Wirtschaftssanktionen der USA gegen Russland
Am 21. Februar hat US-Präsident Joe Biden einen Sanktionserlass wegen der Anerkennung der Souveränität der „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ durch Russland unterzeichnet.
Unter anderem gilt für US-Bürger:
- Verbot der Finanzierung bzw. Investitionen in den „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ sowie Handel mit ihnen
- Einfuhrverbot in die USA jeglicher Waren, Dienstleistungen und Technologien aus den Regionen der „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“
- Verbot von Export, Reexport, Vertrieb oder Lieferungen (ob direkt oder indirekt) aus den USA oder von einer Person aus den USA (unabhängig vom Aufenthaltsort) jeglicher Waren, Dienstleistungen oder Technologien in die „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“
Der Erlass bevollmächtigt darüber hinaus die US-Administration zur Einführung von Sanktionen gegen Personen, die Aktivitäten in den „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ betreiben, und gegen Vertreter der Leitung dort tätiger Organisationen. Die Aufnahme auf die Sanktionsliste bedeutet die Sperre von Aktiva in den USA und das Verbot für US-Staatsbürger bzw. US-Unternehmen zur Geschäftstätigkeit mit auf der Sanktionsliste aufgeführten Personen.
Am 22. Februar erklärte Präsident Biden in einer dringenden Erklärung, dass die US-Administration gegen Russland vier Sanktionsblöcke wegen deren Anerkennung der Souveränität der „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ verhängt:
- Sanktionen gegen die russischen Finanzinstitute VEB.RF und PSB sowie gegen ihre 42 Tochtergesellschaften
- Sanktionen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Staatsschulden
- Sanktionen gegen die russische Elite und ihre Familienmitglieder
- Sanktionen gegen die Pipeline Nord Stream 2 in Absprache mit Deutschland
Die Sanktionen bedeuten, dass die Banken VEB und Promsvyazbank keine Geschäftstätigkeit in den USA mehr unterhalten können und vom US-amerikanischen Finanzsystem abgeschnitten werden. Alle ihre Aktiva auf dem Gebiet US-amerikanischer Jurisdiktion werden auf Eis gelegt und US-amerikanischen Staatsbürgern und juristischen Personen ist es verboten, mit ihnen Geschäfte ohne Sondergenehmigung des OFAC zu tätigen. Deadline für die Einstellung der Geschäfte mit der Bank VEB und ihren Tochterstrukturen: 24. März 2022.
Auf die Sanktionsliste wurden „einflussreiche Russen“ aus dem nächsten Umfeld von Präsident Wladimir Putin sowie deren Familienmitglieder gesetzt.
Das US-Finanzministerium hat die Beschränkungen für Operationen mit Staatsschulden Russlands verschärft, um Russlands Einnahmequellen zu reduzieren. Dieser Beschluss erweitert frühere Verbote für US-amerikanische Finanzinstitute im Zusammenhang mit russischen Staatsanleihen. Eine Teilnahme am primären wie sekundären Anleihenmarkt ist unterbunden. Insbesondere mit Geltung für Anleihen, die von der Zentralbank Russlands, dem Nationalen Wohlstandsfonds Russlands oder dem Finanzministerium Russlands nach dem 1. März 2022 emittiert werden.