. Folgend die wesentlichen Aspekte:
  • Erweiterung der Sanktionsliste um weitere 30 Einzelpersonen und 7 Organisationen
  • Zusätzliche Ausfuhrbeschränkungen, um den Zugang Russlands zu militärischen, industriellen und technologischen Gütern sowie seine Fähigkeit zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors einzuschränken. Es handelt sich unter anderem um:
    • Kohle
    • spezifische in russischen Waffen verbaute elektronische Komponenten
    • im Luftfahrtsektor eingesetzte technische Güter
    • bestimmte Chemikalien
  • Dieses Ausfuhrverbot umfasst auch Hydrauliköle, Luftreifen, Bremsbeläge und Bremsklötze für Luftfahrzeuge. Es bestehen Genehmigungsmöglichkeiten für Verträge, die vor dem 7. Oktober geschlossen werden. Diese Güter dürfen noch bis 6. November 2022 geliefert werden. 
  • Das Einfuhrverbot für Stahlerzeugnisse, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation haben oder aus der Russischen Föderation ausgeführt wurden, wurde verlängert. 
  • Es wurden neue Einfuhrbeschränkungen für zusätzliche Güter eingeführt, u.a. für Gegenstände wie Zellstoff und Papier, bestimmte Steine und Edelmetalle, bestimmte Maschinen und chemische Erzeugnisse, Zigaretten, Kunststoffe und chemische Fertigerzeugnisse sowie Kosmetika. 
  • Die Erbringung weiterer Dienstleistungen wird verboten, insbesondere in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen sowie IT-Beratung und Rechtsberatung. 

Sanktionspaket vom 21. Juli 2022

Am 21. Juli 2022 hat die EU in den Amtsblättern L 193 und L 194 neue Sanktionsmaßnahmen erlassen, mit denen die bestehenden Wirtschaftssanktionen gegen Russland verschärft, ihre Umsetzung optimiert und ihre Wirksamkeit verstärkt werden sollen. 

Mit dem Paket werden
  • ein neues Verbot eingeführt, Gold mit Ursprung in Russland zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen.
  • Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck verstärkt;
  • das bestehende Zugangsverbot zu Häfen auf Schleusen ausgeweitet;
  • bestehende Maßnahmen klargestellt, beispielsweise im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge, des Luftverkehrs und der Justiz;
  • Sanktionen gegen weitere 54 Personen und 10 Organisationen verhängt, darunter der Bürgermeister von Moskau und die Sberbank.
Die neuen Maßnahmen sind – wie bereits die früheren Sanktionen – nicht gegen Russlands Nahrungsmittel-, Getreide oder Düngemittelausfuhren gerichtet. Hierzu enthält die Präambel der die Verordnung (EU) 833/2014 erweiternde Verordnung (EU) 2022/1269 nunmehr eine explizite Klarstellung. Weitere Infos enthält die Informationsseite des Rats der Europäischen Union

Sanktionspaket vom 3. Juni 2022

Am 3. Juni 2022 wurde das 6. Sanktionspaket der EU gegen Russland und Belarus im EU-Amtsblatt L 153 veröffentlicht. Verboten wird insbesondere die Einfuhr von russischem Rohöl über den Seeweg. Darüber hinaus sieht das Paket Sanktionen in weiteren Bereichen vor:
  • EU (DVO) 2022/878 zur Änderung VO 269/2014 Finanzsanktionen mit Listung weiterer 65 Personen und 18 Einrichtungen
  • EU (VO) 2022/879 zur Änderung VO 833/2014 
    • Einfuhrverbot von Rohöl und Erdölerzeugnissen. Für Rohöl, das über Pipelines geliefert wird, gelten Ausnahmen.
    • Verbot von Versicherungen für Tankschiffe mit russischem Öl.
    • Exportverbot für weitere High-Tech-Produkte, die der Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors dienen könnten (z.B. Chemikalien)
    • SWIFT-Ausschluss für drei russische Großbanken ab 14.06.2022: Sberbank, Kreditbank Moskau, Russische Agrarbank
    • Verbot des Sendebetriebs für drei russische Rundfunkanstalten
    • Verbot der Erbringung von Buchführungs- und Beratungsdienstleistungen für russische Unternehmen (Ausnahmen für russische Töchter westlicher Unternehmen)
  • EU (VO) 2022/880 zur Änderung VO 269/2014 Durchsetzung der Finanzsanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten

Sanktionspaket vom 8. April 2022


Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 traten folgende Sanktionen zum 9. April 2022 in Kraft: 
  • Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung von Kohle und anderen festen fossilen Brennstoffen in die EU, wenn diese aus Russland stammen oder aus Russland ausgeführt werden (ab August 2022)
  • Verbot, Schiffen, die unter russischer Flagge registriert sind, den Zugang zu EU-Häfen zu gewähren (Ausnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel, humanitäre Hilfe und Energie)
  • Verbot für alle russische Straßentransportunternehmen, Waren auf Straßen innerhalb der EU zu befördern, auch im Transit (Ausnahmeregelungen z. B. für pharmazeutische und medizinische Produkte, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel)
  • Ausfuhrverbote für Flugzeugtreibstoff und andere Waren wie Quantencomputer und fortschrittliche Halbleiter, hochwertige Elektronik, Software, empfindliche Maschinen und Transportmittel
  • Einfuhrverbote für Produkte wie Holz, Zement, Düngemittel, Meeresfrüchte und Spirituosen
  • gezielte wirtschaftlicher Maßnahmen zur Verschärfung bestehender Maßnahmen und zur Schließung von Schlupflöchern, wie z. B. ein allgemeines EU-Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen an öffentlichen Aufträgen in den Mitgliedstaaten, der Ausschluss jeglicher finanzieller Unterstützung für russische öffentliche Einrichtungen sowie ein erweitertes Verbot von Einlagen in Kryptowallets durch russische Personen und des Verkaufs von Banknoten und übertragbaren Wertpapieren, die auf amtliche EU-Mitgliedsstaats-Währungen lauten
Durch VO 2022/51 wurden darüber hinaus
  • vier weitere Banken (namentlich die Banken Otkritie, Novikombank, Sovcombank und VTB) gelistet, für die nunmehr ein vollständiges Transaktionsverbot gilt. Diese machen 23 % des Marktanteils im russischen Bankensektor aus.
  • weitere natürliche Personen und  juristische Personen auf die in Anhang I der VO 269/2014 enthaltene Sanktionsliste aufgenommen. Hierunter zählen Unternehmen, deren Produkte oder Technologien bei der militärischen Invasion eingesetzt wurden, wichtige Oligarchen und Geschäftsleute, hochrangige Kreml-Beamte, Propagandisten von Desinformationen und Informationsmanipulation sowie Familienmitglieder bereits sanktionierter Personen.

Sanktionspaket vom 15. März 2022

Das Paket zielt neben einer Ausweitung der Sanktionsliste und Einfuhrverbote im Bereich Eisen und Stahl unter anderem auch auf Investitionsverbote in den russischen Energiesektor ab. Die zwei relevanten Rechtsvorschriften sind im Amtsblatt L87I erschienen. 
Aufnahme von 15 natürlichen Personen und neun weiteren juristischen Personen auf die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Sanktionsliste:  prominente Oligarchen, Lobbyisten und Propagandisten sowie wichtige Unternehmen in den Branchen Luftfahrt, Schiff- und Maschinenbau und Militär- und Dual-Use-Güter 
Verordnung (EU) 2022/428 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014: 
  • Verbot aller Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen (s. Ende von Anhang II),  
  • Verbot, Ratingdienste für russische Personen oder Organisationen zu erbringen oder ihnen Zugang zu entsprechenden Abonnementdiensten zu gewähren,
  • Erweiterung der Liste der Personen mit Verbindungen zur technologischen und industriellen Basis der russischen Verteidigung, gegen die strengere Ausfuhrbeschränkungen verhängt werden, und zwar für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und für Güter und Technologien, die zu technologischen Verbesserungen im Verteidigungs- und Sicherheitssektor Russlands beitragen könnten,
  • Verbot neuer Investitionen in den russischen Energiesektor sowie Einführung einer umfassenden Beschränkung der Ausfuhr von für die Energiewirtschaft bestimmten Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen, 
  • Einfuhrverbote für Eisen- und Stahlwaren
  • Ausfuhrverbot für sogenannte Luxusgüter (s. Anhang II).

Sanktionspaket vom 9. März 2022

  • 160 neue Personen wurden auf die Sanktionsliste der EU gesetzt (Anhang I der Verordnung Nr. 269/2014). Betroffen sind hierbei neben 146 Mitgliedern des Föderationsrates der Russischen Föderation auch 14 Oligarchen und Geschäftsleute, deren Vermögenswerte in der EU nun eingefroren werden und die nicht mehr in das Hoheitsgebiet der EU einreisen dürfen. 
  • Weitere restriktive Maßnahmen in Bezug auf die Ausfuhr von Gütern der Seeschifffahrt und von Funkkommunikationstechnologie nach Russland
  • Der Begriff “übertragbare Wertpapiere” der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Artikel 1, Buchstabe f) wurde nun präzisiert. Kryptowerte sind nun eindeutig darunter zu subsumieren. 

Verordnung 2022/345 vom 1. März 2022

Diese schließt sieben russische Banken vom SWIFT-System aus Dadurch werden diese Banken vom internationalen Zahlungsverkehr abgekoppelt.
Die Banken sind: Bank Otkritie, Novikombank, Promsvyazbank, Rossiya Bank, Sovcombank, Vnesheconombank (VEB) und VTB Bank.
Nicht ausgeschlossen wurden die Sberbank, die größte Bank Russlands sowie die Gazprombank.
Es gilt eine Übergangsfrist von 10 Tagen.
Darüber hinaus hat die EU mit Verordnung 2022/350 vom 1. März 2022 außerdem Sanktionen gegen die Sendetätigkeiten der russischen Staatsunternehmen Russia Today und Sputnik verhängt.

Sanktionen vom 28. Februar 2022

Die Verordnung (EU) 2022/334, veröffentlicht über das Amtsblatt L057, umfasst unter anderem:
  • Weitreichende Einschränkungen im Bereich der russischen Luftfahrt,
  • Verbote und Einschränkungen im Kontext der russischen Zentralbank.

Sanktionspaket vom 25. Februar 2022

Das Sanktionspaket vom 25. Februar 2022, veröffentlicht in den Amtsblättern L046 / L049 / L053 sowie L054, ergänzt die bestehenden Sanktionen unter anderem durch folgende Maßnahmen: 
  • Erweiterung der Embargomaßnahmen gegenüber Belarus, insbes. Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen [siehe insbes. Durchführungsverordnung (EU) 2022/300]
  • Umfangreiche Anpassungen der bestehendem Embargo-Verordnung (EU) 833/2014 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/328, unter anderem:
    • Beschränkungen für Dual-Use-Güter, Art. 2: Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Ausfuhr und Verbringung von Dual-Use-Gütern nach Russland – mit Ausnahmetatbeständen
    • Beschränkungen i.Z.m. Güter des Anhangs VII, Art. 2a (neuer Anhang VII)
    • Beschränkungen i.Z.m. Gütern der Ölraffinerie, Art. 3b (neuer Anhang X)
    • Beschränkungen i.Z.m. Gütern der Luft- und Raumfahrt, Art. 3c (neuer Anhang XI)
    • diverse Beschränkungen i.Z.m. dem Kapitalmarkt (u. a. Art. 5 und 5b)
  • Erneute Erweiterung der bestehenden Finanzsanktionen der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/332.
  • Teilweise Aussetzung der erleichterten Visa-Ausstellung, Beschluss (EU) 2022/333.

Sanktionspaket vom 23. Februar 2022

Das Sanktionspaket vom 23. Februar 2022, veröffentlicht im Amtsblatt L042 I, umfasst unter anderem: 
  • Erweiterung der bestehenden Finanzsanktionen der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 durch die Aufnahme diverser natürlicher und juristischer Personen, Organisationen und Einrichtungen auf die Sanktionsliste/Finanzsanktionen [siehe insbes. Durchführungsverordnung (EU) 2022/260 und (EU) 2022/261]. Hiervon erfasst sind u.a. weitere russische Banken sowie der russische Präsident Vladimir Putin und sein Außenminister Sergey Lavrov.
  • Umfangreiche Einschränkungen bzgl. der nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten Donezk und Luhansk sowie bestimmte Neuinvestitionen in diesen Gebieten [siehe Verordnung (EU) 2022/263]